Flughafenausbau: das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes
Von: @cf <2009-08-24>
"Ja" zum Flughafenausbau, "Nein" zu den 17 Nachtflügen: der VGH Kassel hat am 21.08.2009 die Urteile über die Musterklagen gegen den Planfeststellungsbeschluss verkündet. Infos, Reaktionen, Meinungen hier!

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat am 21. August 2009 das Urteil über 11 der 13 Musterklagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Frankfurter Flughafens verkündet. Wie schon nach dem Urteil über die Eilanträge im Januar zu erwarten war, darf der Flughafen ausgebaut werden. Die Nachtflüge müssen allerdings stärker eingeschrankt werden als vorgesehen.

Die jetzige Nachtflugregelung, die 17 Flüge zwischen 23 und 5 Uhr erlaubt, sei "nicht mit dem gesetzlich gebotenen Schutz der Bevölkerung vor zusätzlichem Fluglärm zu vereinbaren". Ob die Aussage des Gerichts ein vollständiges Nachtflugverbot zwischen 23 und 5 Uhr oder nur eine Herabsetzung der Zahl der Flüge bedeutet, ist noch unklar und dürfte erst aus der schriftlichen Urteilsbegründung zu ersehen sein. Auch die "durchschnittlich" 150 Flüge in der gesamten Nacht wurden vom VGH beanstandet, da in einzelnen Nächten die Zahl überschritten werden kann.

Der Rechtsstreit um den Ausbau ist mit dem Urteil des VGH Kassel noch nicht beendet. Mehrere Kläger kündigten bereits an, beim Bundesverwaltungsgericht Revision einlegen zu wollen. Auch das Land Hessen (als Beklagte) erwägt einen solchen Schritt wegen der Nachtflugregelung, was zu empörten Reaktionen in der Region führte. Schließlich hatte Ministerpräsident Koch ein Nachtflugverbot versprochen

Der Beschluss des VGH Kassel

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat die Musterklagen gegen den Ausbau des Flughafens Frankfurt Main zum "überwiegenden Teil abgewiesen". Nur beim Teilaspekt der Nachtflugregelung waren einige Klagen erfolgreich.

Musterkläger waren die Städte Offenbach, Kelsterbach, Mörfelden-Walldorf, Neu-Isenburg, Flörsheim, Raunheim und Rüsselsheim, das Tanklager Raunheim, des BUND, das Klinikum Offenbach, Eigentümer aus Frankfurt-Sachsenhausen und Kelsterbach (Gewerbegebiet Taubengrund) und die Lufthansa AG. Das Verfahren für Flörsheim steht noch aus, das für Kelsterbach ruht.

Für die Klagen des Tanklagers Raunheim, die Klage des BUND und der Lufthansa wurde Revision nicht zugelassen, für die anderen Klagen ist (vor allem wegen der Nachtflüge) die Revision beim Bundesverwaltungsgericht zugelassen worden.

Zur Begründung sagten die Richter, dem Plan für den Ausbau des Flughafens Frankfurt Main stünden "keine grundsätzlichen Bedenken entgegen". Das Gericht sieht den Bedarf für den Ausbau aufgrund der Luftverkehrsprognose der Fraport und ein öffentliches Interesse am Ausbau wegen der Sicherung und Stärkung der Drehkreuzes Frankfurt und der positiven wirtschaftlichen Effekte (Arbeitsplätze) als gegeben an. Die Planfeststellungsbehörde habe diese öffentlichen Interessen korrekt gegen die Interessen der betroffenen Anwohner abgewogen.

Die Nachtflugregelung wurde vom Gericht beanstandet. Die Zulassung der 17 Flüge in der Mediationsnacht sei "nicht mit dem gesetzlich gebotenen Schutz der Bevölkerung vor nächtlichem Fluglärm zu vereinbaren", urteilten die Richter. Die Festlegungen im Landesentwicklungsplan würden der Planfestsellungsbehörde "kaum einen Spielraum für die Zulassung planmäßiger Flüge in der Mediationsnacht lassen". Der Senat verkenne nicht, dass erhebliche wirtschaftliche Interessen für die Durchführung von Frachtflügen in der Kernzeit der Nacht sprächen. Dem stehe aber auch eine außerordentliche Lärmbelastung gegenüber, der eine Vielzahl von Menschen in der Umgebung des Flughafens ausgesetzt sei.

