Der Mustertext und die Adressen wurde von der Initiative "Stoppt Fluglärm in Liederbach" zur Verfügung gestellt.
Das Gesetzgebungsverfahren der am 01.12.2011 von der EU-Kommission vorgestellten Betriebsbeschränkungsverordnung geht (als Teil des airport packages) seinen weiteren Weg. Der Verkehrausschuss des EU-Parlaments tagt zu diesem Thema bereits am 17./18. September 2012; Änderungsanträge müssen bis zum 26. September 2012 gestellt werden. Sollte die Verordnung in dieser Form abgesegnet werden, können Betriebsbeschränkungen an Flughäfen - wie etwa ein Nachtflugverbot - von der EU aufgehoben, bzw. ihre Einführung erheblich erschwert werden. Bitte wenden Sie sich an die deutschen Mitglieder des Verkehrsausschusses (Eingabe der Email-Adressen im BCC) und setzen Sie sich dafür ein, dass die Betriebsbeschränkungsverordnung so nicht verabschiedet wird:
Adressen der Mitglieder des Verkehrsausschusses:
dieter-lebrecht.koch@europarl.europa.eu ,
michael.cramer@europarl.europa.eu ,
ismail.ertug@europarl.europa.eu ,
knut.fleckenstein@europarl.europa.eu , werner.kuhn@europarl.europa.eu ,
gesine.meissner@europarl.europa.eu ,
markus.ferber@europarl.europa.eu ,
karl-heinz.florenz@europarl.europa.eu ,
michael.gahler@europarl.europa.eu ,
petra.kammerevert@europarl.europa.eu ,
wolf.klinz@europarl.europa.eu ,
hans-gert.poettering@europarl.europa.eu ,
thomas.ulmer@europarl.europa.eu ,
sabine.wils@europarl.europa.eu
MUSTERTEXT
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Zunahme des Luftverkehrs verursacht bei immer mehr betroffenen Bürgern in der Nachbarschaft von Flughäfen eine erhebliche Zunahme an krankmachender Lärmbelastung. Neben der Beeinträchtigung ihrer Gesundheit und der Einbuße an Lebensqualität beklagen die fluglärmbetroffenen Bürger auch wirtschaftliche Schäden durch den Wertverlust ihrer Immobilien.
Die EU Kommission hat im Dezember 2011 einen Verordnungsentwurf über Regeln und Verfahren für lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen der Union (KOM(2011)828 endg.; Ratsdok: 18010/11) vorgelegt. Darin werden Festlegungen getroffen, die die von Fluglärm betroffenen Bürger weiter in Ihren Rechten benachteiligen und die den Gesundheitsschutz nur nachrangig berücksichtigen. Schutzmaßnahmen gegen Fluglärm unterliegen ausschließlich einer Kosteneffizienzbetrachtung zu Gunsten der Luftverkehrswirtschaft. Der Verordnungsvorschlag wird derzeit in den Ausschüssen des Europäischen Parlaments beraten. Sowohl der Umweltausschuss als auch der Verkehrsausschuss fordern eine stärkere Berücksichtigung externer Kosten und die obligatorische Einbeziehung des Gesundheitsschutzes. Sollten sich die Ausschüsse nicht durchsetzen, befürchte ich, dass mit der Verordnung wirtschaftliche Interessen zu Lasten der Gesundheit und der Lebensqualität der Bevölkerung und der Umwelt durchgesetzt werden.
Ich bitte Sie Ihren Einfluss geltend zu machen, damit die Verordnung nicht in der Fassung der EU-Kommission beschlossen wird. Durch ihre einseitige wirtschaftliche Ausrichtung steht sie nicht im Einklang mit dem Ziel der Europäischen Union den Frieden, ihre Werte und das Wohlergehen ihrer Völker zu fördern. Sie entspricht nicht der europäischen Idee eines vereinten Europas im Dienste für seine Bürger. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir mitteilen würden, was Sie in dieser Angelegenheit unternehmen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Weitere Informationen zur geplanten EU-Verordnung
Eine Übersicht über die geplante Richtlinie und ihre möglichen Folgen finden Sie in unserem Beitrag "Neue Richtlinie aus Brüssel gefährdet Nachtflugverbot!". Weitergehende Informationen findet man beim BUND, vor allem auf der Seite "Ausführliche Info", mit Links auf alle wichtigen Institutionen und Dokumente und eine Übersicht über Verfahrensablauf und -Stand:
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