Kreis GG: Keine Fraport-Rabattaktion!
Pressemitteilung vom 26.11.2013
Von: @Kreis Gross-Gerau <2013-11-26>
Der Kreis Groß-Gerau und die Kommunale Arbeits­gemeinschaft Flughafen lehnen die Pläne von Fraport, durch gesenkte Lande­gebühren mehr Flugverkehr nach Frankfurt zu locken, entschieden ab.

Pressemitteilung Nr. 445/2013 vom 26. November 2013 der Kreisverwaltung Groß-Gerau

KREIS GROSS-GERAU – Auf entschiedene Ablehnung des Kreises Groß-Gerau und der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft Flughafen Frankfurt stößt die Absicht der Fraport AG, mit gesenkten Start- und Landegebühren zusätzlichen Flugverkehr nach Frankfurt zu holen. „In der Region ist es schon heute zu laut“, betont Erster Kreisbeigeordneter Walter Astheimer auch in seiner Funktion als KAG-Vorsitzender. Deshalb sei es unzumutbar, dass Fraport jetzt mit Dumpingpreisen noch mehr Flugzeuge anlocken und dadurch die Bürgerinnen und Bürger noch stärker belasten wolle: „Jeder neue Start und jede neue Landung verursacht zusätzlichen gesundheitsschädlichen Lärm. Und weil es wirklich „leise“ Flieger nicht gibt, ist jeder zusätzliche Überflug zu laut und muss deshalb vermieden werden!“

In einem Schreiben an die Fluglärmkommission weist Astheimer darauf hin, dass die von Fraport beantragte Änderung der Entgeltordnung nur dann zulässig sein könne, wenn damit öffentliche oder allgemeine Interessen verfolgt würden. Dies sei aber nicht der Fall. Denn offensichtlich stelle sich der Bau der neuen Landebahn mittlerweile als gigantische Fehlspekulation heraus: „Der Flughafen ist bei weitem nicht ausgelastet und will jetzt mit Billigpreisen neue Kunden gewinnen, um den Bau nachträglich zu rechtfertigen!“ Ein solches „künstliches“ Wachstum diene aber keineswegs der Befriedigung einer vorhandenen Nachfrage und verfolge damit auch kein öffentliches Interesse, so der Erste Kreisbeigeordnete: „Es geht Fraport vielmehr um zusätzliche Passagiere, die ohne die Preisnachlässe den Flughafen gar nicht genutzt hätten!“

Offensichtlich habe der Flughafenbetreiber im Planfeststellungsverfahren mit weit überhöhten Schätzungen künftiger Passagierzahlen vorgelegt: „Jetzt soll mit Billigtarifen künstlich eine höhere Nachfrage geschaffen werden. Dafür darf es keine Zustimmung geben!“

Der Fraport-Antrag zur Änderung der Entgeltordnung zum 1. Januar 2014 sei zudem verspätet eingereicht worden und müsse allein schon aus diesem Grund vom Hessischen Minister für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung abgelehnt werden, betonte Astheimer. Zu prüfen sei auch, ob die geplante Rabattaktion nicht eine unzulässige staatliche Beihilfe darstelle. Zudem sollten offensichtlich auch besonders laute Flugzeuge von den reduzierten Start- und Landegebühren profitieren können.

Der Fraport-Antrag sei deshalb sowohl aus inhaltlichen wie aus formalen Gründen unzulässig, so Walter Astheimer abschließend: „Jetzt ist die Hessische Landesregierung am Zug: Wer auch immer künftig in Wiesbaden Verantwortung trägt, muss dieses Ansinnen von Fraport entschieden ablehnen!“

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Kreis GG PMs Fraport AG Start- und Landegebühren

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