Beanstandet haben die Richter auch die Regelung für die sogenannten Nachtrandstunden (von 22.00 bis 23.00 und von 5.00 bis 6.00 Uhr), in denen durchschnittlich 150 Flüge möglich sein sollen. Die Durchschnittsregelung könnte dazu führen, dass in der Hauptreisezeit deutlich mehr als 150 Flüge pro Nacht durchgeführt werden Könnten.

Die Mängel bei Lärmschutz in der Nacht sollen durch ein ergänzendes Planverfahren ausgeräumt werden. Sie führen nicht dazu, dass der gesamte Planfeststellungsbeschluss aufgehoben wird.

Die sonstigen Lärmschutzbelange der Betroffenen sind nach Ansicht des Gerichts ordnungsgemäß ermittelt und nach Maßgabe des neuen Fluglärmschutzgesetzes berücksichtigt worden. Die Schadstoffbelastung stehe dem Ausbau nicht entgegen, das Absturzrisiko durch Vogelschlag sei (mit den geplanten Maßnahmen der Fraport) tolerierbar.

Beim Naturschutz sahen die Richter keine Probleme - der Planfeststellungsbeschluss verstoße nicht gegen naturschutzrechtliche Vorschriften. Die FFH-Gebiete "Kelsterbacher Wald" und "Mark- und Gundwald" würden zwar beeinträchtigt, das Vorhaben sei aber trotzdem zulässig, weil der Planfeststellungsbeschluss eine rechtmäßige Ausnahmeregelung getroffen habe. Das Gericht hat deswegen die Klage des BUND vollständig zurückgewiesen.

Die Urteilsbegründung wird nicht vor Mitte/Ende September erwartet. Danach hat man vier Wochen Zeit, die Revision zu beantragen.

Erste Reaktionen

Die Kläger: teils Enttäuschung, teils Freude

Für die klagenden Kommunen ist die Ablehnung der Klagen gegen den Ausbau eine bittere Niederlage, aber sie hatten nach der Verhandlung nichts anderes mehr erwartet. Deshalb übten sich die Lokalpolitiker überwiegend in pragmatischem Zweckoptimismus. Man freute sich über den Teilerfolg bei den Nachtflügen, kritisierte die Landesregierung und äußerte Hoffnung auf das Bundesverwaltungsgericht. Während die Initiative ZUkunft-Rhein-Main den Erfolg des solidarischen Einsatzes gegen den Ausbau betonte, liess es sich der ein oder andere Kommunalvertreter nicht nehmen, darauf hinzuweisen, dass der Erfolg bei der Nachtflugregelung speziell seinem persönlichen Engagement oder dem Engagement seiner Stadt zu verdanken sei - Politik eben.

Die Initiative "Zukunft Rhein-Main" sieht in der Ablehnung der Nachtflugregelung durch den VGH Kassel "einen Erfolg für die Region und eine schwere Schlappe für die Landesregierung". Die ZRM-Sprecher kritisieren nochmals den Ablauf des Verfahrens im Juni: "Das Gericht hat sich nie ernsthaft mit unseren fachlich detaillierten Argumenten auseinandergesetzt". Die ZRM will das Urteil abwarten und dann das weitere juristische Vorgehen prüfen: "Die juristische Auseinandersetzung um den Flughafenausbau ist noch lange nicht abgeschlossen!"

Die Kommunen der Mainschiene freuen sich, dass es durch ihren massiven Einsatz gelungen ist, den Schutz der Nachtruhe gegen die Verkehrswünsche der Airlines und der Fraport durchzusetzen.

