FAQ Erörterungstermin Flughafenausbau - Antworten auf häufig gestellte Fragen
Von: @cf <2006-02-02>
Haben Sie Fragen zum Erörterungstermin "Flughafenausbau" oder wollen Sie sich auf den Besuch der Erörterung vorbereiten? Hier finden Sie Antworten auf Fragen, die häufig gestellt werden. Vieles ist noch nicht bekannt - die Liste der Fragen und Antworten wird im Verlauf des Termins ergänzt
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In diesem Beitrag finden Sie Antworten auf einige Fragen zum Thema "Erörterungstermin" (im folgenden mit EÖT abgekürzt) zusammengefasst, die uns häufig gestellt wurden.

Das FAQ wird ergänzt, wenn es neue Erkenntnisse gibt.

Erörterungstermin - warum hingehen?

Warum sollte man zum Erörterungstermin hingehen?

  • Weil das in diesem Verfahren die letzte Möglichkeit, seine Belange vorzubringen - danach hilft nur noch die Klage!
  • Weil man mit seiner Anwesenheit Interesse und Engagement zeigt (selbst wenn man nur zuhört) und so dem Protest mehr Gewicht verleiht
  • weil man nirgendwo sonst so viele Details über das geplante Vorhaben erfahren kann
  • Weil man den richtigen Leuten Fragen stellen kann
  • Weil man andere Einwender, Vertreter von Städten und Gemeinden und Anwälte moralisch unterstützen kann
  • Weil man Spaß haben kann: Die Rededuelle zwischen den Anwälten und Fraport können sehr unterhaltsam sein!
  • Weil man einfach dabei gewesen sein sollte !

Das Ergebnis der Erörterung steht doch sowieso schon fest. Lohnt Hingehen überhaupt noch?

Es ist leider höchst wahrscheinlich, dass die Landesregierung ungeachtet aller berechtigten Einwendungen die Ausbaupläne genehmigen wird, entscheiden werden später die Gerichte. Wenn aber die Einwender resignieren und deswegen nicht zum Termin kommen, werden Fraport und andere Ausbau-Befürworter sagen, die Menschen in der Region hätten ja gar kein Interesse und seien alle für den Ausbau - und das wollen Sie doch nicht ??

Muss ich meine Einwendung beim Erörterungstermin vortragen?

Sie können Ihre Belange persönlich vertreten, müssen aber nicht. Eine persönliche Darstellung Ihrer Argumente und eine genauere Beschreibung Ihrer Betroffenheit kann die Erfolgschancen Ihrer Einwendung steigern, besonders wenn Sie nur eine Kurz-Einwendung gemacht haben. Die schriftliche Einwendung ist aber auf jeden Fall gültig, auch wenn Sie nicht an der Erörterung teilnehmen.

Fragen zur Teilnahme am EÖT

Wer kann am EÖT teilnehmen?

Der EÖT ist nicht öffentlich. Teilnehmen dürfen

  • Einwenderinnen und Einwender (also jeder der fristgerecht eine Einwendung erhoben hat)
  • Gesetzliche Vertreter (z.B. Eltern für ihre Kinder), Bevollmächtigte und Sachbeistände von Einwenderinnen und Einwendern
  • Vertreterinnen und Vertreter von beteiligten Kommunen und Verbänden
  • Betroffene (siehe dazu weiter unten)

Wer nimmt außer den Einwendern sonst noch am EÖT teil?

Weitere Teilnehmer am Erörterungstermin sind:

  • Mitarbeiter der Vorhabensträgerin, also Fraport. Die für den Ausbau beim EÖT zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Fraport sitzen vorn, um die Pläne darzustellen und Fragen zu beantworten. Auch andere Fraport-Mitarbeiter, z.B. Auszubildende, sind zugelassen, aber nur als Zuhörer.
  • Mitarbeiter des Regierungspräsidiums und ihre Beauftragten
  • Mitarbeiter des Wirtschaftsministeriums als Genehmigungsbehörde

Andere Personen, z.B. Pressevertreter, können zugelassen werden, wenn keiner etwas dagegen hat. Bisher war die Presse immer zugelassen. Es wird jeden Morgen gefragt. Man darf nur schreiben, nicht fotografieren und auch kein Tonband laufen lassen.

Was soll das mit der regionalen Aufteilung der Einwender in den ersten drei Tagen?

