Konzept für Lärmobergrenze vorgestellt
Von: @cf <2016-09-27>
Verkehrsminister Al-Wazir hat heute seinen Vorschlag für eine Lärmober­grenze am Frankfurter Flughafen vorgestellt. Betroffene sehen einen Schritt in die richtige Richtung, die Luftverkehrswirtschaft ist dagegen [aktualisiert 30.09.2016]

Verkehrsminister Al-Wazir hat heute sein Konzept für eine Lärmobergrenze am Frankfurter Flughafen vorgestellt. Die Lärmobergrenze beschränkt das Wachstum der Fläche der Lärmschutzbereiche (Tagschutzzone 1 mit einem Dauerschallpegel von mehr als 60 dB(A) und Tagschutzzone 2 mit einem Dauerschallpegel von mehr als 55 dB(A)) für die gesamte Region. Die Grenze liegt bei einem Dauerschallpegel, der laut Ministerium um 1,8 dB(A) unter dem im Planfeststellungsbeschluss für 701000 Flugbewegungen berechneten Dauerschallpegel entspricht (mit dem Flottenmix und den Flugrouten von heute). Das entspricht etwa dem Niveau von 2014.

Die Bedeutung der Lärmobergrenze für die Lärmschutzbereiche sieht am besten in der Präsentation des Ministeriums (ab Folie 10), wo der 60 dB(A)-Bereich und der 55 dB(A)-Bereich für heute, für den Fall an der Lärmobergrenze und für den ursprünglich für den Endausbau angenommenen Fall aufgezeichnet sind. Man sieht, dass der durch die Lärmobergrenze definierte Bereich größer ist als der aktuelle (es kann also noch lauter werden), aber kleiner als der ursprünglich angenommene Maximalbereich. Für Bereiche, die nicht in die heutigen Schutzzonen fallen (mit Dauerschallpegel kleiner als 55 dB(A)) sind im Konzept des Ministeriums keine Beschränkungen vorgesehen - es kann also hier noch lauter werden. Auch die von vielen Betroffenen geforderte dynamische Absenkung der Grenze oder lokale Lärmobergrenzen wurden nicht umgesetzt.

Eine Beschränkung der Zahl der Flugbewegungen ist nicht vorgesehen. Damit soll erreicht werden, dass der Flughafen noch wachsen kann, aber nur, wenn die einzelne Flugbewegung leiser wird.

Die Lärmobergrenze soll zunächst durch freiwillige Vereinbarungen mit der Luftverkehrswirtschaft umgesetzt werden. Wenn man sich nicht einigen kann, soll die Betriebsgenehmigung geändert werden. Wird die Lärmobergrenze einmal verletzt, soll Fraport verpflichtet werden, dagegen etwas zu tun. Wird die Grenze zwei Jahre hintereinander überschritten, soll die Zahl der Flugbewegungen eingefroren werden. Zudem soll Fraport alle 5 Jahre einen Lärmminderungsplan vorlegen, der auch die Lärmentwicklung außerhalb der Lärmschutzbereiche einbezieht. Zur Lärmminderung sollen vor allem Maßnahmen des FFR berücksichtigt werden, aber auch Fluggesellschaften, DFS und Fluglärmkommission sollen eingebunden werden.

Material des Ministeriums:

Was die Lärmobergrenze konkret für die Betroffenen bedeutet, ist derzeit schwer abzuschätzen. Auch die Experten müssen die dem Vorschlag zugrunde liegenden Berechnungen evaluieren, und Juristen müssen die tatsächlichen Möglichkeiten für Sanktionen prüfen. Fakt ist: leiser wird es durch die Lärmobergrenze nicht. Es wird allenfalls nicht so schlimm wie befürchtet. Al-Wazirs Konzept ist dem vor einigen Jahren im FFR veröffentlichten Vorschlag von Prof. Wörner ähnlich - der Gesamtlärm wird begrenzt, die Zahl der Flugbewegungen kann trotzdem steigen, wenn die einzelnen Flüge leiser werden. Als Zugeständnis an die jetzt schon hoch Betroffenen wurde das Maximum gegenüber dem für den Endausbau prognostizierten Niveau etwas abgesenkt. Dies erscheint zur Zeit problemlos möglich, da die Zahl der Flugbewegungen bei weitem nicht so stark steigt wie angenommen und die Maximalkapazität vielleicht erst im Jahr 2035, vielleicht aber auch nie erreicht werden wird. Deshalb ist es nicht unwahrscheinlich, dass die Luftverkehrswirtschaft - nach einigem Widerstand - einer Regelung zustimmen dürfte.