Zwar sei man mit dem Wunsch, den Planfeststellungsbeschluss aufzuheben und den Ausbau insgesamt zu stoppen, nicht durchgedrungen, noch habe man aber eine Chance beim Bundesverwaltungsgericht. Der Hattersheimer Bürgermeister Franssen sah es sportlich: "Silber und Bronze gehen jetzt schon an uns. Die Goldmedaille steht noch unter dem Vorbehalt der Klage der Stadt Flörsheim. Für die Lufthansa-Nachtflüge bleibt nur der undankbare vierte Platz". Der Flörsheimer Bürgermeister Antenbrink äußerte sich verhalten optimistisch: "In Kassel ist noch nicht aller Tage Abend. Das Musterverfahren der Stadt Flörsheim wird erst noch verhandelt". Die Entscheidung zu den Nachtflügen sei immerhin ein Teilerfolg.

"Geschafft: Nachtflugverbot"

Der Offenbacher Oberbürgermeister Schneider begrüßte die Entscheidung des Gerichts zu den Nachtflügen und der Festlegung auf nicht mehr als 150 Flüge in den Randzeiten (und führte das Ergebnis wesentlich auf das Engagement seiner Stadt zurück). Stadtrat Weiß geht davon aus, dass ein Nachtflugverbot kommen wird. Die Offenbacher Grünen bleiben da mißtrauisch. Das Urteil enthalte keine konkrete Festlegung auf Null Flüge.

Rechtsanwalt Geulen, der die Stadt vor Gericht vertritt, interpretiert die Gerichtsentscheidung so, dass die Landesregierung nun das gesamte Betriebreglement des Flughafens bezüglich der Lärmauswirkungen neu ordnen muss, und sieht darin eine Chance, die Belastung für Offenbach zu verringern. Geulen kündigte an, man werde in dei Revision gehen und ist optimistisch, dort den gesamten Ausbau kippen zu können.

Der Raunheimer Bürgermeister Jühe zeigte sich in einer Pressemitteilung zufrieden mit dem Urteil (an die Verhinderung des Ausbaus hat er schon länger nicht mehr geglaubt). Jühe sieht in der Entscheidung des Gerichts einen direkten Erfolg seines Vortrags der unzumutbaren Lärmbelastung in Raunheim, dem die Richter gefolgt seien. An die Landesregierung richtete Jühe den eindringlichen Appell, keine Revision des VGH-Urteils anzustreben und ein Nachtflugverbot zu akzeptieren: "Alles andere wäre politischer Betrug". Auch Bürgermeister Becker (Mörfelden-Walldorf) forderte die Landesregierung auf, endlich zurückzurudern und ihr Versprechen "Kein Ausbau ohne Nachtflugverbot" in die Tat umzusetzen.

Oberbürgermeister Gieltowski (Rüsselsheim) sagte, er sei "enttäuscht, dass auch der VGH die wirtschaftlichen Interessen der Fraport AG über die Bedürfnisse der Menschen in der Region stellt." Im Hinblick auf die Siedlungsbeschränkungen, die der Ausbau mit sich bringt, meinte Gieltowski, der Flughafen werde zunehmend zum "schwierigen Nachbarn". Es sei traurig, wenn landende Flugzeuge bestimmen würden, wie sich Städte entwickeln können. Rechtsanwältin Fridrich, die die Stadt vertritt, schloss eine Revision nicht aus, wenn Aussicht auf Erfolg bestehe. Dazu müsse man erst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten.

Rechtsanwalt Baumann, der Privatkläger aus Sachsenhausen vertreten hat, zeigte sich in einer Pressemitteilung zufrieden damit, dass das Gericht seine schon in den Eilbeschlüssen absehbare Missbilligung der Nachtflüge aufrecht erhalten hat und nicht den "fadenscheinigen Argumenten der Luftverkehrswirtschaft" gefolgt sei. Die der Planfeststellungsbehörde erteilte "Ohrfeige für ihr unausgewogenes Lärmschutzkonzept" gebe den Klägern auf ganzer Linie recht. In der Allgemeinen Zeitung wird Baumann mit deutlicheren Äußerungen zitiert. So warf er den Richtern vor, die Tragweite ihrer Entscheidung für die betroffenen Anwohner nicht richtig abschätzen zu können. Allein in Sachsenhausen würden die Grundstücke nach einem Ausbau 300 Millionen Euro an Wert verlieren. Und: "Trotz zusammenbrechender Finanzmärkte und weltweiter Krise auf einen Ausbau des Flughafens zu setzen, ist doch absurd. Die fetten Jahre sind vorbei, nur kann oder will das niemand begreifen."