Die Halle fasst nur 1500 Leute. Das RP will vermeiden, dass am ersten Tag die Halle überläuft wie beim Termin zur A380-Halle und so der Eindruck einer mächtigen Protestwelle entsteht. Vielleicht will man auch das "einfache Volk" an den ersten drei Tagen "abhaken" und hofft, dass die Privateinwender dann nicht mehr kommen - die Pressemitteilungen des RP erwecken den Eindruck, die ersten 3 Tage seien für die Privateinwender reserviert. Inhaltlich ist eine regionale Aufteilung am Anfang der Erörterung völlig sinnlos, denn es geht nur um Verfahrensfragen: die sind für alle gleich. Eine Möglichkeit gegen diese Strategie: Am Montag nur zur Demo kommen, dann erst wieder Freitag - oder zu Terminen, an denen inhaltlich interessante Fragen kommen - wieder teilnehmen. Um den Lärm geht es z.B. erst ab Anfang November.

Ich habe gelesen, auch "Betroffene" dürften am EÖT teilnehmen. Stimmt das?

Ja! Nachdem Rechtsanwalt Baumann am ersten Tag des Erörterungstermins erklärt hat, das Verfahren könne ungültig sein, weil das RP die Gruppe der "Betroffenen" nicht hinreichend über ihr Recht zur Teilnahme informiert habe, verkündete der Versammlungsleiter am Mittag, dass Betroffene am EÖT teilnehmen könnten. Betroffener sei im Prinzip jeder, der in einem von den Auswirkungen des Vorhabens betroffenen Ort wohnt - das sind im Rhein-Main-Gebiet ziemlich viele. Laut Aussage des RP vom 19.9. werden "Betroffene" vom RP aber auf die Bewohner der Orte eingeschränkt, in denen die Unterlagen ausgelegt wurden. Rechtsanwälte haben dies bereits angegriffen, Ausgang unklar!
TIP: Wenn Sie deswegen Probleme beim Einlass als Beroffener haben, versuchen Sie es mit einer Vollmacht (Siehe weiter unten).

Was sind "Bevollmächtigte" und "Sachbeistände"?

Einwender können anderen Personen eine Vollmacht erteilen, sie während des EÖTs zu vertreten. Man kann eine oder auch mehrere Personen bevollmächtigen. Ein Bevollmächtigter darf für den Einwender handeln, insbesondere dessen Belange vortragen. Er darf auch ohne den Einwender, den er vertritt, teilnehmen.

Ein Sachbeistand kann einen Einwender beim Vortragen seiner Belange unterstützen, hat aber keine Vollmacht. Er erhält nur gemeinsam mit dem Einwender Zugang. Sachbeistände können z.B. Anwälte, Gutachter oder Experten sein. Eine formale Regel über die Qualifikation von Sachbeiständen gibt es nicht.

Ich habe keine Zeit, selbst an der Erörterung teilzunehmen, möchte aber trotzdem, dass meine Belange vertreten werden. Was kann ich tun?

Geben Sie einer Person Ihres Vertrauens, die öfter anwesend sein kann, eine Vertretungsvollmacht, z.B. jemandem aus Ihrer Bürgerinitiative. Wenn Sie gelegentlich selbst hingehen wollen, ist das trotzdem möglich, an diesem Tag vertreten Sie Ihre Belange dann selbst. Lesen Sie auch hier, wie das geht.

Wem kann ich eine Vollmacht erteilen, und wie mache ich das?

Lesen Sie dazu den Beitrag Vollmacht erteilen - wem und wie.

Ich habe es versäumt, eine Einwendung zu machen, möchte aber trotzdem teilnehmen.

Versuchen Sie es, als "Betroffener" hineinzukommen. Sie sind betroffen, wenn Sie in einem vom Ausbau betroffenen Ort leben. Praktische Erfahrungen, ob es als Betroffener Ärger beim Einlass gibt oder nicht, haben wir noch nicht. Wenn Sie öfter kommen wollen, suchen Sie sich am besten einen Einwender, der selbst keine Zeit oder Lust hat, zum Termin hinzugehen, und lassen Sie sich eine Vollmacht geben. Dann gibt es keine Probleme.

Ich traue mich nicht, in der großen Halle eine Rede zu halten. Was kann ich tun?

Nehmen Sie eine Person Ihres Vertrauens als Sachbeistand mit (s. weiter oben). Der Sachbeistand kann Ihre Einwände für sie vortragen. Es muss kein Rechtsanwalt sein - die "Qualifikation" wird nicht überprüft.

Ich habe eine Einwendung gemacht, bin aber dann umgezogen. Darf ich teilnehmen?

