Pressemitteilung des bundesweiten Arbeitskreises "Ärzte gegen Fluglärm" vom 03.06.2012
03. Juni 2012 - Der 115. Deutsche Ärztetag hat in einem Beschluss den Bund und die Länder aufgefordert, die Bevölkerung in Deutschland nachhaltig und umfassend vor den Folgen des Flugverkehrs durch Flugzeugabgase und Lärmemissionen zu schützen.
Die Entschließung, die auf Anregung der rheinland-pfälzischen Delegierten in das Bundes-Ärzteparlament eingebracht worden ist, stützt die Forderungen des Arbeitskreises "Ärzte gegen Fluglärm".
Konkret fordert der 115. Deutsche Ärztetag, das Fluglärmgesetz und weitere Regelwerke kurzfristig so zu überarbeiten, dass die Erkenntnisse aus wissenschaftlichen Studien in den Gesetzen abgebildet werden. Das bestehende Fluglärmgesetz und die untergeordneten Regelwerke sind kurzfristig so zu überarbeiten, dass aktuelle wissenschaftliche Evidenz berücksichtigt wird. Zudem sollen Ärzte und Lärmforscher aktiv in die Überarbeitung der Gesetze und Regelungen einbezogen werden.
Aus Sicht des 115. Deutschen Ärztetages und des Arbeitskreises „Ärzte gegen Fluglärm" sind die bestehenden Regelungen des Fluglärmgesetzes nicht in der Lage, die Bevölkerung wirksam zu schützen. Die Grenzwerte im Fluglärmgesetz sind deutlich zu hoch und stehen in einem offensichtlichen Widerspruch zur vorhandenen Evidenz aus nationalen wie internationalen Studien.
Erschwerend kommt hinzu, dass die aktuell angewandten Lärmberechnungsverfahren der Problematik der Einzelschallereignisse nicht wirklich gerecht werden. Dies ist unhaltbar, da damit Risiken verharmlost und Kausalitäten sowie Verantwortlichkeiten verdeckt werden.
Die Ärzte kritisieren in ihrem Entschließungsantrag, dass:
die Bevölkerung in allen Lebensbereichen vom Kindergarten über die Schule, die Wohnhäuser bis zu den Universitäten und Krankenhäusern, vermeidbaren Risiken durch Lärm und Emissionen ausgesetzt wird,
durch Fluglärm vermeidbare Gesundheitsstörungen und Krankheiten ausgelöst werden,
und durch die falsche Definition von Grenzwerten die kausalen Auslöser negiert, und damit letztlich die Verantwortlichkeiten für die Schädigungen verdeckt werden.
Für die Ärzte ist es nicht hinnehmbar, wirtschaftliche Interessen wider besseres Wissens flächendeckend zu Lasten der Gesundheit und der Lebensqualität der Bevölkerung durchzusetzen. Gerade weil es aus vielen Studien klare Hinweise und Belege für schädigende Wirkungen der Flugemissionen gibt, muss dringend ein Paradigmenwechsel stattfinden.
Die Politiker von Bund und Ländern sind aufgefordert, hier tätig zu werden. Der Arbeitskreis „Ärzte gegen Fluglärm" wird sich konstruktiv in die notwendige Diskussion einbringen.
Weiterführende und aktuelle Informationen zur Thematik erhalten Sie vom Arbeitskreis unter
Auf der Webseite findet man z.B. mehr über den Arbeitskreis und umfangreiches Informationsmaterial zum Thema "Fluglärm und Gesundheit" sowohl für Laien als auch für Fachleute. Unter anderem findet man hier die neuesten Studien zu den Wirkungen des Fluglärms auf die Gesundheit. Schauen Sie mal rein! [Redaktion]
Der Beschluss vom Deutschen Ärztetag im Wortlaut:
Entschließung
Auf Antrag von Herrn Dr. Lenhard und Herrn Dr. Peters (Drucksache VI - 81) fasst der 115. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:
Der 115. Deutsche Ärztetag 2012 fordert den Bundesrat, die Bundesregierung und die Landesregierungen sowie die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) auf, die Bevölkerung in Deutschland nachhaltig und umfassend [1] vor den Folgen des Flugverkehrs durch Flugzeugabgase und Lärmemissionen zu schützen [2].
Das bestehende Fluglärmgesetz und die untergeordneten Regelwerke sind kurzfristig so zu überarbeiten, dass aktuelle wissenschaftliche Evidenz berücksichtigt wird. Dazu sind Ärzte und Lärmforscher in die Überarbeitung der Gesetze und Regelungen aktiv einzubeziehen [3].