Damit, dass der Minister die Lärmobergrenze auf objektiv nach gesetzlichen Grundlagen berechenbaren Werten bestimmen will und nicht nach anderen Kriterien, wie z.B. dem "Frankfurter Index", schafft er einige Angriffsflächen aus dem Weg. Durch das einfache Verlegen einer Flugroute in einen etwas dünner besiedelten Bereich ändert sich die Fläche des Lärmschutzbereich erst einmal nicht. Hier sind leisere Flugzeuge und/oder Flugverfahren angesagt. Die Möglichkeiten, Lärm auf Gebiete umzuverteilen, in denen 55 dB(A) noch nicht erreicht sind, sind jedoch weiterhin möglich und auch wirksam, um die Lärmobergrenze zu umgehen. Veränderungen bei den Flugrouten - sei es wegen der Anforderungen des Flugbetriebs oder wegen Entlastung stark Betroffener - sollen weiterhin möglich sein, weshalb das Ministerium auch keine lokalen Lärmobergrenzen will.

Einige zusammenfassende Presseartikel

Hier haben wir einige Presseartikel für einen schnellen Überblick zusammengestellt (es sind noch nicht viele, wird bei Bedarf noch ergänzt).

Das sagen die Betroffenen

Das Bündnis der Bürgerinitiativen sieht das Konzept für die Lärmobergrenzen nur vorsichtig positiv. Es sei zwar gut, wenn überhaupt etwas passiere, aber nach einem großen Wurf sehe der Vorschlag nicht aus. So vermisst das BBI lokale Lärmgrenzen, eine dynamische Absenkung des Lärmniveaus und Rechtsverbindlichkeit. Man will das Konzept nun im Einzelnen prüfen und gegen die eigenen Positionen vergleichen. Bei der Verkündung der Lärmobergrenzen im Landtag war das BBI mit einer Mahnwache präsent. Der BUND hatte vor einigen Tagen bereits seine Position geäußert, dass es leiser werden müsse. Heute will man sich noch nicht zum konkreten Vorschlag äußern, da man ihn noch prüfen muss. Auch die IG Fluglärm (Mörfelden-Walldorf) hatte gestern ihre Anforderungen an ein Lärmobergrenzen-Konzept geäußert (siehe Artikel im Echo online).

Der Mainzer OB Ebling bezeichnete die Lärmobergrenze als "Schritt in die richtige Richtung", hält die aber nicht für ausreichend. Er hält eine Obergrenze für die Zahl der Flugbewegungen für erforderlich. Die Initiative Zukunft Rhein-Main sieht im Konzept der Landesregierung einen "Schritt in die richtige Richtung", erinnert aber an ihre weiter gehenden Forderungen (z.B. dynamische Absenkung der Grenze).

Die Fluglärmkommission äußerte sich dagegen positiv zu dem Konzept: "Eine Lärmobergrenze ist aus unserer Sicht das wichtigste Instrument zum Erreichen wirksamen Schutzes vor Fluglärm in der Region". Man will nun genauer prüfen, ob die Anforderungen der Kommission an eine Lärmobergrenze erfüllt werden.

Reaktionen aus der Landespolitik

Die Parteien im hessischen Landtag reagierten entlang der bekannten Positionen von zustimmend bis ablehnend: die Regierung ist dafür, die Opposition dagegen, wenn auch aus ganz unterschiedlichen Gründen.

Die CDU lobte das vorgestellte Modell als weiteren wichtigen Schritt zur Verringerung der Fluglärmbelastung. Man schaffe damit wirksame Anreize zum Einsatz möglichst lärmarmer Flugzeuge und Flugverfahren, ohne die Entwicklungsmöglichkeiten des Flughafens und seine wirtschaftliche Bedeutung zu gefährden. Eine Änderung des Planfeststellungsbeschlusses lehnt die CDU ab, weil diese mit guten Erfolgsaussichten von der Luftverkehrswirtschaft beklagt werden könnte.

Nach Ansicht der Grünen gibt die Lärmobergrenze den Anwohnern des Flughafens eine verlässliche Perspektive für die Zukunft: "Die Lärmobergrenze setzt nicht nur einen Deckel auf die Belastung, vor allem stellt sie sicher, dass der technische Fortschritt der Lärmminderung zugutekommt", sagte der Flughafenexperte der Grünen Kaufmann. Eine Änderung des Planfeststellungsbeschlusses halten auch die Grünen nicht für machbar.

