Mainz: Nachtflugverbot ist kein Verschiebebahnhof
Pressemitteilung vom 20.08.2012
Von: @Stadt Mainz <2012-08-21>
Die Stadt Mainz fordert den Flug­hafen­betreiber auf, beim Nachtflugverbot die geltende Gesetzes­lage einzuhalten - 18 Stunden Flugbetrieb müssen reichen.

"Lärmgeplagte Bürgerinnen und Bürger sind täglich 18 Stunden flexibel - Flughafenbetreiber ist nun gefordert, geltende Gesetzeslage einzuhalten !"

OB Michael Ebling und Umweltdezernentin Katrin Eder fassungslos: "Nachtflugverbot ist kein Verschiebahnhof, sondern geltende Rechtslage - wir sind nicht auf dem Basar!"

OB Michael Ebling und Umweltdezernentin Katrin Eder nehmen die zahlreichen Wortmeldungen von Fraport, Lufthansa sowie Deutscher Flugsicherung (DFS) mit Fassungslosigkeit zur Kenntnis: "Es scheint, als brächten sich alle relevanten Meinungsführer der Flugwirtschaft in einer konzertierten Aktion in Position, um einer größeren Flexibilität der Bürger im Airport-Umfeld beim Nachtflugverbot das Wort zu reden. Das nimmt schon zynische Züge an", reagieren OB Ebling sowie Umweltdezernentin Eder auf die auffällige Anzahl gleichlautender Wortmeldungen, welche eine Lockerung des Nachtflugverbotes am Frankfurter Flughafen fordern.

"Den Ruf nach einer ,flexibleren Handhabung' der teils extrem auf Kante genähten Flug-Slots gerade kurz vor 23.00 Uhr empfinden die Bürgerinnen und Bürger als Umkehrung der Planungsnotwendigkeiten. Die Anrainerkommunen haben jahrelang für diese zumindest sechs flugfreien Nachtstunden gekämpft. In den verbleibenden 18 Stunden des Tages wickelt der Flughafen extrem viele Flugbewegungen ab - das muss reichen!"

Nun sollten sich die geplagten Bürger in den wenigen Stunden des Nachtflugverbotes "flexibel" zeigen: "Kurz erwähnt: Dies ist die geltende Rechtslage! Flexibilität erwarten alle Fluglärmbetroffenen nun vom Flughafen selbst, um praktikable Wege zur konzeptionellen Einhaltung und Ausgestaltung des Flugplanes zu finden - und dies im Rahmen der geltenden Beschränkungen. Die Einhaltung der gesetzliche Vorgaben des Leipziger Bundesverwaltungsgerichtes ist das Gebot der Stunde und der Arbeitsauftrag an die Fraport."

Dies, so Ebling und Eder, könne kaum bedeuten, bei jedem Engpass eine Ausnahmegenehmigung zu fordern, die schon viel zu häufig erteilt würden und nahezu zur Regel mutierten. Nachruhe von 23.00 bis 5.00 Uhr heisse eben genau dies: "Fraport ist gefordert, diese Vorgaben einzuhalten, sich an den gesetzlichen Vorgaben auszurichten. Wir sind nicht auf dem Basar!"

Pressemitteilung vom 20.08.2012

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