Pressemitteilung Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung vom 12.10.2016
Die Verhandlungen zur Einführung einer Lärmobergrenze am Frankfurter Flughafen werden heute beginnen. "Unser Ziel ist klar: Wir wollen Entwicklung am Frankfurter Flughafen ermöglichen und zugleich den Lärm begrenzen. Ich hoffe und bin zuversichtlich, dass wir bei den jetzt anstehenden Verhandlungen zu einer einvernehmlichen und verbindlichen Vereinbarung kommen", sagte Wirtschafts- und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir am Mittwoch in Wiesbaden.
Minister hatte vor zwei Wochen ein Modell zur Einführung einer Lärmobergrenze vorgestellt. Das Modell sieht vor, das zukünftig erlaubte Lärmniveau um 1,8 Dezibel gegenüber den im Planfeststellungsbeschluss prognostizierten Werten zu senken. "Wir wollen eine Lärmobergrenze einziehen, die das Rhein- Main-Gebiet vor einem unbegrenzten Anstieg der Belastung durch Fluglärm schützt", so der Minister. Dazu soll die Fläche begrenzt werden, in der die Lärmbelastung besonders hoch ist. Al-Wazir: "Wir begrenzen also den Lärm, nicht die Flugbewegungen. Dies führt zu einem Anreiz, die einzelne Flugbewegung leiser abzuwickeln. Das kommt der gesamten Region, insbesondere auch den hoch- und höchstbetroffenen Anwohnern zugute."
Eine der wichtigsten Zielsetzungen der Landesregierung im Bereich des Fluglärmschutzes
Der Minister bezeichnete die Einführung einer Lärmobergrenze am Frankfurter Flughafen als eine der wichtigsten Zielsetzungen der Landesregierung im Bereich des Fluglärmschutzes. "Jedem muss klar sein: Ohne eine Lärmobergrenze könnte es in der Region noch deutlich lauter werden als heute", so der Minister. Im vergangenen Jahr starteten und landeten am Frankfurter Flughafen 468.000 Flugzeuge. Beim Erlass des Planfeststellungsbeschlusses war ein Dauerschallpegel errechnet worden, der von einer Steigerung auf 701.000 Flugbewegungen im Jahr 2020 ausging. "Würde man diesen Anstieg von aktuell 470.000 auf 701.000 bei identischem Flottenmix und Routenbelegung hochrechnen, würde der Lärmpegel noch um 1,8 Dezibel steigen", so der Minister. "Zum Vergleich: Eine Zunahme um 3 Dezibel entspricht einer Verdoppelung des Dauerschallpegels."
Gerade die aktuellen Ergebnisse der Lärmwirkungsstudie NORAH belegten den Handlungsbedarf. "Erstens wissen wir heute, dass mehr Menschen von Fluglärm hoch belästigt sind als noch vor Jahren angenommen, weil sie deutlich sensibler auf Lärm reagieren. Und zweitens zeigen die aktualisierten Prognosen der Fraport, dass die Flugbewegungen deutlich langsamer steigen als ursprünglich angenommen", so der Minister. "Das bedeutet, dass – wenn überhaupt – die volle Kapazität erst nach 2035 erreicht wird. Bis dahin wird es weiteren technischen Fortschritt bei Flugzeugen und An- und Abflugverfahren geben", so der Minister. Ältere Maschinen würden zudem ausgemustert. "Wir wollen mit der Lärmobergrenze sicherstellen, dass dieser Fortschritt den Betroffenen in unserer Region zu Gute kommt."
Wenn der Flugverkehr noch deutlich wachsen soll, dann muss die einzelne Bewegung leiser werden!
Al-Wazir: "Dass wir mit unserem Vorschlag auch auf Kritik stoßen, liegt in der Natur des Konflikts." Als wenig überraschend bezeichnete Al-Wazir den Vorwurf der Luftverkehrswirtschaft, es gebe keine Rechtsgrundlage für eine solche Lärmschutzmaßnahme. "Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass genau für solche Fälle der Planfeststellungsbeschluss selbst "Öffnungsklauseln" enthält in Form von Auflagenvorbehalten. Sie ermöglichen auch nachträgliche Änderungen der betrieblichen Regelungen, z.B. in der Betriebsgenehmigung."
Forderungen mancher Bürgerinitiativen, die Zahl der Flugbewegungen konträr zum Planfeststellungsbeschluss auf 380.000 Bewegungen und damit sogar auf weniger Bewegungen als vor dem Bau der Nordwestbahn zu beschränken, erteilte der Minister eine klare Absage "Es ist keine ernsthafte Auseinandersetzung mit dem Konflikt und es hilft auch keinem lärmgeplagten Menschen, wenn man etwas fordert, das so offensichtlich rechtswidrig ist."
An den jetzt beginnenden Verhandlungen nehmen neben dem Verkehrsministerium und der Luftverkehrsindustrie auch die Fluglärmkommission und das Forum Flughafen und Region teil. "Unser Angebot an die Luftverkehrsseite steht: Wir sind bereit zu einer Vereinbarung, um die Lärmobergrenze einzuführen", so Al-Wazir. "Klar ist aber auch: Wenn wir zu keiner Vereinbarung kommen, werden wir die Betriebsgenehmigung für den Frankfurter Flughafen im Sinne der Lärmobergrenze abändern."
Mehr:
Pressemitteilung des BBI:
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Das Bündnis der Bürgerinitiativen bezieht Position in der Diskussion um die von der hessischen Landesregierung geplanten Lärmobergrenzen für den Flughafen Frankfurt. Mehr»
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