Fluglärm-Regionalfonds: Wer bekommt wieviel Geld?
Von: @cf <2012-08-30>
Der vom Forum Flughafen und Region erstellte Kriterienkatalog zur Verteilung der Mittel aus dem Regionalfonds ist fertig wurde der Landes­regierung übergeben.

Der vom Forum Flughafen und Region erstellte Kriterienkatalog für die Verteilung der Mittel aus dem Regionalfonds ist fertig und wurde heute der Landesregierung übergeben. Die Bereitstellung des Geldes wurde vom Landtag bereits im Juni beschlossen. Die Landesregierung will nun bis spätestens Ende des Jahres eine konkrete Richtlinie erarbeiten.

Verteilt werden sollen etwa 120 Mio. Euro zur direkten Förderung und 150 Mio. Euro für zinsvergünstigte Darlehen. Von den Barmitteln sollen 60% auf Privathaushalte, 15% für kommunale Einrichtungen (wie Kindergärten) und 25% auf die "nachhaltige Kommunalentwicklung" entfallen.

Die Förderung der Privathaushalte soll ermöglichen, schnell (ohne die gesetzliche Wartefrist) passiven Schallschutz realisieren zu können und gegebenfalls die gesetzliche Förderung aufstocken. Die Zielsetzung weicht etwas von der ursprünglichen Idee ab, für diejenigen Betroffenen Hilfe bereitzustellen, die keinen gesetzlichen Anspruch auf Schallschutz haben.

Jeder anspruchsberechtigte Haushalt kann maximal 4350 Euro Barmittel und 8500 Euro Kredit erhalten. Wer umziehen und seine Immobilie verkaufen will, kann zur Unterstützung bis zu 36000 Euro Darlehen erhalten. 17300 Haushalte in der Region sind förderungsberechtigt (Genaue Tabellen findet man im Text des Kriterienkatalogs).

Die Mittel für schutzwürdige kommunale Einrichtungen (Schulen und Kindertagesstätten in der Tagschutzzone 1) - etwa 14 Mio Euro - sollen für Verbesserung des Schallschutzes über das gesetzliche Maß hinaus verwendet werden. Denkbar ist z.B. der Einbau von Klimaanlagen, damit es trotz geschlossener Schallschutzfenster Frischluft gibt.

Das Geld für nachhaltige Kommunalentwicklung (23 Mio., das entspricht etwa 100 Euro pro Einwohner) soll fluglärmbetroffenen Kommunen ermöglichen, die negativen Folgen des Fluglärms für die Sozialstruktur und die kommunale Entwicklung zu kompensieren. Als mögliche Verwendung des Geldes werden etwa die Verlegung schutzbedürftiger kommunaler Einrichtungen, Investitionen in Bildung oder die Unterstützung von Privatpersonen genannt. Anspruchsberechtigt sind Nauheim, Bischofsheim, Raunheim, Büttelborn, Offenbach, Neu-Isenburg, Flörsheim, Ginsheim-Gustavsburg, Trebur, Rüsselsheim, Weiterstadt und Mörfelden-Walldorf. Die genauen Summen sind dem Kriterienkatalog zu entnehmen.

Das FFR hatte im Februar von der Landesregierung den Auftrag erhalten, einen Kriterienkatalog zur Verteilung der Mittel aus dem Regionalfonds zu erarbeiten. Die Kriterien wurden zunächst von einer Arbeitsgruppe beim FFR ausgearbeitet, dann vom Koordinierungsrat (dem "Management" des FFR) beschlossen und dann dann dem Konvent des FFR sowie den betroffenen Kommunen vorgestellt. Danach konnten die Kommunen Stellungnahmen einreichen, was einige auch getan haben. Der Kriterienkatalog wurde anschließend angepasst und schließlich verabschiedet. Der Prozeß ist im Anhang zum Kriterienkatalog dargestellt. Die Kritik der Kommunen am Regionalfonds an sich wird im Ergebnis summarisch erwähnt. Die Stellungnahmen wurden veröffentlicht, nicht aber der Ursprungsentwurf, sodass man nicht sehen kann, was genau verändert wurde.

Die Lektüre der einzelnen Stellungnahmen lässt vermuten, dass es hinter den Kulissen schon einige Diskussionen über die Verteilung des Geldes gegeben haben dürfte. So fühlen sich einige mehr bei Westbetrieb betroffene Kommunen (wie Offenbach) benachteiligt durch die Elemente der 100/100-Regelung, die in die Berechnung des Nachtschutzbereiches eingeflossen sind. Dabei war man sich ganz früher eigentlich einig, dass Schutz vor Nachtfluglärm auch der bekommen sollte, der nur an 25% aller Tage davon betroffen ist. Jetzt aber geht es ums Geld, nicht ums Prinzip.

Erste Reaktionen

Bei den Betroffenen ist man sich darüber einig, dass die Fördersumme nicht ausreicht und die Zahl der Anspruchsberechtigten zu klein ist. Selbst in Flörsheim sind nur 50% der Betroffenen anspruchsberechtigt. Das Bündnis der Bürgerinitiativen und der Kreis Groß-Gerau kritisieren zusätzlich, dass ein größerer Teil des Geldes vom Steuerzahler aufgebracht wird statt von den Verursachern des Fluglärms. Der BUND hatte sich bei der Mittelverteilung erst gar nicht beteiligen wollen. Offizielle Stellungnahmen von einzelnen Kommunen liegen zur Zeit noch nicht vor.

Während die FFR-Spitze und die Landesregierung den Regionalfonds als großen Erfolg lobten, übte die Opposition im Landtag in unterschiedlichem Maße Kritik.

Ministerpräsident Bouffier sprach von einem guten Tag für die Region: die Menschen würden sehen, dass etwas für sie getan werde und die Landesregierung ihre Ankündigungen auch umsetze. Auch die CDU lobte den Regionalfonds als "das Ergebnis des Dialogs mit den betroffenen Menschen in der Region", der schnelle und unbürokratische Hilfe über den gesetzlichen Rahmen hinaus schaffe. Und die FDP freute sich, dass die Dividende, die das Land von Fraport erhalte, im "Sinne der Menschen ausgegeben" werde.

Die SPD begrüßte den Regionalfonds als richtigen ersten Schritt, allerdings mit Abstrichen. Der Lärm, nicht die zur Verfügung stehenden Finanzmittel müssten den räumlichen Zuschnitt des Programms bestimmen. Die Einhaltung des Nachtflugverbots und eine Entlastung für die Randstunden müssten Vorragng vor passivem Schallschutz haben. Die Grünen bezeichneten den Regionalfonds als untaugliches Mittel zur Bekämpfung des Fluglärms, weshalb sie das Gesetz auch im Landtag abgelehnt hätten. Die bereitgestellten Gelder seien völlig unzureichend, außerdem müssten die Verursacher des Lärms die Kosten tragen, nicht der Steuerzahler. Die Linke kritisierte, 4300 Euro reichten noch nicht einmal für 2 Schallschutzfenster und sprach von "Rosstäuscherei erster Güte", weil der größere Teil der zur Verfügung gestellten Mittel aus Krediten bestehe und die Betroffenen im Grunde den Schallschutz selbst zahlen müssten.

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