Forderungen der Fluglärmkommission Frankfurt zu Lärmentgelten
Pressemitteilung der FLK vom 20.06.2019
Von: @Fluglärmkommission Frankfurt <2019-06-20>
Die Fluglärmkommission fordert angesichts der im Sommer wieder zunehmenden Verspätungsflüge in der Nacht eine deutliche Anhebung der Lärmentgelte: "Fliegen in der Nacht darf sich nicht mehr lohnen".

Vor dem Eindruck der mit dem Sommerflugplan wieder zunehmenden Verspätungsflüge in der Nacht und der hierdurch bereits im vergangenen Jahr ausgelösten erheblichen zusätzlichen Belastungen der Bevölkerung des Rhein-Main-Gebietes werden vom Vorstand der Fluglärmkommission Frankfurt noch einmal folgende Forderungen zur Anpassung der Flughafenentgelte erhoben.

  1. Anhebung der Lärmzuschläge in der Mediationsnacht (23-5 Uhr) um mindestens 350 bis 500%

    Nach der bestehenden Entgeltordnung werden am Flughafen Frankfurt in der Mediationsnacht (23-5 Uhr) Zuschläge auf die Lärmentgelte von 200% erhoben. Demgegenüber erhebt der Flughafen Hamburg in der Zeit von 23-0 Uhr Zuschläge von 350-500% (zeitliche Staffelung im 15-Minuten-Rhythmus). Auch am Flughafen Zürich sind ab September 2019 Lärmzuschläge ab 23 Uhr von ca. 300% genehmigt worden. "Die ökonomischen Vorteile von Verspätungsflügen müssen auch am Flughafen Frankfurt beseitigt werden – Fliegen in der Nacht darf sich nicht mehr lohnen. Wir fordern deshalb eine deutliche Anhebung der Zuschläge auf die Lärmentgelten in der Mediationsnacht um mindestens 350-500%!", erklärt der stellvertretende Vorsitzende der Kommission, Jan Fischer, der auch Bürgermeister von Nauheim ist.

  2. Deutliche Anhebung der Lärmentgelte in den Nachtrandstunden (22-23 und 5-6 Uhr) und gesonderte Lärmzuschläge für Verspätungsflüge

    Bisher belaufen sich die Lärmzuschläge in den Nachtrandstunden (ab 22-23 und 5-6 Uhr) auf 50%. Da es sich hierbei um Flüge in der nach dem Luftverkehrsgesetz bereits besonders schützenswerten gesetzlichen Nacht handelt, sollten Flüge auch in den Nachtrandstunden mit deutlich höheren Lärmzuschlägen versehen werden als am Tag. Der bisherige Zuschlag von lediglich 50% ist für einen wirksamen wirtschaftlichen Anreiz bei Weitem nicht ausreichend. Am Flughafen Hamburg liegen die Lärmzuschläge beispielsweise bei 150% in der Zeit von 22-23 Uhr. In einer entsprechenden Größenordnung sollten die Zuschläge in den Nachtrandstunden auch am Flughafen Frankfurt angehoben werden.

    Ein erheblicher Teil des drastischen Anstiegs der Flüge nach 22 Uhr im Jahr 2018 wurde durch Flüge verursacht, die planmäßig vor 22 Uhr stattfinden sollten. Der Verspätungsabbau von am Tag geplanten Flügen in der gesetzlichen Nacht führt zu einem Verspätungs-Dominoeffekt, der bis in die Mediationsnacht hineinwirkt. Vor diesem Hintergrund fordert die Fluglärmkommission die Einführung von gesonderten Lärmzuschlägen für Verspätungsflüge ab 22 Uhr, welche vor 22 Uhr geplant waren.

  3. Lärmzuschläge für sog. Kapitel-3-Flugzeuge

    Die nur noch zu einem sehr geringen Anteil am Flughafen Frankfurt operierenden Flugzeuge nach den sog. ICAO-Kapitel-3-Standard entsprechen lediglich dem veralteten technischen Stand aus dem Jahr 1977. Nach dem aktuellen Koalitionsvertrag der Hessischen Landesregierung sollen Flugzeuge, welche die Anforderungen des Nachfolgestandards (Kapitel-4) nicht erfüllen, künftig nicht mehr am Flughafen Frankfurt verkehren dürfen. Dieses Vorhaben der Hessischen Landesregierung sollte durch entsprechend hohe Lärmzuschläge am Tag und deutlich höhere in der Nacht für alle Flugzeuge, welche die Standards von ICAO-Kapitel-4 nicht erfüllen, bereits auf der Ebene der Flughafenentgelte vorbereitet und unterstützt werden.

  4. Anhebung des Gesamtanteils der Lärmentgelte auf 30%

    Aktuell beträgt der Anteil der Lärmentgelte an den Gesamtentgelten am Flughafen Frankfurt am Main lediglich 13,6%. Die übrigen Entgeltanteile beziehen sich auf andere Bezugsgrößen. Um der Nutzung lärmarmer Flugzeuge am Flughafen Frankfurt deutlich größeres Gewicht als bisher zu verleihen und hierdurch die beabsichtigte Lenkungswirkung auch Realität werden zu lassen, sollte der lärmabhängige Entgeltanteil ab dem Jahr 2020 stufenweise angehoben werden und nach spätestens fünf Jahren einen Anteil von mindestens 30 Prozent an den Gesamtentgelten erreichen.

  5. Beendigung des Incentive-Programms

    Die seit dem Jahr 2014 bestehenden Incentive-Programme der Fraport AG haben dazu geführt, dass der Flugverkehr insbesondere in den letzten Jahren deutlich zugenommen hat. Die Wachstumsraten am Flughafen Frankfurt lagen allein im Jahr 2018 bei etwa 8% sowohl bei der Anzahl der Passagiere als auch bei den Flugbewegungen. Dieser starke Anstieg wirkte sich auch auf die deutliche Zunahme von Verspätungsflügen aus (sowohl nach 22 als auch nach 23 Uhr). Eine kurzfristige strukturelle und spürbare Verbesserung der Verspätungssituation ist momentan nicht erkennbar, so dass mit Blick auf die bereits jetzt prognostizierte weitere Zunahme des Flugverkehrs davon auszugehen ist, dass auch die Anzahl der Verspätungsflüge künftig noch weiter ansteigen wird. Vor diesem Hintergrund muss aus Sicht der Kommission die finanzielle Förderung der Zunahme des Flugverkehrs unverzüglich gestoppt und das Incentive-Programm beendet werden. Die Fluglärmkommission schließt sich damit der Haltung der hier bereits ansässigen Fluggesellschaften an und lehnt das künstliche Generieren weiterer Flugbedarfe durch Ansiedlung zusätzlicher Airlines ab.

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