Wenn der Wohnort in ihrem Personalausweis nicht mit dem Wohnort übereinstimmt, der beim Regierungspräsidium gespeichert ist, kann es Probleme geben. Wie die wenigen Problemfälle bei der letzten Anhörung ausgegangen sind, ist uns nicht bekannt. Wenden Sie sich in diesem Fall am besten an einen der Rechtsanwälte.

Zugang zur Halle

Was passiert bei der Eingangskontrolle?

Bevor man zur Erörterung hineingelassen wird, muss man bei einem der Anmelde-Schalter vorbeigehen und dort seinen Personalausweis vorzeigen. Danach wird am Computer nachgesehen, ob man als Einwender registriert ist. Ist alles ok, erhält man eine Eintrittskarte für diesen Tag und kann hineingehen. Wenn Sie zwischendurch die Halle verlassen, müssen Sie nur die Eintrittskarte wieder vorzeigen.
Bei der ersten Anmeldung kann es eventuell zu Problemen kommen, z.B. weil der Name oder die Adresse nicht richtig im Computer stehen oder die Einwendung verloren gegangen ist. Dann muss man zu einer "Clearingstelle" gehen, die versucht, das Problem zu klären (nehmen Sie zur Sicherheit eine Kopie Ihrer Einwendung mit!). Wenn man erst einmal korrekt im Computer registriert worden ist, geht es beim nächsten Mal etwas schneller. Alte Einrittskarten vorzuzeigen beschleunigt diesmal das Karten-Beschaffungsverfahren nicht, es muss jedesmal der Personalausweis ausgepackt werden. Das Personal ist aber sehr freundlich und freut sich über jeden Einwender, der eine Eintrittskarte haben will.

Wenn man die Halle zwischendurch verlässt, muss man seine Eintrittskarte wieder vorzeigen - geht problemlos.

Ich bin Bevollmächtigter, was muss ich am Eingang tun?

Sie müssen die vom Einwender unterschriebene Vollmachtserklärung ( -> Formular hier zum Download ) mitbringen und damit zur "Clearingstelle" gehen (zeigt Ihnen die EInlasskontrolle). Dort wird die Vollmacht geprüft und registriert (kann etwas dauern). Mit den entsprechenden Papieren können Sie sich dann dann normal anmelden und erhalten eine Eintrittskarte. Beim zweiten und weiteren Besuchen stehen Sie dann wie ein Einwender im Computer und müssen sich nur noch ausweisen. Der Vollmachtgeber kann, muss aber nicht anwesend sein.

Ich möchte einen Beistand zur Erörterung mitnehmen, was ist zu beachten?

Wer einen Beistand mitnehmen will, muss ein entsprechendes Formular ausfüllen. Einwender und Beistand müssen sich zusammen anmelden. Die Prozedur ist ähnlich wie bei Vollmachten.

Wird man beim Betreten der Halle gefilzt?

Ist bisher nicht aufgefallen. Allerdings muss man Schirme und große Taschen an der Garderobe abgeben (kostenlos). Auch die beliebte gelbe "BI-Stofftasche" durfte man zumindest am Anfang nicht mit reinnehmen, angeblich es weil es eine "politische Meinungsäußerung" ist.
TIP: Auch an der Garderobe aufgehängt macht die gelbe Tasche eine gute Figur und wird von allen gesehen!

Wie zeitig muss man eintreffen?

Die Einlasskontrolle dauert nur wenige Minuten, allzu lange Schlangen gibt es ja nicht, und freie Plätze gibt es in der Halle auch genug! Nur beim ersten Besuch kann es länger dauern, wenn man z.B. nicht richtig im Computer steht. Wer bei einem neuen Tagesordnungspunkt alles mitbekommen will, sollte pünktlich um 9:30 da sein. Dann gibt es oft eine Einführung.

Logistische Fragen

Wie lange dauert die Erörterung?

Die Erörterung beginnt um 9:30 und geht abends bis 19 Uhr, manchmal auch noch einige Minuten länger. Vorteil des langen Tages: Berufstätige können auch nach Feierabend noch ein paar Stunden teilnehmen.

Wo kann man sein Auto parken?

Parkplätze sind im Gegensatz zu den ursprünglichen Annahmen kein Problem. Direkt gegenüber der Stadthalle gibt es einen kleinen Parkplatz (wenn man die Waldtsraße in Richtung OF Innenstadt fährt, vor der Halle rechts abbiegen). Wer früh kommt, findet dort noch etwas, solange die Zahl der Privateinwender sich in Grenzen hält. Auf der (in Richtung Innnenstadt gesehen) linken Seite der Waldstraße gibt es ganz kurz vor der Stadthalle einen größeren Parkplatz (auf Schild achten, ist von außen nicht gut zu sehen), dort war bisher immer viel Platz. Sollte wider Erwarten die Parkplätze voll sein, kann man rechts und links der Stadthalle in den Wohngebieten einen Parkplatz finden. Für Dauerkarteninhaber gibt es einen extra Platz direkt vor der Halle.

