Pressemitteilung Fluglärmschutzkommission Frankfurt vom 28. September 2016 zur 237. Sitzung der Fluglärmkommission Frankfurt
Trotz der gestrigen Vorstellung des Lärmobergrenzenmodells durch den hessischen Wirtschaftsminister befasste sich die Fluglärmkommission auf der heutigen 237. Sitzung mit anderen Themen. Die Kommission wird an der Konkretisierung der Lärmobergrenze in einer Arbeitsgruppe beteiligt und sah deshalb einen Tag nach Veröffentlichung noch keine Möglichkeit für eine qualifizierte Beratung.
Stattdessen standen wieder einmal die Nachtflüge im Mittelpunkt der Beratung. Bereits die NORAH-Studie hatte im Herbst vergangenen Jahres die negativen Auswirkungen gerade nächtlichen Fluglärms auf den Schlaf, die Gesundheit und das Wohlbefinden belegt, u.a. wurde bei hohen Dauerschallpegeln von 55-60 dB in der nächtlichen Morgenrandstunde ein um 25% erhöhtes Herzinfarktrisiko nachgewiesen. Die Kommission wiederholte deshalb noch einmal ihre bereits im Januar 2015 vorgetragene Forderung, die Möglichkeiten einer Herausnahme oder zeitlichen Umleitung von Flügen aus dem Nachtzeitraum intensiv zu prüfen. Das HMWEVL wurde dabei gebeten, im Frühjahr 2017 einen Bericht über die Ergebnisse der Bemühungen abzugeben. Weiter wurde der Flughafenkoordinator aufgefordert, seinen Ermessensspielraum im Falle konkurrierender Anträge auf Slotvergabe in der Nacht, vor allem an lärmreduzierenden Auswahlkriterien zu orientieren.
Empört zeigten sich die Mitglieder der Kommission über die Pläne der Fraport AG, ab dem Jahr 2017 den Flugverkehr insgesamt – und zwar inklusive der Nachtflüge - zu incentivieren. „Die beabsichtige Steigerung sogar des Nachtflugverkehrs widerspricht klar der von allen Akteuren und insbesondere auch von der Landesregierung stets betonten Zielsetzung, die Fluglärmbelastung im Nachtreitraum zu reduzieren! Wir fordern die Landesregierung auf, die Entgeltordnung in dieser Form nicht zu genehmigen. Vor dem Hintergrund der gesundheitlichen Auswirkungen müssen Nachtflugbewegungen abgebaut werden. Das hat auch das UBA in seiner neuesten Stellungnahme zur NORAH-Studie noch einmal unterstrichen“, erklärte der Vorsitzende der Kommission Thomas Jühe, der auch Bürgermeister von Raunheim ist. „Darüber hinaus kann die finanzielle Unterstützung zusätzlicher Flugbewegungen nicht mit dem bestehenden Planfeststellungsbeschluss begründet werden, weil diese stets von einem natürlich anwachsenden Bedarf nach mehr Flugbewegungen und gerade nicht von einem künstlich durch finanzielle Anreize erzeugten Bedarf ausgegangen ist“, so Jühe weiter.
Intensiv widmeten sich die Mitglieder der Kommission auch den Ausnahmeflügen in der Zeit zwischen 23 bis 5 Uhr. Ein Vertreter des Wirtschaftsministeriums er läuterte dabei die Ergebnisse einer Arbeitsgruppe zur Verbesserung der Abläufe bei Gewitterlagen zur Einhaltung des Nachtflugverbots. Danach soll künftig bereits bei der Beantragung von Ausnahmeflügen seitens der Fluggesellschaften durch diese eine Priorisierung vorgenommen werden mit dem Ziel, dass möglichst viele Fluggäste (wie bei Interkontinentalflügen) vor Eintritt des Nachtflugverbots starten können und nicht am Flughafen stranden. Hierdurch könne das Stehenbleiben der Flugzeuge in wetterbedingten Ausnahmesituationen zwar nicht vollständig verhindert, dessen negative Auswirkungen jedoch reduziert werden. Der Geschäftsführer des UNH, Günter Lanz, und die Fluglärm schutzbeauftragte, Regine Barth, stellten weiter Auswertungen zu verspäteten An- und Abflügen zwischen 23-24 Uhr vor. Insbesondere bei einer regelmäßig wiederkehrenden Landung nach 23 Uhr wurden Hinweise darauf gefunden, dass diese bereits im Flugplan angelegt sein könnte, was nach dem Planfeststellungsbeschluss aus geschlossen unzulässig sei. Die Fluggesellschaft wurde deshalb bereits zu Gesprächen in das HMWEVL einbestellt.