Bürgerinititiven und Verbände: Wut und Enttäuschung

Während sich die klagenden Kommunen (vielleicht notgedrungen) in vorsichtigem Optimismus üben, reagierten die Bürgerinitiativen wütend und enttäuscht. Das Bündnis der Bürgerinitativen sieht durch die "nie ergebnisoffen geführten Verfahren die Fundamente unserer Demokratie beschädigt". Gerechtigkeit könnten nach dem Urteil des VGH nur noch Richter schaffen, die nicht von hessischen Politikern eingesetzt wurden. Schon längere Zeit kritisieren die Initiativen die Allianz aus Gesetzgeber, Regierung und Justiz zur Durchsetzung des Ausbauprojektes. Die BIL Offenbach übt heftige Kritik am Gerichtsverfahren und an der Politik der Landesregierung. Ob die Entscheidung des Gerichts bereits ein striktes Nachtflugverbot von 23-5 Uhr bedeutet, wird erst einmal skeptisch gesehen. Und man bringt auf den Punkt, was so mancher in der ersten Begeisterung über die Aussicht auf weniger Nachtflüge zu verdrängen scheint: "Auch mit einem Nachtflugverbot wird der Ausbau nicht erträglich".

Der BUND zeigte sich über das Urteil enttäuscht, weil es den Ausbau und die rücksichtslose Naturvernichtung bestätigt. Die Aufhebung der Nachtflüge zwischen 23 und 5 Uhr bewertete der BUND hingegen als "schallende Ohrfeige für die Landesregierung". Da das Land Hessen - und nun auch der Verwaltungsgerichtshof - zwingende Vorschriften des deutschen und europäischen Naturschutzrechts nicht beachtet habe, wolle man das Urteil vor dem Bundesverwaltungsgericht anfechten.

Auch der VCD zeigte sich enttäuscht vom Urteil und übte globale Kritik am Flughafenausbau. Für die Richter habe vor allem die von der Realität längst widerlegte Bedarfsprognose eines angeblich rasant wachsenden Flugverkehrs den Ausschlag "als einziges, jedes andere öffentliche Interesse überragendes Kriterium" gegeben. Die von den Richtern geforderte Nachtflugregelung mit einer stärkeren Beschränkung der Zahl der Nachtflüge in der Zeit zwischen 23 Uhr und 5 Uhr sei "völlig unzureichend, da sie dem Ruhebedürfnis der Menschen in der Region und dem Gesundheitsschutz keinesfalls gerecht wird". Auch der Klimaschutz hätte bei den Erwägungen des Gerichts keine Rolle gespielt. Für den Ausbau würden öffentliche Mittel verschwendet, die nachhaltiger und volkswirtschaftlich effizienter verwendet werden könnten.

Der NABU Hessen meinte, das Urteil berücksichtige die Belange von Mensch und Natur nicht ausreichend: "Die Richter haben sich zu wenig mit den gravierenden Eingriffen in die Natur befasst", sagte der Vorsitzende Eppler.

Die Wirtschaft: Freude über Ausbau, Ärger über Nachtflüge

Freude bei Fraport, Katzenjammer bei Lufthansa und anderen Fluggesellschaften: so kann man die Reaktion der Luftverkehrswirtschaft zusammenfassen. Über die Genehmigung zum Ausbau sind alle glücklich. Während Fraport aber auch mit einem Nachtflugverbot ganz gut leben könnte, hat die Lufthansa ihr Ziel, noch mehr als 17 Nachtflüge zu bekommen, glatt verfehlt. Auch der Unternehmerverband übte Kritik an der Nachtflugregelung.