Für den Prozess der Überarbeitung der Gesetze muss gelten, dass dieser vergleichbar den Prinzipien einer Leitlinienerstellung in der Medizin stattfindet: evidenzbasiert, Interessenkonflikte der Beteiligten aufdeckend und darlegend, transparent und partizipativ.
Sämtliche Regelungen für den Flugbetrieb müssen so angelegt werden, dass sie eindeutig vorrangig den Schutz der Bevölkerung adressieren und erst nachrangig die Wirtschaftlichkeit der Fluganbieter und Flughäfen.
Ein gesundheitsgefährdender Flugbetrieb kann aus Sicht des Ärztetages nie wirtschaftlich sein.
Begründung:
Die bestehenden Regelwerke sind nicht in der Lage, die Bevölkerung wirksam zu schützen. Es gibt einen offensichtlichen Widerspruch im Schutzniveau zwischen den Landesimmissionsschutzgesetzen [4], dem Bundesimmissionsschutzgesetz [5] und dem Fluglärmgesetz [6] dergestalt, dass das Fluglärmgesetz die schlechteste Schutzwirkung vor Lärm entfaltet. Dies wird noch verstärkt, wenn die quellenspezifische Wirkung des Fluglärms betrachtet wird. Die Grenzwerte im Fluglärmgesetz sind deutlich zu hoch und stehen in einem offensichtlichen Widerspruch zur vorhandenen Evidenz aus nationalen wie internationalen Studien.
Erschwerend kommt hinzu, dass die Lärmberechnungsverfahren der Problematik der Einzelschallereignisse nicht wirklich gerecht werden. Dies ist unhaltbar, da damit Risiken verharmlost und Kausalitäten sowie Verantwortlichkeiten verdeckt werden.
Im Ergebnis entstehen durch die unzureichende Gesetzgebung zum Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm u. a. folgende Probleme bzw. Problemfelder:
- Die Bevölkerung wird vermeidbaren Risiken durch Lärm und Emissionen ausgesetzt, die alle Bereiche des Lebens betreffen, so den Aufenthalt im Freien, das Lernen in Schulen, Wohnräume, Erholungsgebiete sowie viele soziale Interaktionen u.a.m.
- Es werden vermeidbare Gesundheitsstörungen und Krankheiten ausgelöst.
- Durch die falsche Definition von Grenzwerten werden kausale Auslöser negiert und damit letztlich die Verantwortlichkeiten für die Schädigungen verdeckt.
Das heißt:
- Die schädigenden Wirkungen des Flugverkehrs werden auch über Behandlungskosten in das GKV-System kollektiviert.
- Die Schädiger (Airlines und Flughäfen) können ihre Gewinne ungestraft abführen (vermeidbare Gesundheitskosten Frankfurt/Main: ca. 400 Mio. Euro nur für die Behandlung von Herz-Kreislauf-Patienten; Flasbarth in: DER SPIEGEL 11/2012), während die Flugwirtschaft in Europa jährlich 30 Milliarden Euro Subventionen erhält.
- Zusätzlich wird die durch Fluglärm und Flugemissionen geschädigte Bevölkerung erheblichen privaten wirtschaftlichen Risiken ausgesetzt, da Wohneigentum entwertet wird. Zusätzlich zu gesundheitsschädigenden Wirkungen werden so weitere sozial wirkende Probleme veranlagt, die Krankheitswert und -bedeutung erlangen können.
Es ist nicht hinnehmbar, wirtschaftliche Interessen wider besseren Wissens flächendeckend zu Lasten der Gesundheit und der Lebensqualität der Bevölkerung durchzusetzen. Gerade weil es aus vielen Studien klare Hinweise und Belege für schädigende Wirkungen der Flugemissionen gibt, muss hier dringend ein Paradigmenwechsel stattfinden.
Aus Sicht der Ärzteschaft hat Prävention immer Vorrang vor der Therapie eindeutig vermeidbarer Krankheiten. Ärzte sollten dann behandeln, wenn es sein muss. Ärzte haben die Pflicht, auf Missstände hinzuweisen, um die Bevölkerung vor unnötigen Gesundheitsgefahren zu warnen.
[1] Umfassend meint sowohl den Tagflugbetrieb als auch besonders den Schutz der Nachtruhe in der Zeit mindestens von 22.00 bis 06.00 Uhr.
[2] Die Forderung zum Schutz vor Lärm gilt auch für andere Lärmarten. Aufgrund der hohen regionalen Punktbelastung werden besonders die Fluglärmemissionen thematisiert.
[3] Der bundesweite "Arbeitskreis Ärzte gegen Fluglärm" kann die Arbeiten koordinieren.
[4] siehe entsprechende Gesetze der Bundesländer
[5] Bundesimmissionsschutzgesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/
[6] Fluglärmgesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/flul_rmg/