BBI: Sleep-In im Flughafen
Pressemitteilung vom 27.06.2012
Von: @Bündnis der Bürgerinitiativen (BBI) <2012-06-27>
In der Nacht von Freitag auf Samstag soll mit einem Sleep-In im Terminal 1 des Frankfurter Flughafens für fluglärmfreie Nächte demonstriert werden.

In der Nacht von Freitag auf Samstag wollen Fluglärmbetroffene endlich einmal 8 Stunden an einem fluglärmfreien Ort schlafen. Im Terminal 1 des Frankfurter Flughafens.

Die Demonstration beginnt um 20 Uhr mit einer Kundgebung; um 22 Uhr begeben sich die Teilnehmer zur Nachtruhe bis 6 Uhr.

Mit dieser Aktion wollen die Bürgerinitiativen auf die untragbare nächtliche Fluglärmsituation hinweisen. Lediglich planmäßige Flüge sind in der Kernnacht von 23 bis 5 Uhr untersagt; fast jede Nacht finden verspätete Starts und Landungen oder Messflüge statt. An einzelnen Tagen gab es zwischen 23 und 24 Uhr bis zu 50 Starts und damit mehr als im Tagesschnitt; im Mai und Juni gab es insgesamt weit über 300 Flüge. Verspätete Starts müssen genehmigt werden; das Wirtschaftsministerium genehmigt aber großzügig, die Fluggesellschaften können die zweite Nachtstunde faktisch als Verspätungspuffer nutzen.

In den Randstunden der Nacht sind 133 planmäßige Flüge im Jahresschnitt zulässig – an einzelnen Tagen kann damit die volle Kapazität des Flughafens ausgeschöpft werden, 250 Flüge in einer Nacht sind nicht ausgeschlossen. In der ersten Nachtstunde verlassen viele besonders laute Langstreckenmaschinen den Frankfurter Flughafen, in der letzten Nachtstunde landen sie. Vielerorts ist es in diesen Randstunden genauso laut wie am Tag – an Schlaf ist bei Spitzenpegeln z.T. über 80 dB(A) außen und bis zu 60 dB(A) selbst in nach Verordnung „geschützten“ Schlafräumen nicht zu denken. Damit verkürzt sich die Zeit der Nachtruhe auf 6 Stunden – völlig unzureichend, um seine berufliche oder schulische Leistungsfähigkeit zu erhalten, und mit erheblichen gesundheitlichen Folgen.

Die Bürgerinitiativen fordern daher – neben dem Verzicht auf den weiteren Ausbau, die Schließung der Nordbahn und die Deckelung der Zahl der Flugbewegungen – ein absolutes Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr.

Auch bitten sie Flugreisende, auf Flüge mit nächtlichem Start zu verzichten und bei Pauschalreisen auf verbindliche Flugzeiten außerhalb der Nachtzeit zu bestehen.

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