Im Verwaltungsverfahrensgesetz, Abschnitt Planfeststellungsverfahren, Art. 73 Abs. 4 Satz 3 heisst es:
"Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen."
Das bedeutet, dass verspätet abgegebene Einwendungen (in aller Regel) unwirksam sind. (In Art. 75 Abs. 2 VwVfG findet sich eine Relativierung)
Die Präklusion hat folgenden Zweck:
- Beschleunigung und Konzentration des Verwaltungsverfahrens sowie die Schaffung von Rechtssicherheit nach einer einmal ergangenen Entscheidung.
- Mittel dazu ist das Setzen von Ausschlußfristen für Einwendungen bzw. der Erlaß bestandskraftfähiger Verwaltungsakte.
- Die durch das Vorhaben Betroffenen sollen veranlaßt werden, ihre Bedenken gegen das Vorhaben rechtzeitig geltend zu machen, statt ihre Einwendungen und Abwehransprüche erst zu einem fortgeschrittenen Zeitpunkt oder gar nach Fertigstellung der Anlage geltend zu machen.
EUGH: Mehr Rechte bei Klagen gegen Großprojekte
Von: @cf <2015-10-16>
Der EUGH stärkt in seinem neuen Urteil die Rechtsposition von Umweltverbänden und Bürgern bei Klagen gegen Großprojekte, die eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern. Das deutsche Recht setzt die EU-Richtlinie zur UVP in einigen Punkten nicht korrekt um Mehr»
Einwendung erheben - wie mache ich das?
Welche Möglichkeiten gibt es, eine Einwendung im Planfeststellungsverfahren zu machen?
Von: @cf <2005-02-21>
Einwendung gegen den Flughafenausbau - aber wie? Es gibt mehrere Möglichkeiten, eine Einwendung zu machen, von "ganz schnell" bis "ganz ausführlich". Finden Sie hier, welche Art Einwendung für Sie die richtige ist, und wie es dann weiter geht.
Handeln Sie jetzt. Denn: Ohne Einspruch kein Anspruch! Mehr»
Planfeststellungsverfahren zum Flughafenausbau hat begonnen
Wahren Sie Ihre Rechte und erheben Sie eine Einwendung gegen die Ausbau-Pläne!
Von: @cf <2005-02-07>
Die Endrunde im Kampf gegen den Flughafen-Ausbau hat begonnen: seit dem 17. Januar 2005 läuft das Anhörungsverfahren. Wahren Sie Ihre Rechte und erheben Sie eine Einwendung gegen die Ausbau-Pläne! Mehr»