Wie komme ich am besten mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Stadthalle Offenbach?

Am besten fährt man mit den S-Bahn-Linien S1, S2 oder S8/S9 bis zur Station Offenbach Marktplatz. Dort nimmt man den Ausgang Marktplatz und steigt in die Buslinien 101 (Richtung Bieber/Flurstraße) oder 119 (Richtung Hainhausen/Bahnhof) um und fährt bis zur Haltestelle "Stadthalle". Zu Fuß sind es etwa 30 Minuten - nur bedingt zu empfehlen. Die Busse fahren häufig und brauchen je nach Verkehr 9-12 Minuten. Wer aus Richtung Osten kommt, kann auch in Offenbach-Bieber aussteigen und den Bus 104 zur Stadthalle nehmen.

Gibt es ordentliche Sitzplätze?

Die Halle hat 1450 Sitzplätze. In der Mitte befinden sich 8 Reihen mit Tischen mit Mikrofonen und Stromanschluss für Laptop. Sie sind zwar eigentlich für Behörden und Anwälte reserviert. Da die Behördenvertreter aber nicht alle Plätze füllen, kann man sich in der Praxis auch als Einwender an die Tische setzen.
Die restlichen Stühle stehen in Reihen und sind hinreichend bequem. Hier hat man ausreichend Platz und Beinfreiheit. Wer die Fraport oder die RP-Mitarbeiter gut sehen will, kann direkt seitlich von den Tisch-Reihen im linken oder rechten Außenblock gut sitzen. Die Projektionsleinwände sind rechts und links im Raum. Weiterhin gibt es eine Empore, von wo man als Zuschauer einen guten Überblick hat, Redner und Podium sind allerdings dann weit weg. Wer oben sitzen möchte, könnte ein Fernglas mitnehmen.

Wie ist das "Klima" in der Halle?

Bis jetzt ganz angenehm, nicht zu warm und nicht zu kalt. An einigen Plätzen zieht es etwas. Empfindlichere Naturen sollten sich eine Jacke mitbringen. Wenn in der Mittagspause alle Türen aufgerissen werden, wird es auch mal richtig kalt.

Wo bekomme ich etwas zu essen und zu trinken?

In der Stadthalle gibt es eine Cafeteria, in der ein "kleines Angebot an Speisen" angeboten wird. Die Preise sind zivil, die Qualität wurde von einigen Testern mit "brauchbare Kantinenqualität" bezeichnet. Es gibt zwei Mittagsgerichte (ca. 4-6 EUro), Würstchen und belegte Brötchen (ca. 2 Euro), Brezeln und Kuchen, Kaffe und Tee. Ein Getränkeautomaten mit dem üblichen Angebot ist auch da (ca. 1 Euro). Andere Restaurants sind nicht in der Nähe, die Stadthalle ist ziemlich abgelegen. Wenn man die Waldstraße entlang in Richtung Innenstadt geht, kommt man nach etwa 300 Metern zu einem Burger King (auf der rechten Seite). Daneben gibt es einen türkischen Supermarkt, in dem man jede Menge Obst und Gemüse finden kann. Hinter der Stadthalle entlang (am Einwender-Eingang vorbei geradeaus weitergehen) geht ein Fußweg durch einen Park zu einem kleinen Einkaufszentrum mit ALDI und LIDL.
Wer will, kann sich natürlich auch etwas zu essen und zu trinken mitnehmen.

Muss ich mein Handy ausschalten?

Nach den offiziellen Regeln müssten die Handys abgeschaltet werden. Es macht aber keiner. Man sollte aber den Klingelton unbedingt abstellen, da man das Geräusch in der ganzen Halle hört und das nervt ziemlich. Der Empfang in der Halle ist auch schlecht. Zum Telefonieren kann man dann schnell vor den Erörterungsraum rausgehen.

Wann gibt es Pausen ?

Mittags gibt es eine längere Pause von ca. 1 Stunde. Sonst wird etwa alle 90 Minuten eine Pause von 15 Minuten eingelegt.

Wie kriege ich die langweilige Mittagspause rum?

