RA Baumann: Entscheidung über die Fortsetzung des Erörterungstermins rechtlich nicht haltbar
Die Fortsetzung des Erörterungstermins bei laufender Akteneinsichtsgewährung gefährdet das gesamte Ausbauvorhaben
Presseerklärung vom 19. Januar 2006
Von: @Baumann Rechtsanwälte <2006-01-19>

Mit Entscheidung vom heutigen Tage hat das Regierungspräsidium Darmstadt, Projektgruppe Flughafen, den Antrag auf Abbruch bzw. Aussetzung des Erörterungstermins für drei Monate im wesentlichen mit der Begründung abgelehnt, der Erörterungstermin werde unverändert fortgesetzt. Eine Behinderung der Erörterung wegen der gleichzeitigen Akteneinsicht in Umweltinformationen sei nicht ersichtlich.

Die Kanzlei BAUMANN Rechtsanwälte aus Würzburg, die im Planfeststellungsverfahren zum geplanten Ausbau für den Flughafen Frankfurt Main die Bürgerinitiative Sachsenhausen und deren Mitglieder, die Kommunalunternehmen der Stadt Offenbach sowie die Baugesellschaften in Offenbach, den Evangelischen Kirchengemeindeverband Offenbach a. M. und die Kommunen Weiterstadt, Erzhausen und Griesheim u. a. vertritt, hatte zunächst für Mitglieder der Bürgerinitiative Sachsenhausen das Akteneinsichtsrecht in umweltrelevante Informationen vor dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel erstritten und im Anschluss den Antrag auf Abbruch bzw. Aussetzung des Erörterungstermins gestellt, um die Unterlagen lesen und auswerten zu können.

Rechtsanwalt Andreas Große von der Kanzlei BAUMANN Rechtsanwälte: "Die Entscheidung des Regierungspräsidiums Darmstadt hatte sich schon länger angedeutet. Dennoch bleibt es dabei: Lesen, Lauschen und Reden im Erörterungstermin geht nicht gleichzeitig. Schon gar nicht, wenn voraussichtlich mindestens 150 Aktenordner studiert und ausgewertet werden müssen. Aus unserer Sicht verstoßen die hessischen Behörden massiv gegen Verfahrensrechte. Dies wird unmittelbare Folgen für den Planfeststellungsbeschluss zum Flughafenausbau haben, sollte er denn erlassen werden."

Die Würzburger Kanzlei hat ihre Anträge damit begründet, dass die zur Verfügung gestellten Unterlagen voraussichtlich Informationen enthalten, die zu einer neuen Bewertung der Folgen eines Flughafenausbaus führen werden. Sie sieht sich in ihrer Vermutung auch durch eine Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt bestätigt, in der die Behörde die Luftverkehrsprognose der Fraport AG kritisiert hatte.

Hierzu Rechtsanwalt Wolfgang Baumann: "Eine geänderte Luftverkehrsprognose führt bei prognostiziert höheren Flugbewegungszahlen zu einer Mehrbelastung der Lärm- und Schadstoffbetroffenen, bei zahlenmäßig geringeren Flugbewegungen zu einer völligen Umplanung des Ausbauprojekts, insbesondere zu weniger Abrollwegen und geringen Vorfeldflächen. Wir werden nach der Akteneinsicht mit der Erörterung praktisch von vorn anfangen müssen. Eine doppelte Erörterung verschlingt unnütz Steuergelder, und belastet - vor allem - unzumutbar Einwender und deren Anwälte, die nun nachts und am Wochenende Akten studieren müssen, damit sie sich im Erörterungstermin beteiligen können. Dies ist absolut inakzeptabel."

Die Kanzlei hatte weiter beantragt, dass ihr zunächst eine Aufstellung der voraussichtlich 1.500 Verfahrensakten mit der Angabe der jeweiligen Umweltinformationen vorgelegt wird. Über diesen Antrag hat das Hessische Regierungspräsidium Darmstadt noch nicht entschieden. Die Kanzlei wird nun zunächst die ausgelegten Unterlagen einsehen. Sie wird dann entscheiden, ob gegen die Fortsetzung des Erörterungstermins mit weiteren rechtlichen Schritten vorgegangen werden soll.

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Erörterungstermin Regierungspräsidium Darmstadt PFV Landebahn Nordwest

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