Pressemitteilung des HMWEVL vom 28.09.2015
In der Frankfurter Fluglärmkommission werden zukünftig mehr Städte und Gemeinden als bisher vertreten sein. „Wir stärken damit die Interessen der von Fluglärm betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner rund um den Frankfurter Flughafen“, sagte Wirtschafts- und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir am Montag in Wiesbaden. „Die Arbeitsergebnisse der Frankfurter Fluglärmkommission haben in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Mit der Benennung weiterer Mitglieder erhalten die Städte und Gemeinden nun zusätzliches Gewicht. Zugleich wird die Mitgliedschaft nun erstmals an objektive Kriterien gebunden.“
Kriterien für Mitgliedschaft in Kommission
Für die Mitgliedschaft von Städten und Gemeinden ist künftig die Lage im Lärmschutzbereich oder dem so genannten Fluglärm-Indexgebiet maßgeblich, für die Kreise eine Fluglärmbelastungssituation, die auf mehr als 100 Überflügen unter 6000 Fuß im Tagesdurchschnitt aufbaut. Mit diesen objektiven, fachlichen Kriterien setzt das Verkehrsministerium zugleich Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts um. Al-Wazir: „Wir haben immer betont: Wir werden in dieser zentralen Frage nichts gegen den Willen der Fluglärmkommission umsetzen. Insofern freut es mich, dass es bei der Abstimmung in der Kommission zur neuen Zusammensetzung keine einzige Gegenstimme gab.“ Eine erste Beratung mit der neu zusammengesetzten FLK wird auf der 232. Sitzung am 7. Oktober 2015 stattfinden.
„Die Benennung der Mitglieder bedeutet nicht, dass außerhalb dieser Gebiete keine Fluglärmbelastung vorliegt, die hörbar und auch störend ist“, so Al-Wazir. Die Kriterien dienten vielmehr der Abgrenzung derjenigen Gebiete, die im Vergleich ein besonderes Maß an Lärmbetroffenheit aufweisen. „Um die Arbeitsfähigkeit der Fluglärmkommission sicherzustellen und zugleich den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, ist eine zahlenmäßige Begrenzung der Mitglieder zwingend notwendig.“ Dabei gehe die neue Mitgliedsstruktur in Frankfurt weit über die im Gesetz als Orientierung genannte Marke von 15 Mitgliedern hinaus. „Das ist angesichts der Lage des Frankfurter Flughafens in einem dicht besiedelten Ballungsraum auch gar nicht anders möglich.“
Einbindung weiterer Gebietskörperschaften
Gebietskörperschaften, die außerhalb der neu festgelegten Bereiche liegen, aber gleichwohl von künftigen Maßnahmen vergleichbar betroffen sein können, werden künftig frühzeitig informiert und in die Beratungen der Fluglärmkommission eingebunden werden. Die Gemeinde Heusenstamm und der Rheingau-Taunus-Kreis fallen unter diese Übergangsregelung und sind somit auch weiterhin in der Fluglärmkommission vertreten.
Der Fluglärmkommission kommt unter anderem in den Verfahren zur Festlegung oder Änderung von An- und Abflugverfahren eine zentrale Rolle hinsichtlich der Bewertung von Auswirkungen auf die örtlichen Gegebenheiten zu, zumal eine Beteiligung der Öffentlichkeit oder der Träger öffentlicher Belange im Bundes-Gesetz nicht vorgesehen ist. „Umso wichtiger ist es, dass die Zusammensetzung im Zweifel auch einer gerichtlichen Überprüfung standhält. Die Gerichte prüfen dabei auch, ob die Zusammensetzung der Kommission insbesondere im Hinblick auf stimmberechtigte Mitglieder auf Basis objektiv nachvollziehbarer Kriterien erfolgte. Genau das stellen wir nun sicher“, so Al-Wazir.
Zusammensetzung der neu aufgestellten Fluglärmkommission
Städte und Gemeinden
- Bischofsheim
- Büttelborn
- Darmstadt
- Erzhausen (Neu)
- Flörsheim a. Main
- Frankfurt a. Main
- Gernsheim (Neu)
- Ginsheim-Gustavsburg (Neu)
- Griesheim
- Groß-Gerau
- Groß-Zimmern (Neu)
- Hattersheim a. Main
- Hanau
- Hochheim a. Main
- Kelsterbach
- Mainz
- Maintal (Neu)
- Mörfelden-Walldorf
- Mühlheim
- Nauheim
- Neu-Isenburg
- Offenbach a. Main
- Pfungstadt (Neu)
- Raunheim
- Riedstadt (Neu)
- Roßdorf (Neu)
- Rüsselsheim a. Main
- Trebur
- Weiterstadt
- Wiesbaden
Landkreise
a) im Lärmschutzbereich gelegen
- Landkreis Groß-Gerau
- Main-Taunus-Kreis
- Landkreis Darmstadt-Dieburg
- Landkreis Offenbach
b) tagesdurchschnittlich mind. 100 Überflüge unter 6.000 Fuß
- unter a) genannte Landkreise, die bereits im Lärmschutzbereich liegen
- Main-Kinzig-Kreis
- Landkreis Aschaffenburg
- Landkreis Mainz-Bingen
Übergangsregelung
- Heusenstamm
- Rheingau-Taunus-Kreis
Luftverkehrswirtschaft
- Fraport AG
- Fluggesellschaften:
- BARIG
- Homebase-Carrier mit den beiden meisten Verkehrsanteilen am Flughafen Frankfurt
- DLH
- Condor
- AG der Hessischen IHKs
Bundesvereinigung gegen Fluglärm
- ein überörtlicher Vertreter
- ein örtlicher Vertreter
Ständige Sitzungsteilnehmer (ohne Stimmrecht)
a) Zu beratende Institutionen
- Deutsche Flugsicherung
- Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung
- HMWEVL als Genehmigungsbehörde
b) Geschäftsführung FLK
c) Zur Vernetzung mit dem Forum Flughafen und Region
- Geschäftsführung des UNH
- Wissenschaftliche Begleitung des FFR
d) Vertreter aus Landesbehörden
- Hessische Staatskanzlei
- Fluglärmschutzbeauftragte des HMWEVL
- HMUKLV
- HLUG
- RP Darmstadt
- ISIM Rheinland-Pfalz
- Bayerisches Innenministerium
- Ländervertreter im § 32a Ausschuss
e)Weitere Sachverständige
- Kurt Müller (Fluglärmexperte)
- Horst Weise (Fluglärmexperte des Deutschen Fluglärmdienstes e.V.)
- Alexander Braun (Leiter Lärmmonitorings des UNH)
- Vereinigung Cockpit e.V.
- Landesärztekammer
- Regionalverband FrankfurtRheinMain
Wirtschaftsministerium, hessisches Fluglärmkommission Ffm