Die Mittagspause kann verdammt lang werden, wenn man in der Halle bleibt. Wenn Sie nicht rausgehen wollen, nehmen Sie sich am besten etwas zu lesen oder Arbeit mit. Wer eine Tageskarte oder Monatskarte für Bus und Bahn hat, kann in der Pause in die Stadt fahren. Zwei Stationen in Richtung Innenstadt entfernt (Station "Offenbach Post") gibt es ALDI und LIDL, wo man Einkäufe erledigen kann (in maximal 10 Minuten ist man auch zu Fuß dort). Wer etwas mehr Zeit hat, kann bis zur Station Marktplatz fahren (10 Minuten pro Strecke). Dort beginnt die Offenbacher Innenstadt, wo man essen, einkaufen oder bummeln kann. Für Autofahrer und Radfahrer ist auch das große Einkaufszentrum Ring-Center gut zu erreichen. Waldstraße in Richtung Innenstadt bis zur Kreutung mit dem Odenwaldring fahren, dann links abbiegen. Das Ring-Center ist dann in etwa 500 m Entfernung auf der linken Seite.

Einwände vortragen

Wann kann ich meine Einwände vorbringen?

Die Erörterung findet nach einer nach Themen gegliederten Tagesordnung statt. Am Anfang stehen die Verfahrensfragen, später kommen Sachthemen wie Lärm, Schadstoffe, Umwelt u.s.w. Wenn man zu einem bestimmten Thema etwas sagen will, tut man das am besten, wenn der Punkt nach der Tagesordnung dran ist - dann sind die geeigneten Experten da und der Einwand landet an der richtigen Stelle im Protokoll. Achtung, die Tagesordnungspunkte haben noch einmal detaillierte Unterpunkte, an die Sie sich halten müssen. Von außerhalb ist es nicht leicht an die Information zu kommen, welcher der Unterpunkte gerade dran ist. Für Privateinwender ist ein spezieller Termin - Freitag nachmittag, seit Februar 2006 ab 15:30 Uhr - vorgesehen, wo man auch abweichend von der Tagesordnung seine Einwände vortragen kann. Privateinwender haben an diesem Tag bevorzugtes Rederecht. An anderen Tagen ist es nicht ganz einfach, zu Wort zu kommen - die Rednerliste ist dann meist von den Profis besetzt. Mittlerweile wollen aber auch am Freitag nachmittag mehr Teilnehmer reden als drankommen. Man muss also früh kommen, um auf der Rednerliste noch einen Platz zu bekommen. Der Trick, Freitag morgen schon sehr früh zu kommen und einen der "hinteren" Plätze der Vormittagsrednerliste zu erwischen, funktioniert nicht mehr. Sollten Sie noch am Vormittag drankommen und nicht zur Tagesordnung sprechen wollen, werden sie schnell unterbrochen.

Macht es überhaupt Sinn, zum "Einwendernachmittag" am Freitag zu kommen?

Wenn Sie vor allem Ihrem Unmut Luft machen wollen, sind sie dort goldrichtig. Sie können in diesem Fall alles vortragen was Sie wollen, unabhängig von der Tagesordnung. Antworten auf Sachfragen oder einen Kommentar von Fraport zu Ihrer Einwendung bekommen Sie aber nicht, es sei denn, der Einwand passt genau zur Tagesordnung. Wenn Sie an detaillierteren Sachdiskussionen interessiert sind und Antworten haben wollen, kommen Sie besser an Tagen, wo Ihr Anliegen auf der Tagesordnung steht (befriedigende Antworten bekommen Sie aber auch dann meist nicht).

Wie erfahre ich, was gerade dran ist?

Die aktuelle Tagesordnung und den Stand des Verfahrens findet man im beim RP im Internet (Aktuelle Tagesordnung) . Außerdem kann man eine Telefon-Hotline - 069 85098750 - anrufen, die den aktuellen Stand mitteilt. Die Informationen sollen gegen 19 Uhr aktualisiert werden. Auch Bekannte, die am Termin öfter teilnehmen, geben sicherlich gern Auskunft. Wichtige Themen werden auch auf der Startseite "Erörterungstermin" unter "Aktuelle Nachrichten" auf dieser Internetseite angegeben. Achtung: Die Diskussionspunkte haben detaillierte Unterpunkte, die aus der Ankündigung im Internet nicht ersichtlich sind. Es wird aber auf der Einhaltung bestanden - schlecht, wenn Sie einen Vortrag vorbereitet haben, der mehrere Unterpunkte umfasst

Ich habe zu 10 Tagesordnungspunkten etwas zu sagen, kann aber nicht 10 mal kommen.

