BI Raunheim: "Nein zum Ausbau bleibt"
Stellungnahme zum Anti-Lärm-Pakt (PM vom 24.05.2007)
Von: @BI Raunheim <2007-05-24>
Die BI Raunheim fordert einen Verzicht auf den Ausbau und Reduzierung der bestehenden Belastung sofort statt "Ausbau + Anti-Lärm-Pakt". Ein Klageverzicht kommt nicht in Frage

Presseerklärung zu den Diskussionen um einen "Anti-Lärm-Pakt"

Zu den Diskussionen um den sog. "Anti-Lärm-Pakt" des Regionalen Dialogforums RDF nimmt die Bürgerinitiative gegen Fluglärm Raunheim wie folgt Stellung:

Die Bürgerinitiativen haben das Ergebnis der sog. Mediation zum Ausbau des Flughafens Frankfurt immer als unzumutbar abgelehnt und einen Verzicht auf den Ausbau bei gleichzeitiger Reduzierung der bestehenden Belastungen (Lärm, Schadstoffe, Risiken etc.) gefordert.

Eine Diskussion über mögliche Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmbelastung, wie sie im Rahmen des Anti-Lärm-Pakts des RDF derzeit geführt wird, ist sinnvoll und notwendig, kann aber aus Sicht der BI nicht mit den bestehenden Ausbauplänen und schon gar nicht mit künftigen Ausbau-Fantasien verknüpft werden. Die Notwendigkeit der Lärmreduzierung ergibt sich vielmehr aus der Unzumutbarkeit des Ist-Zustandes und aus der generellen gesetzlichen Verpflichtung zur Ausschöpfung aller Möglichkeiten der Reduzierung der Belastungen.

Kritik an der "Absichtserklärung" zum ALP:

Auch wenn die in das RDF eingebrachte Absichtserklärung nicht beschlossen wurde, ist davon auszugehen, dass die dort formulierten Inhalte die Absichten und Ziele der Beteiligten wiedergeben. Daher wird im folgenden auf die Ausführungen in diesem Papier Bezug genommen.

Ziel des ALP soll es sein, "eine Lärmreduzierung gegenüber der im Planfeststellungsantrag für den Planungsfall 2020 prognostizierten Lärmbelastung" zu erreichen. Dieser Maßstab ist abzulehnen. Angesichts der Unzumutbarkeit des Ist-Zustandes kommt als Zielsetzung nur in Frage, alle technischen und organisatorischen Möglichkeiten der Lärmminderung bereits jetzt auszuschöpfen, so dass eine Verbesserung des bestehenden Zustands erreicht wird.

Ebenso ist eine Bindung der vereinbarten Maßnahmen an die "Bestandskraft des möglichen Plan¬feststellungsbeschlusses" bzw. der "Inbetriebnahme der neuen Bahn" abzulehnen. Sollte die Plan¬feststellung aus anderen Gründen scheitern, darf der Anspruch auf Weiterentwicklung des Lärmschutz nicht verloren gehen.

Im Zusammenhang mit dem ALP einen "umfassenden Klageverzicht durch alle Unterzeichner" vereinbaren zu wollen, ist absurd. Wenn der ALP die Lärmbelastungen soweit einschränkt, dass keine Kommune mehr in ihren Rechten verletzt wird, weil keine Einschränkungen ihrer Planungshoheit aufgrund von Lärmbelastungen (Siedlungsbeschränkungen etc.) mehr vorliegt, entfallen die Klagemöglichkeiten ohnehin. Andere Rechte, die mit Lärmschutz in keinerlei Zusammenhang stehen, müssen weiterhin einklagbar sein.

Das Gleiche gilt für den Versuch, Maßnahmen des Passiven Schallschutzes nur denjenigen zu gewähren, die auf die Durchsetzung anderer Rechte (z.B. Schutz vor Schäden durch Wirbelschleppen) per Klage verzichten. Derartige Ansinnen sind unmoralisch.

"Zusätzliche Ausnahmen" zum Flugverbot während der ohnehin unzureichenden "Mediationsnacht" von 23 bis 5 Uhr sind völlig indiskutabel, ein medizinisch notwendiger Schutz der gesetzlichen Nachtzeit von 22 bis 6 Uhr ist unverzichtbar.

"Planungssicherheit in Bezug auf grundlegende Änderungen des Bahnensystems" kann nur heißen, dass ein Verzicht auf einen weiteren Ausbau des Flughafens verbindlich festgelegt wird. In der dichtbesiedelten Rhein-Main-Region ist weiterer Flächenverbrauch, weiterer Verlust von Wald und weitere Konzentration von Schadstoff-Emittenten nicht hinnehmbar.

Eine weitere Expansion des Flughafens und damit verbundene Umweltzerstörungen vorzubereiten unter dem Vorwand, "nachfolgenden Generationen" "Spielraum für eigene Entscheidungen" zu lassen, ist zynisch und menschenverachtend.

Die ""Regelung des weiteren Vorgehens bis zur Vereinbarung" und der Charakter der Vereinbarung selber bleiben nebulös und lassen nicht erkennen, wie rechtliche Verbindlichkeit erreicht werden soll. Angesichts der bitteren Erfahrungen der Region mit Fraport (früher: FAG) als Vertragspartner ist davon auszugehen, dass jede Chance genutzt werden wird, getroffene Vereinbarungen zu hintergehen, zu unterlaufen und auszuhebeln.

"Nein zum Ausbau" bleibt

Die Bürgerinitiative gegen Fluglärm Raunheim lehnt den Ausbau weiterhin konsequent ab und wird ihn mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln bekämpfen. Mitglieder der BI werden im Rahmen der bestehenden Klagevereine weiterhin mit allen juristischen Mitteln gegen den Ausbau vorgehen. Sollte das Regierungspräsidium wie schon im Raumordnungsverfahren wider Recht und Gesetz vom Wirtschaftsministerium zu einer zustimmenden Stellungnahme gezwungen werden und ein Planfeststellungsbeschluss ergehen, werden alle Klagemöglichkeiten genutzt werden, um diesen Beschluss zu kippen. Dies schließt eine Unterstützung der Klagen der Umweltverbände ein.

Dieses Klagerecht kann Fraport den Betroffenen weder durch dubiose Programme wie CASA noch durch Pakte irgendwelcher Art nehmen. Die Grenzen des Zumutbaren sind bereits überschritten, dies müssen Politik und Justiz zur Kenntnis nehmen und entsprechend handeln, sonst wird die Region nicht zur Ruhe kommen.

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Bürger­ini­tia­tiven Anti-Lärm-Pakt

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