Kreis GG: Schutzlücke bei Fluglärm-Werten
Pressemitteilung vom 11.10.2018
Von: @Kreis Gross-Gerau <2018-10-11>
Der Kreis Groß-Gerau fordert die Berücksichtigung der neuen Empfehlungen der WHO zu Grenzwerten für Fluglärm bei der Evaluierung des Fluglärmgesetzes.

KREIS GROSS-GERAU – Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat am 10. Oktober 2018 neue Leitlinien für Umgebungslärm veröffentlicht. Ziel der Leitlinien ist es, der Politik in Europa klare Empfehlungen für den Schutz der Gesundheit abzugeben. Für Fluglärm empfiehlt die WHO, dass der Dauerschallpegel (Lden) am Tag auf weniger als 45 dB und in der Nacht auf weniger als 40 dB reduziert werden sollte, weil Fluglärm oberhalb dieser Werte mit schädlichen gesundheitlichen Auswirkungen bzw. mit negativen Auswirkungen auf den Schlaf verbunden ist.

„Zu den nun von der WHO empfohlenen Grenzwerten von weniger als 45 dB/Tag und weniger als 40 dB/Nacht zeigt sich eine riesige Schutzlücke“, betont Groß-Geraus Erster Kreisbeigeordneter Walter Astheimer in diesem Zusammenhang. Denn die jetzigen Grenzwerte im Fluglärmgesetz liegen bei 60 dB(A) am Tag und 50 dB(A) für die Nacht – „das markiert nach heutigem Stand der Lärmwirkungsforschung den Übergang zur Gesundheitsgefahr“, so Walter Astheimer.

Daher sollten die Empfehlungen der WHO in seinen Augen „dringend bei der derzeit laufenden Evaluation des Fluglärmgesetzes berücksichtigt werden. Der Kreis Groß-Gerau erneuert seine Forderung, das Fluglärmgesetz nicht nur zu evaluieren, „sondern auch wirklich und im Sinne der Fluglärmbetroffenen zu novellieren“, teilt der Erste Kreisbeigeordnete mit.

(Pressemitteilung Nr. 434/2018 der Kreisverwaltung Groß-Gerau vom 02. 10. 2018)

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Lärm-Grenzwerte Fluglärmgesetz Kreis GG PMs Weltgesundheits-Organisation (WHO) Lärmbelastung Europäische Union

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