Die SPD beharrt dagegen auf einer rechtssicheren Lösung. Der Vorschlag von Al-Wazir schaffe weder für die Anwohner noch für die Fluggesellschaften Planungssicherheit, er ziele nur auf Zeitgewinn. Eine Änderung der Betriebgenehmigung bei Scheitern einer freiwilligen Vereinbarung oder bei Nicht-Einhalten der Lärmobergrenze sieht SPD-Chef Schäfer-Gümbel als leere Drohung. Möglich wäre diese bei Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, wäre diese aber gegeben, müsste die Landesregierung sofort handeln. Die SPD hatte bereits vorher ihre Präferenz für eine Änderung des Planfeststellungsbeschlusses geäußert.

Die LINKE merkt (zutreffend) an, dass es durch die Lärmobergrenze für niemanden leiser würde als heute, der Lärm dürfe sogar noch zunehmen. Da die Lärmgrenze nicht dynamisch gesenkt würde, könnte die Zahl der Flugbewegungen wachsen. Die Linke hält es generell nicht für möglich, ein weiteres Wachstum des Flughafens und die Interessen der Lärmbetroffenen unter einen Hut zu bringen, und fordert weiterhin die Beschränkung der Zahl der Flugbewegungen auf 380000 und ein längeres Nachtflugverbot.

Wieder ganz anders sieht die FDP die Lärmobergrenze. Die Vorschläge würden mehr Fragen aufwerfen als Antworten geben. Es gebe kein rechtssicheres Instrument, den Flughafenauf dem Niveau von 2014 einzufrieren. Wenn die Pläne des Verkehrsministers greifen würden, würden Fluge und damit Arbeitsplätze zu anderen Flughäfen anwandern. Es sei verständlich, wenn Fraport dagegen sei.

Aus Rheinland-Pfalz gab es unterschiedliche Reaktionen. Ministerpräsidentin Dreyer äußerte sich positiv. Während die SPD den Vorschlag als "unzureichend und halbherzig" bezeichnete und eine Beschränkung er Flugbewegungen forderte, (siehe Artikel beim SWR). Die Angeordnete Rößner von den Grünen begrüßte die Pläne. Die Mainzer Umweltdezernentin Eder zeigte sich ebenfalls angetan vom Vorschlag Al-Wazirs (siehe Interview im Beitrag vom SWR).

Und was meint die Luftverkehrswirtschaft?

Fraport findet den Vorschlag für eine Lärmobergrenze nicht akzeptabel und verweist auf den rechtsgültigen Planfeststellungsbeschluss. Es gebe kein rechtlich zulässiges Instrument, um die Kapazität des Flughafens auf dem Niveau von 2014 einzufrieren. Eine Lärmobergrenze dürfe die Ausbauziele nicht konterkarieren. Fraport sei jedoch bereit, auf Basis der geltenden Genehmigungslage konstruktiv bei der Lärmminderung mitzuarbeiten, sagte der Fraport-Chef Schulte.

Deutlicher äußerte sich der Flughafenverband ADV: die Initiative für Lärmobergrenzen möge zwar gut gemeint sein, sie sei aber sowohl aus rechtlicher als auch aus volkswirtschaftlicher Sicht nicht vertretbar. Wegen des rechtskräftigen Planfeststellungsbeschlusses und der Tatsache, dass die im Fluglärmschutzgesetz vorgegebenen Schallschutzmaßnahmen und Grenzwerte eingehalten würden, sei eine nachträgliche Betriebsbeschränkung durch eine Lärmobergrenze nicht möglich und würde auch den EU-Vorschriften widersprechen.

Grundsätzlich ablehnend reagiert der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL): "Eine Lärmobergrenze in Frankfurt wäre ein Schlag gegen die Investitionssicherheit in Deutschland". Weitere Betriebsbeschränkungen seien nicht akzeptabel. Dass der Minister nicht gleich zu Anordnungen greifen, sondern mit Vertretern der Luftverkehrswirtschaft über Möglichkeiten zur Verbesserung des Lärmschutzes verhandeln will, sieht man beim BDL immerhin positiv. Die BARIG, die Interessengemeinschaft der Fluggesellschaften, reagierte mit Unverständnis auf die vorgestellten Pläne, vor allem vor dem Hintergrund, dass man in letzter Zeit beim Lärmschutz freiwillig konstruktiv mit der Politik zusammengearbeitet und auch spürbare Entlastungen erreicht habe, z.B. durch Einsatz leiserer Flüge oder bei den Lärmpausen. Die Pläne für eine Lärmobergrenze könnten dazu führen, dass Fluggesellschaften in Zukunft einen Bogen um Frankfurt machen könnten.

Themen hierzuAssciated topics:

Lärmobergrenzen (LOG) Flugrouten Fluglärmschutz Wirtschaftsministerium, hessisches

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