Privateinwender können jeden Freitag ab 14 Uhr (ab Februar 2006: 15:30!) unabhängig von der Tagesordnung ihre EInwendungen vortragen. Wenn Sie zu speziellen Themen sprechen wollen, wählen Sie einen Freitag, an dem das Thema auch sonst behandelt wird - dann sind eventuell die gewünschten Experten anwesend. Wer redegeübt ist und sich mit den Fraport-Gutachtern streiten will, kann natürlich auch zu jeder anderen Zeit kommen. Man muss sich dann aber einigermaßen an die Tagesordnung halten.

Was kann ich sagen?

Alles, was "der sachlichen Erörterung der Pläne" dient und zum angesagten Tagesordnungspunkt passt. Sie können Ihre Betroffenheiten vortragen (nahe an der Tagesordnung), Kritik an Plänen und Gutachten äußern oder Fragen an Fraport stellen. Auch emotionale Darstellung der ganz persönlichen Betroffenheit ist wichtig!
Achtung: Die Verhandlungsleitung diskutiert oft nur die Details der Gutachten und versucht, alles zu blocken, was nicht dazu passt. Am Freitag nachmittag haben Sie als Privateinwender aber auf jeden Fall das Recht, alles vorzutragen, was Sie wollen.

Wie kann ich (technisch) etwas sagen?

In den ersten Reihen mit Tischen gibt es Mikrofone, sodass man vom Platz aus sprechen kann. Ansonsten muss man ans Rednerpult gehen.

Ich will etwas vortragen, wie komme ich dran?

Die Handhabung der Rednerliste zu "normalen" Zeiten (also nicht am Fraitag nachmittag) war bisher ein ziemliches Chaos. Seit dem 11.11.2005 liegt an der Wortmeldestelle eine schriftliche Regelung aus. Sie besagt, dass immer 10 Personen auf eine Rednerliste gehen, dann wird dieses geschlossen. Meldungen, die am Abend nicht drangekommen sind, verfallen. Wer auf die erste Rednerliste will, muss deutlich vor 9:30 da sein. Man darf sich selbst und eine andere Person eintragen - wenn Sie erst später kommen können, bitten Sie eine/n "Dauerteilnehmer/in", Sie einzutragen. Falls eine weitere Wortmeldeliste aufgemacht wird, wird der Zeitpunkt der Eröffnung vom Sitzungsleiter verkündet. Manchmal sind innerhalb längerer Beiträge Zwischenfragen zugelassen, dazu muss man den Knopf am Mikrofon drücken oder sich anders bemerkbar machen - wenn man nicht beim RP-Podium bekannt ist, dürfte es nicht so leicht sein dranzukommen.
Wenn Sie Freitag nachmittag reden wollten, sollten Sie ebenfalls deutlich vor 14 Uhr da sein. Bei interessanten Themen ist die Liste hier mittlerweile auch schon dreifach überbelegt.
Tip:: Wenn sie das erste Mal außerhalb des "Einwendernachmittags" etwas vortragen wollen, kommen Sie schon einen Tag früher und sehen sich den Betrieb einfach mal an.

Kann ich schriftliche Unterlagen in meinen Vortrag einbeziehen?

In der ersten Reihe gibt es einen Präsentationsplatz, von dem aus schriftliche Unterlagen auf eine Leinwand projiziert werden können. Einen Laptop kann man dort auch anschließen. Wenn Sie sich nicht mit der Technik auskennen, bitten Sie einen "Profi" oder die Versammlungsleitung um Unterstützung, dann kommt jemand von der Technik und hilft.

Kann ich Anträge stellen ?

Jeder Einwender kann Anträge stellen. Sei es, dass man will, das Verfahren abgebrochen oder unterbrochen werden soll, oder dass eine wichtige Frage auch garantiert und bald beantwortet werden soll. Mündliche Anträge sollten möglichst klar als solche ersichtlich sein ("ich stelle den Antrag, ..."). Man muss dann im Lauf des Verfahrens selbst verfolgen, ob der Antrag entschieden wurde, gegebenenfalls auch penetrant nachfragen. Es empfiehlt sich, den Antrag immer auch zusätzlich schriftlich einzureichen. Das kann am Wortmeldungsschalter (wenn offen) oder durch Übergabe des Antrags an den Versammlungsleiter geschehen. Lassen Sie sich bei einem Antrag eventuell von einem der zahlreich vorhandenen Anwälte helfen.

Was kann ich dagegen tun, dass das RP meinen Beitrag abwürgt?

