BBI: EU will deutsche Verbraucher­schutz­standards aushebeln
Pressemitteilung vom 11.12.2013
Von: @Bündnis der Bürgerinitiativen <2013-12-11>
Trotz BGH-Urteil zu verbindlichen Flugzeiten drohen weitere Belastungen in Nachtstunden.

Pressemitteilungen Bündnis der Bürgerinitiativen vom 11.12.2013 (Thomas Scheffler)

Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 10. Dezember 2013 müssen sich die Anbieter von Pauschalreisen an die reisevertraglich vereinbarten Flugzeiten halten. Damit hat sich der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die Reiseveranstalter durchgesetzt. Die bislang geübte Praxis, Flugzeiten nur unverbindlich zu vereinbaren, ist somit nach deutschem Recht vertragswidrig.

Brüssel sieht das offenbar ganz anders. Im Juli 2013 hat die Europäische Kommission die Änderung der Pauschalreiserichtlinie von 1990 vorgeschlagen. Entgegen der BGH-Entscheidung soll es den Reiseveranstaltern ermöglicht werden, Abreisezeiten aus betriebswirtschaftlichen Erwägungen zu ändern. Der Trend, Flugzeiten in die kostengünstigeren Nachtbetriebszeiten von Flughäfen zu legen, wird damit legalisiert und verstärkt.

Der Kommissionsvorschlag ist nicht nur nachteilig für Reisende, sondern auch für die Anrainer von Flughäfen. Flugzeitverschiebungen in die Nacht führen zu vermehrten Nachtflügen und damit zu einer erhöhten gesundheitlichen Belastung der Anwohner.

„Das Bündnis der Bürgerinitiativen begrüßt das BGH-Urteil, da wir davon ausgehen, dass die Angabe verbindlicher Reisezeiten bei Vertragsabschluss die Verschiebung von Flugzeiten in die Nacht verhindert und damit einen Rückgang von Nachtflügen zur Folge haben wird.“ so Thomas Scheffler, Sprecher des BBI Bündnis der Bürgerinitiativen. Scheffler weiter: „Wir fordern unsere Bundesund Europapolitiker auf, ein Unterlaufen des verbraucherfreundlichen Urteils des BGH durch Gesetzgebungsverfahren auf Europäischer Ebene zu verhindern.“

Die Ziele des Bündnisses der Bürgerinitiativen:
  • Verhinderung des Ausbaus des Frankfurter Flughafens und anderer Flughäfen in der Region
  • Schaffung von nächtlicher Ruhe durch ein absolutes Nachtflugverbot von 22 - 6 Uhr
  • Schaffung von rechtlich einklagbaren Grenzen der Belastung für die Bürgerinnen und Bürger
  • Verursachergerechte Zuordnung von Kosten auf die Luftverkehrsindustrie; Stopp der Subventionen
  • Verringerung der Flugbewegungen auf maximal 380.000/Jahr und der bestehenden Belastungen durch Fluglärm, Luftverschmutzung und Bodenverbrauch durch Flugverkehr im Rhein-Main-Gebiet
  • Stilllegung der Landebahn Nordwest

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BBI-PMs Nachtflugverbot EU - Richtlinien EU-Kommission

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