Fraport freute sich darüber, dass der Richterspruch "der Erweiterung des zentralen Luftverkehrsdrehkreuzes Deutschlands ein überragendes öffentliches Interesse beimisst" und sprach von "einem guten Tag für die deutsche Luftverkehrswirtschaft und die Zukunft der Region im europäischen Standortwettbewerb". Fraport-Chef Bender bestätigte erneut, der Ausbau liege voll im Zeitplan und 2011 könne die Bahn in Betrieb gehen. Zu den Nachtflügen äußerte sich Fraport vorsichtig und nahm für keine Seite Stellung. Der künftige Fraport-Chef Schulte sagte, die Frage werde "aller Voraussicht nach höchstrichterlich entschieden". Bender und Schulte riefen die Nachbarn des Flughafens zu einem "vernünftigen und fairen Dialog" auf. Im Interesse der Bürger gehe es darum, fluglärmmindernde Verfahren, wie sie derzeit im Forum Flughafen und Region erarbeitet würden, zu entwickeln.

Die Lufthansa ist dagegen überhaupt nicht zufrieden mit dem Urteil - sie wollte mindestens 23 Nachtflüge für Lufthansa Cargo durchsetzen. Ein Lufthansa-Sprecher sagte, Frankfurt werde damit "konsequent von den globalen Luftfrachtströmen abgenabelt". Dies werde sowohl für den Exportweltmeister Deutschland, als auch für Lufthansa Cargo massive negative Auswirkungen haben. Europas größter Luftfracht-Flughafen katapultiere sich damit ins Abseits. Zudem fühlt man sich ungerecht behandelt. Lufthansa Anwalt Deutsch: "Wenn ein Regionalflughafen wie Kassel-Calden vier Nachtflüge bekommt und ein internationaler Großflughafen wie Frankfurt keinen, ist mit Händen greifbar, dass das nicht gerecht ist".

Die BARIG kritisierte in einer Pressemitteilung das Urteil als inkonsequent. Es sei zwar positiv, dass die Notwendigkeit eines Ausbaus erkannt worden sei, eine Reduzierung der Zahl der Nachtflüge auf weniger als 17 sei dagegen nicht akzeptabel: "Es ist völlig unverständlich, dass ein moderner Luftverkehrsstandort mit bedarfsgerechter Kapazität von einer praxisgerechten Nutzung abgeschnitten werden soll".
Der Bundesverband der Deutschen Fluggesellschaften (BDF) bezeichnete das Urteil als "verheerendes Signal für die Luftverkehrswirtschaft" ( -> Pressemitteilung der BDF) . Wenn dieses Vorgehen Schule mache, werde "die Exportnation und der Reiseweltmeister Deutschland für sechs Stunden am Tag nicht am internationalen Wettbewerb teilnehmen". Die Umstände, die zur Urteilsfindung geführt hätten, vernachlässigten "das Rechtsschutzbedürfnis der Wirtschaftsakteure, das es im gesellschaftlichen Interesse zu stärken gilt."

Der Flughafenverband ADV begrüßte die Entscheidung für den Ausbau, rief aber das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung auf, sich auch weiterhin für eine "tragfähige Nachtflugregelung" einzusetzen. Das VGH-Urteil bedrohe Deutschlands internationale Wettbewerbsfähigkeit. ( -> Pressemitteilung ADV vom 21.08.2009). Am Montag legte der ADV noch einmal nach und forderte das Land Hessen auf, für die Nachtflüge in die Revision zu gehen. Der ADV befürchtet von dem Urteil Signalwirkung für andere Flughäfen mit Nachtflügen und meinte, die passiven Lärmschutzmaßnahmen durch das Fluglärmgesetzt würden den anwohnern genug Schutz bieten (-> Pressemitteilung vom 24.08.2009)

Die Vereinigung hessischer Unternehmerverbände (VHU) äußerte sich zufrieden mit der Genehmigung des Ausbaus, sieht aber ein eventuelles Nachtflugverbot kritisch: "Einen Weltflughafen nachts dichtzumachen kostet Tausende Arbeitsplätze in der Logistikbranche, weil Frankfurt nicht länger seine Funktion als Verkehrsdrehscheibe erfüllen könnte."

Die Börse beurteilte das Urteil offenbar positiv. Die Fraport-Aktie stieg um 1,7 Prozent und gehörte damit zu den besten Werten im Mdax. Auch Lufthansa stieg um 2 Prozent.

Das sagt die Landespolitik

Zufriedenheit bei der Landesregierung ...

