Fluglärm­kommission: neue Mitglieder­struktur zeichnet sich ab
Pressemitteilung Fluglärmkommission Frankfurt 22.07.2015
Von: @Fluglärmkommission Frankfurt <2015-07-22>
Auf der 231. Sitzung der Fluglärm­kommission Frank­furt wurde über das neue Konzept für die Mitglieder­struktur diskutiert. Außerdem ging es um Lärm­ober­grenzen, Nutzung von Flugrouten, das Swing Over Verfahren und Neues beim "Experten­gremium Aktiver Schall­schutz".

Pressemitteilung der Fluglärmkommission Frankfurt vom 22. Juli 2015 / 231. Sitzung

Auf der heutigen 231. Sitzung der Frankfurter Fluglärmkommission diskutierten die Mitglieder ausführlich ein seit der letzten Sitzung konkretisiertes Konzept für eine neue Mitgliedschaftsstruktur. Mit den gemeinsam mit der Genehmigungsbehörde (HMWEVL) hierfür entwickelten Kriterien soll die geänderte Sach- und Rechtslage aufgrund des Flughafenausbaus und der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in Form von objektiven Kriterien umgesetzt werden. Der heutige Beschluss zur Neuordnung der Mitgliedschaft trägt dazu bei, dass Beratungsergebnisse der Kommission, z. B. zu Änderung von Flugverfahren, nicht mit Verweis auf eine fehlerhafte Zusammensetzung infrage gestellt werden können.

Änderungen ergeben sich für die Zusammensetzung nunmehr dadurch, dass die Mitgliedschaft von Städten und Gemeinden sowie Kreisen an objektive Kriterien gebunden ist. Für Städte und Gemeinden ist die Lage im Lärmschutzbereich oder dem sog. Indexgebiet maßgeblich, für die Kreise eine Fluglärmbelastungssituation, die auf mehr als 100 Überflügen unter 6000 ft im Tagesdurchschnitt aufbaut. Auf dieser Grundlage werden zukünftig mehr Städte und Gemeinden als bisher in der Fluglärmkommission vertreten sein. Gebietskörperschaften, die außerhalb dieser Bereiche liegen, aber gleichwohl von künftigen Maßnahmen vergleichbar betroffen sein können, werden künftig frühzeitig informiert und in die Beratungen der Fluglärmkommission eingebunden werden.

Darüber hinaus wurden die Kriterien für die Benennung der Personen festgelegt, die als Mitglied ihre Gebietskörperschaft zu vertreten haben sowie einzelne Sachverständige als ständige Sitzungsteilnehmer bestimmt. Hierzu gehört nunmehr auf Anregung des Vorstandes der Fluglärmkommission auch ein Vertreter des Deutschen Fluglärmdienstes (DFLD).

Die endgültige Entscheidung über die neue Mitgliedschaftsstruktur wird – wie vom Luftverkehrsgesetz vorgesehen – das HMWEVL in den kommenden Wochen treffen, so dass die erste Beratung mit der Neuaufstellung voraussichtlich auf der 232. Sitzung am 7. Oktober 2015 stattfinden wird.

Seitens der Genehmigungsbehörde vorgestellt wurden weiter die Rahmenbedingungen für die im Koalitionsvertrag von CDU und Bündnis90/Die Grünen vorgesehene Schaffung einer Lärmobergrenze. Der Wirtschaftsausschuss des Landtags hatte hierzu vor einigen Monaten beschlossen, dass ein entsprechendes Konzept spätestens bis Sommer 2016 vorgelegt werden solle. „Die Schaffung einer Lärmobergrenze ist für die Fluglärmkommission eine der wirksamsten Maßnahmen zur nachhaltigen Verbesserung der Situation für die Betroffenen, da sie effektive Anreize für die Luftverkehrswirtschaft schaffen kann, leiser zu fliegen, und gleichzeitig erstmalig Planungssicherheit auch für die Betroffenen. Das Wirtschaftsministerium steht vor einer schwierigen Aufgabe sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht, da hier absolutes Neuland betreten wird. Wir sind überzeugt und bestärken das Wirtschaftsministerium darin, mit der gebotenen Sorgfalt zügig bis Sommer 2016 ein entsprechendes Konzept zu erarbeiten“, erklärte der Vorsitzende der Kommission und Bürgermeister von Raunheim, Thomas Jühe.

Von großer Bedeutung für die Mitglieder der Fluglärmkommission war weiter ein Bericht der Fluglärmschutzbeauftragten, Frau Regine Barth, zur deutlich häufigeren Nutzung der Nordwest-Abflugrouten in der gesetzlichen Nacht als Folge der sog. Flugplanoptimierung. Bei diesem von der DFS vorübergehend genutzten Instrument werden Abflüge bei Betriebsrichtung 25 auf die Nordwest-Abflugrouten verlagert, um das bestehende Abflugsystem zu entzerren und hierdurch das Nachtflugverbot besser einhalten zu können. Für den Tageszeitraum wurden keine Besonderheiten festgestellt. Die Flugplanoptimierung steht in engem Zusammenhang zur vorübergehend ausgesetzten Unabhängigkeit der Südumfliegung. Eine weitergehende Klärung dieser Frage ist deshalb erst nach Klärung durch das Bundesverwaltungsgericht im Dezember 2015 möglich. Unabhängig davon baten die Mitglieder die Fluglärmschutzbeauftragte darum, Auswertungen auch für 2015 vorzunehmen und hierbei insbesondere den Nutzungsanteil von sog. Heavies zu betrachten.

Schließlich wurden durch die Fluglärmschutzbeauftragte Auswertungen zu Abweichungen von der vorgegebenen Flugroute Südumfliegung in den Bereichen Trebur und Rheinland-Pfalz (u. a. Mainz) vorgestellt, nach denen insbesondere beim Flugzeugtyp B 747-800 systematisch laterale Abweichungen feststellbar sind, die aufgrund des hierdurch entstehenden Überflugs von Siedlungsgebieten zu stärkerer Fluglärmbelastung führen. Derzeit werden verschiedene Lösungsoptionen zwischen den Beteiligten erörtert. Die Mitglieder der Fluglärmkommission waren sich einig, dass die Verbesserung der Spurgenauigkeit der Südumfliegung mit großer Dringlichkeit anzugehen ist.

Der abgeschlossene Probebetrieb von Swing Over bei Betriebsrichtung 25 bestätigte die von der Fluglärmkommission gemachten Vorgaben. Insbesondere konnte weitestgehend sichergestellt werden, dass der Swing Over erst nach dem Stadtgebiet von Offenbach beginnt. Auch die getroffenen Annahmen der Lärmabschätzung wurden durch den Probebetrieb bestätigt. Die Mitglieder der Fluglärmkommission stimmten vor diesem Hintergrund einer Überführung von Swing Over bei Betriebsrichtung 25 in den Regelbetrieb zu.

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