Wer sich als Privateinwender zur "normalen" Erörterung im Rahmen der Tagesordnung traut, muss mittlerweile (2006) gut aufpassen, dass er nicht abgewürgt wird: das RP drückt aufs Tempo und will Zeit sparen und behandelt Privateinwender daher oft recht unfreundlich. Einige Beispielfälle:

  • "Dazu dürfen Sie nicht sprechen, weil es nicht in Ihrer Einwendung steht":
    Das Thema steht gar nicht in Ihrer Einwendung? Pech gehabt. Wenn es aber doch irgendwo erwähnt ist, und sei es nur in einem Satz, widersprechen Sie: sie dürfen Ihre Einwendung vertiefen und konkretisieren.
  • "Das haben wir schon erörtert":
    Das kann sein. Wenn Ihr Beitrag trotzdem zur Tagesordnung passt, widersprechen Sie und sagen Sie, da seien Sie nicht da gewesen. Weisen Sie darauf hin, dass das RP selbst gesagt hat, kein EInwender müsse ununterbrochen anwesend sein. Jeder hat das Recht, seine Einwendung vorzutragen. Bei manchen vorangegangenen Punkten hat das RP auch darauf verwiesen, gewisse Teilaspekte bei späteren Punkten diskutieren zu wollen. Trifft das bei Ihnen zu, erinnern Sie sie daran.
  • "Das passt nicht zur Tagesordnung":
    Wenn Sie anderer Meinung sind, weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass die von Ihnen vorgetragenen Punkte als Einführung/Erläuterung zum eigentlichen Punkt unerlässlich sind. Den Profis (Anwälten) gelingt es manchmal, so auch nicht genau passende Aspekte unterzubringen. Alle anderen ziehen bei der Debatte mit den geübten Sitzungsleitern meistens den Kürzeren. Zur Not weichen Sie auf Freitag nachmittag aus. Allerdings haben Sie dann nur 20 Minuten.
  • "Sie sind doch von diesem Problem gar nicht direkt betroffen":
    Wenn Sie fachliche Aspekte vorbringen wollen, sagen Sie dass Sie vom Vorhaben betroffen sind und Tatsachen vorbringen dürfen, die geeignet sind, das Vorhaben zu verhindern. Die Behörde muss alle verfügbaren Informationen berücksichtigen, Sie haben welche.
  • Wenn Sie einen Anwalt kennen, können Sie versuchen, bei dessen Beitrag als "Sachbeistand" aufgerufen zu werden.

Macht der Versammlungsleiter Probleme ?

In den ersten drei Wochen gab es starke Kritik an der Verhandlungsführung. Egal ob der "Chef", der pensionierte Verwaltungsrichter Gaentzsch, oder die RP-Mitarbeiter Hoepfner und Bach - die Versammlungsleitung wurde im Verlauf der ersten vier Wochen immer nervöser und drückte aufs Tempo, um die Anhörung im geplanten Zeitraum durchzuziehen. Detaildiskussion wird oft nicht zugelassen, kritische Fragen werden abgewürgt. Fraport wird nicht ernsthaft "gefordert" und antwortet nur ziemlich wenig. Für Einwender, die nur selten da sein können besonders unangenehm ist die Praxis, die Tagesordnung sehr detailliert in Unterpunkte zu strukturieren (das geschieht ad hoc und es steht immer noch nicht im Internet, bei welchem dieser Detailpunkte man gerade steht - ist aber angefordert) und nur Redebeiträge zu einem ganz engen Detailaspekt eines Gutachtens zuzulassen. Ein eloquenter Profi mag um diese Beschränkungen noch herumlavieren können (Beispiel: "ich will nur zum Teilaspekt x.y sprechen, aber dafür muss ich einige Voraussetzungen erklären"), für einen weniger geübten Privateinwender ist das nicht einfach. Lesen Sie einen der Berichte (z.B. den vom 29.9 oder 26.9.), um einen Eindruck zu bekommen.

Danach war die Verhandlungsführung eine Zeit lang gegenüber den Einwendern etwas besser, jedenfalls an der Oberfläche. Da fast immer dieselben Personen da sind, hat man sich aufeinander eingeschossen, das gilt vor allem für die Anwälte. In der Sache gibt es jedoch nach wie vor keine Zugeständnisse (Tagesordnung, Akteneinsicht etc.). 99 Prozent aller Anträge werden abgelehnt. Nur um die Lage der Pause kann manchmal verhandelt werden. Die Handhabung der Fraport-(Nicht-)Antworten ist dagegen immer noch wie am Anfang.