Weitere Beratungspunkte waren die Weiterentwicklung von Maßnahmen zur sicheren und lärmarmen Führung von Flugzeugen über die sogenannte Südumfliegung, sowie die Vermeidung einer erhöhten Zahl an Starts über die Nordwestabflugstrecken. Eine systematische Mehrnutzung dieser Strecke im Vergleich zum Jahr 2015 sei zwar nicht erkennbar, die Kommission bat aber darum, das Thema weiter eng zu monitoren und in regelmäßen Abständen in der FLK vorzustellen.
Der zuständige Dezernatsleiter des HLNUG, Prof. Dr. Stefan Jacobi, stellte den Mitgliedern aktuelle Messwerte von Ultrafeinstaub einer ersten Messstation in Raunheim vor. Zwischen September 2015 und März 2016 ergaben sich hier im Mittel Werte von 16.000 ultrafeinen Partikeln pro Kubikzentimeter. Die Konzentration liegt damit im Mittel ca. 30% höher als langjährige Mittelwerte in Langen. Die stellvertretende Vorsitzende und Umweltdezernentin von Mainz, Katrin Eder, erklärte hierzu: „Mit der Untersuchung ultrafeiner Partikel stehen wir zwar noch ganz am Anfang. Wir wissen bisher noch nicht, wo die gesundheitsschädliche Grenze verläuft. Unklar ist weiter, woher die gemessenen Teilchen genau kommen. Die Ergebnisse des HLNUG belegen jedoch einen Zusammenhang mit der Windrichtung und geben hierdurch erste Hinweise auf eine Beziehung zwischen Ultrafeinstaub und Flugbetrieb. Auch wenn der Wissensstand noch unzureichend ist, müssen wir uns weiter mit dem Thema Ultrafeinstaub auseinandersetzen!“
Wie bereits bekannt, hat das FFR bereits am 30.8.2016 der Hessischen Staatskanzlei einen Vorschlag für Kriterien zur Vergabe von Fördermitteln zum Lastenausgleich von fluglärmbelasteten Kommunen überreicht. „Wir danken dem Forum Flughafen und Region für die sachlich fundierte Ausarbeitung dieser Kriterien. Hierdurch wird eine langjährige Forderung der Fluglärmkommission nach einer Verstetigung des Regionalfonds umgesetzt. Wir hoffen nun auf eine schnelle Umsetzung durch die Landesregierung“, unterstrich der stellvertretende Vorsitzende und Oberbürgermeister von Rüsselsheim am Main, Patrick Burghardt.
Im Rahmen eines jährlichen Monitoring-Berichts stellte Hr. Lanz schließlich noch folgende Themen vor: die Entwicklung des Frankfurter Fluglärmindex und des Lärms an den Messstationen, festgestellte Unterschiede zwischen Steil- und Flachstartverfahren in Büttelborn, Unterschreitungen der Mindestflughöhe auf der Flugroute Amtix kurz, die Fluglärmentwicklung in Bad Homburg und die Einhaltung der vorgegebenen Flugspur der Südumfliegung mit der B 747-800 durch Korean Airlines.
Detailliertere Informationen zu allen Themen findet man bei den Sitzungsunterlagen:
Fluglärmkommission Ffm Ultrafeinstaub Nachtflüge Regionalfonds Südumfliegung Feinstaub Flachstartverfahren Amtix kurz