Hessens Wirtschaftsminister Dr. Alois Rhiel präsentiert Planfeststellungsbeschluss für A380-Wartungshalle
Pressemitteilung vom 29.11.2004
Von: @Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung <2004-11-29>

"Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung hat als zuständige Planfeststellungsbehörde über den Antrag der Fraport AG zum Bau einer A380-Werft am Flughafen Frankfurt Main entschieden und den Plan festgestellt. Heute Vormittag wurde der Planfeststellungsbeschluss der Fraport AG und den Städten Mörfelden-Walldorf, Rüsselsheim, Raunheim, Kelsterbach und Frankfurt am Main zugestellt. Die Errichtung der Werfthalle einschließlich ihrer Nebenanlagen und die Verlegung der Okrifteler Straße sind genehmigt. Der Beschluss umfasst mehr als 400 Seiten und insgesamt 72 Pläne, Planteile und Verzeichnisse." Das teilte heute der Hessische Wirtschaftsminister Dr. Alois Rhiel in Wiesbaden mit.

Der Erlass des Planfeststellungsbeschlusses sei der "bislang wichtigste Schritt zur Verwirklichung des Projektes A380-Werft", so Dr. Rhiel, der weiter erklärte: "Die A380-Werft ist ein Zeichen für Aufbruch in Deutschland. Die Wartungshalle für das zukünftig größte Passagierflugzeug weltweit ist ein Riesengewinn für den Luftverkehrsstandort Frankfurt und Deutschland. Diese ca. 150 Mio. Euro-Investition sichert wirtschaftliche Chancen, Innovationen, Jobs. Schätzungsweise mindestens 2000 Arbeitsplätze werden bis 2015 erhalten und neu geschaffen werden. Einmal mehr hat Spitzentechnologie ihre Heimat in Hessen. Nach sorgfältiger Abwägung der Belange des Naturschutzes ist festzuhalten: Der Eingriff in das sehr große Waldgebiet am Flughafen ist minimal im Vergleich zu den verkehrlichen Vorteilen durch mehr Sicherheit und Pünktlichkeit im Luftverkehr und durch die Stärkung der Drehscheibenfunktion des Flughafens Frankfurt. Hinzu kommen das Plus an Arbeitsplätzen und das Plus an Innovation im Luftverkehr."

Planfestgestellt wurde auf Antrag der Fraport AG im Wesentlichen Folgendes:

  • Errichtung einer Flugzeugwartungshalle für Flugzeuge des Typs Airbus A380 und andere Langstreckenflugzeuge einschließlich Büro- und Sozialtrakt sowie Werkstatt,
  • Errichtung eines Lagergebäudes für die Wartungshalle,
  • Errichtung eines Regenrückhaltebeckens (RHB A) mit dazugehörigem Kanalsystem,
  • Errichtung einer der Wartungshalle vorgelagerten Wartungsfläche,
  • Errichtung eines Zurollwegs zwischen Rollbahn S und Wartungsfläche,
  • Verlegung der „Okrifteler Straße“ (Kreisstraße K 152 / K 823),
  • Verlegung des bestehenden Tores 31,
  • Anlage einer Betriebsstraße im Bereich des Werftgeländes und des neuen Tores 31,
  • Maßnahmen zur Kompensation des Eingriffs in Natur und Landschaft.

Dem Antrag der Fraport AG wurde allerdings nicht uneingeschränkt stattgegeben, erläuterte Dr. Rhiel: "Die Planfeststellungsbehörde hat die Zulassung mit rund 150 Auflagen versehen; darunter unter anderem Auflagen des Lärmschutzes, Auflagen zum Schutz von Natur und Landschaft, Auflagen zur Wahrung der Betriebssicherheit des Flughafens, zur verkehrlichen Erschließung und zur Baulogistik."

Intensive Alternativenprüfung und Berücksichtigung des Naturschutzes

Der Wirtschaftsminister unterstrich, die Planfeststellungsbehörde habe insbesondere den beantragten Standort der Halle intensiv überprüft: "Der Eingriff in den Bannwald und in das FFH-Gebiet im Mark- und Gundwald, aber auch die zahlreichen Einwendungen waren Anlass, eine umfassende Alternativenprüfung durchzuführen. Dabei wurde insbesondere geprüft, ob die Halle innerhalb des derzeitigen Flughafengeländes zu errichten ist. Insgesamt wurden neben der beantragten Variante zehn weitere Varianten daraufhin überprüft, ob das Vorhaben sich bei Wahrung des Vorhabenszwecks mit geringeren Eingriffen in Natur und Landschaft realisieren lässt. Es wurde jedoch festgestellt, dass sich keine vorzugswürdigere Alternative anbietet, mit der die Planungsziele erreicht werden können", sagte Dr. Rhiel.