Neu Januar 2006: Die Gangart des RP wird wieder deutlich härter. Die Akten wurden nach dem Gerichtsbeschluss zähneknirschend zur Verfügung gestellt, aber man tut man alles, dass keiner Zeit hat sie auch zu lesen. Die Sitzungsleitung drückt aufs Tempo, um möglichst viele Punkte im Terminplan zu erledigen. Privateinwender stören da nur, ihre Zeit wurde schon gekürzt. Einige Beiträge von Privateinwendern, die nach Meinung des RP nicht genau zur Tagesordnung passen, wurden gnadenlos abgewürgt. Anfang Februar hat Sitzungsleiter Bach einen Einwender sogar wegen Unterbrechung des Fraport-Redners durch Zwischenrufe für eine Woche ausgeschlossen, Ziel: durch Abschreckung für Ruhe sorgen. Trotzdem sollte sich niemand abschrecken lassen.

Macht das Sicherheitspersonal Probleme ?

Nein. Alle sind höflich und korrekt unnd halten sich im Hintergrund.

Akteneinsicht und Protokolle

Akteneinsicht NEU!

Der VGH Kassel hat einer Klage von Einwendern stattgegeben und das RP dazu verdonnert, die Verfahrensakte des RP zur Einsicht zugänglich zu machen. Die Einsicht wird für alle Einwender gewährt, nicht nur für Anwälte. Die Akten umfassen die Stellungnahmen aller beteiligeten Kommunen und Verbände (Träger öffentlicher Belange), die eigentliche Verfahrensakte (Schriftwechsel des RP etc.) und die Akten zum Scoping-Termin. Zwei Sätze Akten stehen in der Offenbacher Stadthalle, im Foyer bei der Anmeldung und im Wandelgang im zweiten Stock. Zum Wandelgang wird die Erörterung per Lautsprecher übertragen (stört bei konzentrierter Arbeit, aber man kriegt wenigstens am Rande mit was läuft. Am erörterungsfreien Mittwoch kann man die Akten in Darmstadt beim RP einsehen. Die Stellungnahmen gibt es auf einer DVD, die man an der Antragsstelle (im Foyer bei der Anmeldung) schriftlich beantragen muss, man bekommt dann die DVD zugeschickt (kostet 12 Euro) oder kann sei später abholen.

Wer aufgrund der Einsicht in die Akten noch etwas zu schon abgeschlossenen Tagesordnungspunkten sagen will, muss dies schriftlich beantragen. Fragen Sie einen Anwalt, wie Sie das richtig machen. Wie und wo die "zusätzliche" Nacherörterung laufen soll, ist im Moment nicht bekannt.

Wortprotokolle NEU!

Einwender können Wortprotokolle der Anhörung auf CD erhalten. Zur Zeit sind die Protokolle bis einschließlich Dezember 2005 verfügbar. Die CD muss schriftlich bei der Antragstelle beantragt werden, sie wird (wie die Akten-DVD) kostenpflichtig zugeschickt oder kann später abgeholt werden (fragen Sie wie lange es dauert). sie können anhand der Protokolle Vorträge nachlesen und vor allem kontollieren, ob Ihre eigenen Beiträge richtig erfasst wurden.



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RP: Ticona muss Risiken bei Flugzeugabsturz minimieren
Pressemitteilung vom 07.04.2006
Von: @Regierungspräsidium Darmstadt <2006-04-07>
Die Firma Ticona in Kelsterbach/Krs. Groß-Gerau muss nach einer Anordnung des Darmstädter Regierungspräsidenten risikoreduzierende Maßnahmen für den Fall eines Flugzeugabsturzes auf das Werksgelände prüfen.    Mehr»
Fraport muss Unterlagen zum Ausbau nachbessern (aktualisiert)
Regierungspräsident gibt vorläufige Bewertung zum Erörterungstermin ab
Von: @cf <2006-04-04>
Fraport muss voraussichtlich bei den zum Flughafenausbau vorgelegten Unterlagen kräftig nachbessern. Das RP erklärte in einer vorläufigen Bewertung des kürzlich beendeten Erörterungstermins, man sehe noch Aufklärungsbedarf vor allem bei der Luftverkehrsprognose, bei Fragen der Sicherheit (Ticona, Tanklager Raunheim) und beim Naturschutz.   Mehr»
RP verlangt von Ticona Maßnahmen gegen Flugzeugabsturz
Geht es jetzt dem "Ausbauhindernis Ticona" endgültig an den Kragen?
Von: @cf <2006-04-09>
Das RP Darmstadt erhöht den Druck auf Ticona. Die Behörde fordert von dem Unternehmen eine Untersuchung, ob und wie die Folgen bei einem Flugzeugabsturz auf das Werk minimiert werden können. Ticona befürchtet, dass dies der erste Schritt zur Stilllegung des Werks ist    Mehr»
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