Nachdem in der Sitzung der Fluglärmkommission (FLK) am 06.10.2021 von der Fluglärmschutzbeauftragten des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW), Frau Regine Barth, der schriftliche Bericht zu den Ergebnissen des seit 01.03.2021 durchgeführten ganztägigen Probebetriebs des Segmented Approach vorgelegt wurde, haben die betroffene Kommunen die Ergebnisse des Berichts gewürdigt und sind zu einem übereinstimmenden Befund gelangt. Sie fordern, den Probebetrieb nicht in den Regelbetrieb zu überführen.
Bei dem Anflugverfahren des Segmented Approach handelt es sich um eine Anflugstrecke, die gegenwärtig nur zwischen 23.00 Uhr und 24.00 Uhr, also in der Zeit des geltenden Nachtflugverbots, von verspäteten Flugzeugen genutzt werden darf. Das Anflugverfahren, welches große Städte wie Mainz und Offenbach umfliegt und erst in Flughafennähe auf den geradlinig zur Landebahn verlaufenden Endanflug einschwenkt, zuvor aber über die Gemarkungen zum Beispiel von Heusenstamm, Obertshausen, Rüsselsheim und Rodgau führt, soll bevölkerungsreiche Siedlungsgebiete entlasten. Die Anflugstrecke führt aber bei noch nicht so stark durch Fluglärm belasteten Städten und Gemeinden zu einer deutlichen Zunahme des Fluglärms.
In der pandemiebedingten verkehrsarmen Zeit wurde durch die Deutsche Flugsicherung (DFS) erprobt, ob das Verfahren auch auf andere Tag- und Nachtzeiten ausgeweitet werden könnte. Es zeigte sich jedoch schnell, dass bei steigenden Flugbewegungszahlen der Segmented Approach kaum noch geflogen werden konnte. „Die Ergebnisse des Probebetriebs sind eindeutig.“, sagt der Bürgermeister der Stadt Heusenstamm, Halil Öztas. „Bei normaler Auslastung des Flughafens lässt sich das Anflugverfahren nicht in den Betrieb integrieren und kann deshalb keine Entlastungen hervorrufen.“. Durch die wenigen Flüge, die im Probezeitraum verlagert werden konnten, zeigten sich zudem deutliche Lärmzunahmen, in Heusenstamm von ca. 2,8 dB. Dies entspricht in etwa einer Verdoppelung des Lärms und somit auch des Luftverkehrs.
Diese Argumentation greift auch Rodgaus Bürgermeister Jürgen Hoffmann auf. „Es gab und gibt keine fachlich fundierte Grundlage für die Einführung des Segmented Approach. Es sei unlauter, ohne eine solche Grundlage Fakten zu schaffen und damit die Interessen zahlreicher Menschen zu übergehen. Ziel müsse sein, Lösungen zu etablieren, die eine spürbare und dauerhafte Entlastung aller Anrainergebiete bewirken, so Hoffmann.
„In den von uns vertretenen Kommunen leben mehr als 350.000 Menschen, die von Flugroutenverlagerungen zusätzlich belastet werden“, so Oberbürgermeister Bausch. „Insofern kann das Argument von Entlastungen nicht ziehen. Vielmehr werden viele neue Betroffenheiten geschaffen, ohne dass in den angeblich entlasteten Bereichen tatsächlich eine wahrnehmbare Entlastung entsteht.“
Obertshausen ist mit Lärm und Emissionen durch die BAB 3 und B448 bereits stark belastet. Und jetzt soll noch zusätzlicher weiterer Fluglärm zugemutet werden. „Wir betroffenen Kommunen drängen darauf, dass man lärmverteilende Maßnahmen endlich nicht mehr weiter vorantreibt, sondern vielmehr auf lärmmindernde Maßnahmen setzt, die allen Betroffenen zu Gute kämen“, sagt Obertshausens Bürgermeister Manuel Friedrich. „Gerade jetzt“, betont Friedrich, „bietet sich die besondere Gelegenheit, den gesamten Flugbetrieb neu aufzustellen, damit nicht in einigen Jahren alles wieder beim Alten ist. Wir müssen verstärkt auf aktive Lärmschutzmaßnahmen setzen. Davon würden alle betroffenen Bürgerinnen und Bürgern profitieren.“
„Der Segmented Approach führt nur zu kosmetischen Entlastungen der unter der Anflugstrecke lebenden Menschen und verteilt den Lärm auf andere Wohngebiete, die nicht mit Schallschutzfenstern ausgestattet sind.“, meint der Neu-Isenburger Bürgermeister Herbert Hunkel, dessen Stadt schon durch den Endanflug stark lärmbelastet ist. Der Stadtteil Gravenbruch, der bereits dem erheblichen Lärm der Autobahn A3 ausgesetzt ist, würde durch den Segmented Approach zusätzlich belastet. „Der Gesamtlärm müsste immer mitbedacht werden.“, fordert Hunkel im Hinblick auf die anstehenden Auswertungen der Fluglärmmessungen während des Probebetriebs.
Wie seine Amtskollegen ist auch er der Meinung, dass das Augenmerk nicht auf fragwürdige Maßnahmen zur Lärmverteilung wie den Segmented Approach, sondern auf Maßnahmen zur Reduzierung des Lärms an der Quelle wie die Anhebung des Anflugwinkels, eine echte Lärmobergrenze oder die Ausdehnung des Nachtflugverbots auf die Randstunden gerichtet werden sollte.
Viele der betroffenen Kommunen haben sich bereits in ihren Gremien mit Beschlüssen und Resolutionen deutlich gegen die Einführung des Anflugverfahrens "Segmented Approach" im Regelbetrieb ausgesprochen und haben nun die klare Erwartung, dass angesichts der eindeutigen Ergebnisse des Probebetriebs sämtliche Mitglieder der FLK und des FFR die Überführung des Verfahrens in den Regelbetrieb ablehnen werden. Die minimalen positiven Auswirkungen in den großen Städten beim gleichzeitigen Entstehen neuer Betroffenheiten rechtfertigen eine Übernahme des Segmented Approach in den Regelbetrieb nicht. Bei der geringen Nutzbarkeit lohnt sich schon die Durchführung des üblichen Konsultationsverfahren nicht, welches sehr aufwändig wäre.
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