Im Rahmen ihrer Entscheidung habe die Planfeststellungsbehörde besonderes Augenmerk auf die Belange des Naturschutzes gelegt, so Dr. Rhiel. Die Belange des Naturschutzes seien in enger Abstimmung mit der Naturschutzverwaltung des Landes geprüft worden. Die Entscheidung über die Zulassung der A380-Werft sei entsprechend im Benehmen mit dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz ergangen. "Allein 30 Auflagen dienen dem Schutz von Natur und Landschaft. Die Planfeststellungsbehörde hat der Fraport AG insbesondere aufgegeben, Kohärenz- und Ausgleichsmaßnahmen für den Eingriff in das FFH-Gebiet Mark- und Gundwald zu planen und durchzuführen", informierte der Minister. Ein entsprechendes Maßnahmenkonzept zur Entwicklung von bodensauren Eichenwäldern und Lebensräumen für den Hirschkäfer und die Bechsteinfledermaus müsse der Planfeststellungsbehörde innerhalb von drei Monaten vorgelegt werden. Damit würde u.a. Bedenken des ehrenamtlichen Naturschutzes Rechnung getragen.

Ablauf des Verfahrens

Das Planfeststellungsverfahren hat insgesamt rund 22 Monate gedauert. Am 29. Januar 2003 hatte die Fraport AG den Antrag auf Errichtung der Werfthalle eingereicht. Rund vier Monate später hat das Regierungspräsidium Darmstadt das Anhörungsverfahren eingeleitet. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens sind bei der Anhörungsbehörde rund 41.000 Einwendungen und 81 Stellungnahmen von sog. Trägern öffentlicher Belange eingegangen. Vom 15. Januar bis zum 05. März 2004 fand der Erörterungstermin in Mörfelden-Walldorf statt (insgesamt 30 Verhandlungstage). Am 28. Mai 2004 wurde der Planfeststellungsbehörde die Stellungnahme der Anhörungsbehörde nach § 73 Abs. 9 HVwVfG übersandt.

Planänderung

Wesentlicher Zwischenschritt im Rahmen des Zulassungsverfahrens war die Planänderung der Fraport AG am 14. Juli 2004. Die Planänderung berücksichtigte vor allem die im Anhörungsverfahren und im Erörterungstermin vorgetragenen Bedenken und Anregungen. Dr. Rhiel: "Die Planänderung führte zu einer wesentlichen Reduktion der Verinselung von Waldflächen und zu einer Reduktion des Flächenverbrauchs um rund zwei ha. Auf das ursprünglich beantragte Parkhaus hat die Fraport AG ganz verzichtet. Das Tor 31 ist nun unmittelbar neben der Werfthalle geplant und auch der Verlauf der Okrifteler Straße wurde zur Vermeidung von Verinselungseffekten näher an den bestehenden Flughafen herangerückt."

Weiteres Verfahren

Nach jetzigem Erkenntnisstand wird sich der weitere Zeitablauf wie folgt darstellen: Heute Vormittag ist mit dem Planfeststellungsbeschluss an die Kommunen Frankfurt am Main, Kelsterbach, Mörfelden-Walldorf, Rüsselsheim und Raunheim ein Schreiben zugestellt worden, mit dem die Kommunen gebeten werden, den Planfeststellungsbeschluss und den festgestellten Plan öffentlich auszulegen und die Auslegung ortsüblich bekannt zu machen.

Die öffentliche Bekanntmachung der Auslegung erfolgt am 06. Dezember 2004 im Staatsanzeiger und in den örtlichen Tageszeitungen sowie vom 02. bis 07. Dezember 2004 in den örtlichen Bekanntmachungsorganen der genannten Städte. Der Beschluss wird in der Zeit vom 08. bis 21. Dezember 2004 in den Kommunen für jedermann zur Einsicht ausliegen.

Der Text des Planfeststellungsbeschlusses kann mit Beginn der öffentlichen Auslegung auch im Internet auf der Internetseite des Hessischen Wirtschaftsministeriums unter www.wirtschaft.hessen.de eingesehen werden.

Klagemöglichkeit

Gegen den Beschluss kann Klage beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel erhoben werden. Klagen können alle, die geltend machen, durch den Planfeststellungsbeschluss in ihren Rechten verletzt zu sein. Zudem können die anerkannten Naturschutzverbände auf dem Klageweg geltend machen, dass der Planfeststellungsbeschluss gegen Vorschriften verstoße, die Belange von Natur und Landschaft schützen. Die Klage muss innerhalb eines Monats nach Zustellung des Beschlusses bzw. nach Ablauf der Auslegungsfrist beim Hessischen VGH erhoben werden.

Sofortvollzug

Nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 10 Abs. 6 S. 1 Luftverkehrsgesetz) ist der Planfeststellungsbeschluss sofort vollziehbar. Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss haben also keine aufschiebende Wirkung, es sei denn der Hessische VGH ordnet auf Antrag die aufschiebende Wirkung ausdrücklich an. Ein solcher "Eilantrag" muss innerhalb eines Monats nach Zustellung des Planfeststellungsbeschlusses bzw. innerhalb eines Monats nach Ablauf der Auslegungsfrist beim VGH in Kassel gestellt werden. Dr. Alois Rhiel erinnerte daran, dass Fraport heute zwar Baurecht erhalten habe, aber gleichwohl in der jüngsten Vergangenheit versichert habe, solange keine Rodungen vornehmen zu wollen, bis der Planfeststellungsbeschluss im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht ausführlich geprüft worden sei.

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PFV A380-Werft Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Frankfurter Flughafens Sofortvollzug Fraport AG Hessische Landesregierung

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