Für die hessische Landesregierung erklärte Minister Posch seine Zufriedenheit mit der Entscheidung des VGH: "Damit steht fest, dass dieses für Hessen und Deutschland so bedeutsame Projekt weitergebaut werden und wie geplant Ende 2011 in Betrieb gehen kann". Posch sieht im Urteil auch eine "Bestätigung für die gewissenhafte Arbeit des hessischen Wirtschaftsministeriums". Bei der vom Gericht geforderten Neuregelung der Nachtflüge sieht Posch kein Eile: "Es könnte geboten sein, diese schwierige Rechtsfrage vom Bundesverwaltungsgericht klären zu lassen". Ein Planergänzungsverfahren werde man erst durchführen, wenn eine rechtskräftige Entscheidung (vom Bundesverwaltungsgericht) vorliege. Ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums erklärte nach dem Urteil, es gebe "eine gewisse Geneigtheit, in die nächst höhere Instanz zu gehen". Man wolle sich das aber in Ruhe durch den Kopf gehen lassen. Zuerst solle die schriftliche Urteilsbegründung abgewartet und geprüft werden.

Die CDU freute sich über die Entscheidung des Gerichts und attackierte die Opposition: "Das ist ein sehr guter Tag für Hessen. Die Modernisierungsverweigerer von Grünen und BUND haben durch das Urteil eine schwere Niederlage einstecken müssen", sagte der Fraktionsvorsitzende Wagner. Am Montag legte die CDU noch einmal nach, um den SPD-Vorsitzenden Schäfer-Gümbel wegen seiner Äußerungen anzugreifen.

Der Landesvorsitzende der FDP Hahn, nannte das Urteil einen "großen Anschub für Wirtschaft und Arbeit". Er hielt es für richtig, dass die Frage des Nachtflugverbots nun dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig vorgelegt werden könne.

Schelte für Ministerpräsident Koch von der Opposition

Der Vorsitzende der SPD Schäfer-Gümbel sah durch das Urteil die Position der SPD zum Flughafenausbau "voll bestätigt und nutzte die Gelegenheit zu Angriffen auf die hessische Landesregierung. "Wir waren die einzige politische Kraft in Hessen, die immer zum Flughafenausbau und dem Nachtflugverbot gestanden hat", sagte Schäfer-Gümbel. Das Gericht habe mit seinem Urteil der hessischen Landesregierung eine "schwere juristische Niederlage zugefügt". Man erwarte jetzt, dass die Landesregierung die Vorgaben des Gerichts zu den Nachtflügen akzeptiert und umsetzt. Wenn sie stattdessen jetzt zum Bundesverwaltungsgericht ziehen würde, um Nachtflüge zu erstreiten, wäre das "der Beleg dafür, dass Kochs Versprechen für ein Nachtflugverbot eine jahrelange absichtliche Täuschung der Bürgerinnen und Bürger war."

Die Grünen nannten das Urteil "eine schallende Ohrfeige für die Landesregierung". "Man muss sich das einmal klar machen: Statt alle rechtlichen Möglichkeiten zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm zu nutzen, wollte diese Landesregierung geltendes Recht brechen, um den Menschen nachts den Schlaf zu rauben!", schimpfte der Flughafenexperte Kaufmann. Kaufmann erinnerte daran, dass CDU, FDP und die Fraport AG gegen den von den Grünen im vergangenen Herbst mit ausgehandelten Koalitionsvertrag - der ein Nachtflugverbot zum Ziel hatte - auf das Heftigste polemisiert hätten. Genau diese Position habe jetzt der VGH bestätigt.
Die Grünen kündigten an,bei der nächsten Sitzung des Landtags im September zu beantragen, dass die Landesregierung auf eine Revision gegen das Urteil verzichtet.

Die Linke sprach von einem "schwarzen Tag für die Region". Die Linke halte den begonnenen Ausbau des Frankfurter Flughafens für das Ergebnis einer grundlegend verfehlten Verkehrs- und Wirtschaftspolitik und fordere ein Umdenken bei allen Beteiligten, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer Schaus. Den Richterspruch zu den Nachtflügen beurteilte Schaus als Teilerfolg. Die wiederholten Erklärungen der Landesregierung, beim Nachtflugverbot keinen rechtlichen Spielraum gehabt zu haben, entpuppten sich als das, was sie immer gewesen sein: armselige Versuche, den Wortbruch von Ministerpräsident Koch zu rechtfertigen.

MP Koch: "Nachtflüge nur ein Detailfrage"

Der viel gescholtene Ministerpräsident Koch sprach von einer "historischen Entscheidung". Damit könnten jetzt in Hessen sehr viele Arbeitsplätze entstehen. Das Gericht habe dem Land bestätigt, "korrekt und sachlich" gearbeitet zu haben. Der Planfeststellungsbeschluss der Landesregierung vom Dezember 2007 habe nun "praktisch vollständig Bestand". Die Kritik wegen der Nachtflüge versuchte Koch klein zu reden: "Dies ist letztlich nur eine Detailfrage".

Weitere Reaktionen aus der Politik

Mainz: Schwarzer Tag für die Region

Mainzer Lokal- und Bundespolitiker äußerten ihre Enttäuschung mit deutlichen Worten. "Das ist ein schwarzer Tag für die Menschen in der Region, deren Gesundheit und Lebensqualität", sagte der Mainzer Bundestagsabgeordnete Hartmann (SPD). Das Ja zum Ausbau sei überdeutlich, die Aussagen zum Nachtflugverbot der einzige Lichtblick. Auch die Mainzer CDU-Bundestagsabgeordnete Granold bedauerte das Urteil: "Ich finde es für unsere Region fatal, wenn die wirtschaftlichen Interessen eines Unternehmens über die Gesundheit und die Lebensqualität der Menschen gestellt werden." Jetzt bleibe nur die Hoffnung auf das Revisionsverfahren. Die SPD-Fraktion im Stadtrat sieht "Licht und Schatten" im Urteil. Die Aussagen der Richter zu Nachtflügen und Flügen in den Tagesrandzeiten seien wichtige Teilerfolge. Die Mainzer SPD werde die Stadt und die ZRM unterstützen, durch weitere juristische Schritte den Ausbau vielleicht doch noch zu verhindern. Deutlich wird die Fraktion der Grünen: "Das Urteil setzt den Schlusspunkt eines Trauerspiels der deutschen Justiz", sagte Fraktionsprecherin Rößner. Der Fluglärm für die Mainzer werde durch den Ausbau drastisch zunehmen. Die Folgen für die Gesundheit der Menschen hätten eine offensichtlich nachrangige Rolle bei der Urteilsfindung gespielt.

Für die FAG (Flughafen Ausbau Gegner) im Frankfurter Römer entpricht das Urteil dem, was man nach dem Gang der mündlichen Verhandlung erwarten konnte. Der Vorsitzende Rahn bewertete die Aufhebung der Nachtflugregelung als wichtigen Teilerfolg. Besonders positiv sei die Absage an die Adresse der Lufthansa, die eine Ausweitung der Nachtflugregelung verlangt hatte. Die Kritik der FAG an der Verhandlung ist in einem Presse-Handout vom 25.06.2009 zusammengefasst.

Landrat Gall (Main-Taunus-Kreis bezeichnete das Urteil als "gut und schlecht zugleich für den Kreis". Das "Ja" zum Ausbau müsse man erst einmal hinnehmen. Den Richterspruch zu den Nachtflügen wertet Gall als Erfolg. Gall: "Der Flughafen ist der zentrale Wirtschaftsfaktor der Region, doch zumindest in der Nacht müssen die Menschen von seinem Lärm verschont bleiben."

Die Frankfurter Oberbürgermeisterin Roth sprach sich dafür aus, die Frage eines Nachtflugverbots in einem Revisionsverfahren beim Bundesverwaltungsgericht klären zu lassen. Roth scheint kein Nachtflugverbot zu mögen: die Zahl der Nachtflüge habe "massive Auswirkungen auf die Wettbewerbsposition des Flughafens". Es sei zu berücksichtigen, dass durch den technischen Fortschritt der Fluglärm weiter verringert würde, meinte Roth.


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