Absturz der `Concorde´ in Paris
Presseerklärung des IGF aus Mörfelden-Walldorf
<2000-07-27>
Presseerklärung vom 27. Juli 2000
Flugzeugkatastrophe von Paris kann jederzeit auch in Frankfurt geschehen -
Sicherheitsriskien des Flugverkehrs bei der Ausbaudiskussion bisher vernachlässigt
Der Absturz der Concorde unmittelbar nach dem Start vom Pariser Flughafen und der Tod von über 100 Menschen hat deutlich gemacht, daß die Sicherheitsriskien des Flugverkehrs nicht vernachlässigt werden dürfen. Der Frankfurter Flughafen liegt im dicht besiedelten Rhein-Main-Gebiet und schon jetzt werden viele 10.000 Menschen sowohl bei Starts als auch bei Landungen in einer Höhe zwischen 300 und 1000 Meter überflogen.
Die jetzt diskutierten Ausbaupläne werden zu einer deutlichen Erhöhung der Flugbewegungen von derzeit 450.000 pro Jahr auf 700.000 bis 800.000 Bewegungen führen. Mit der Steigerung der Flugbewegungen wird das Risiko eines Absturzes zunehmen.
Für den Vorstand der IGF erinnert Dirk Treber daran, daß seit 1995 11 Blue-Ice- und Fäkalien-Vorfälle sowie 10 Wirbelschleppenschäden aus Rüsselsheim, Bauschheim und Raunheim gemeldet wurden. Dabei wurden Schadenssummen in Höhe vom 7.940 DM bzw. 29.793 DM gegenüber der FAG geltend gemacht. Dabei sind ähnliche Vorfälle in Langen und anderen Teilen des Rhein-Main-Gebiets noch nicht mitgerechnet.
Bis heute sind für derartige Schadensfälle keine verbindlichen Regelungen zwischen den Flughäfen und den Luftfahrtgesellschaften getroffen worden. Weder in Hessen noch in anderen Bundesländern oder auf Bundesebene gibt es bis heute eine rechtlich eindeutige Schadensregelung.
Die Gefahr eines Flugzeugabsturzes über der dicht besiedelten Rhein-Main-Region ist jederzeit gegeben. Gerade im Start- und Landeanflug besteht das größte Risiko für ein Flugzeugunglück. Dieses Gefahrenmoment wurde in der aktuellen Diskussion um den Flughafenausbau in Frankfurt ignoriert.
Im vergangenen Jahr ist bei der Notlandung einer indischen Maschine in Frankfurt nur knapp eine ähnliche Katastrophe wie in Paris vermieden worden. Außerdem hat es kurz nacheinander zwei Notlandungen auf der Startbahn 18 West gegeben.
Die vom derzeitigen Flughafenbetrieb ausgehenden Belastungen (Lärm, Schadstoffe, Waldverlust, Flächenversiegelung, Sicherheitsriskien) sind bereits so schwerwiegend, daß jetzt eine deutliche Reduzierung und Minderung notwendig ist. Die Lebens- und Umweltqualität der hier lebenden Menschen ist genau so wichtig wie die wirtschaftliche Entwicklung des Flughafens.
"Für uns sind die Grenzen der Belastbarkeit erreicht, deshalb wenden wir uns gegen einen weiteren Flughafenausbau. Wir brauchen ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr, sowie ein neues Fluglärmgesetz. Ein deutliche Senkung des Schadstoffausstoßes durch den Flugbetrieb und ein integriertes Gesamtverkehrskonzept. Die Sicherheitsgefahren des Flugverkehrs müssen stärker thematisiert und entsprechende Vorsorgemaßnahmen getroffen werden," sagt Dirk Treber abschließend.
Flugzeugkatastrophe von Paris kann jederzeit auch in Frankfurt geschehen -
Sicherheitsriskien des Flugverkehrs bei der Ausbaudiskussion bisher vernachlässigt
Der Absturz der Concorde unmittelbar nach dem Start vom Pariser Flughafen und der Tod von über 100 Menschen hat deutlich gemacht, daß die Sicherheitsriskien des Flugverkehrs nicht vernachlässigt werden dürfen. Der Frankfurter Flughafen liegt im dicht besiedelten Rhein-Main-Gebiet und schon jetzt werden viele 10.000 Menschen sowohl bei Starts als auch bei Landungen in einer Höhe zwischen 300 und 1000 Meter überflogen.
Die jetzt diskutierten Ausbaupläne werden zu einer deutlichen Erhöhung der Flugbewegungen von derzeit 450.000 pro Jahr auf 700.000 bis 800.000 Bewegungen führen. Mit der Steigerung der Flugbewegungen wird das Risiko eines Absturzes zunehmen.
Für den Vorstand der IGF erinnert Dirk Treber daran, daß seit 1995 11 Blue-Ice- und Fäkalien-Vorfälle sowie 10 Wirbelschleppenschäden aus Rüsselsheim, Bauschheim und Raunheim gemeldet wurden. Dabei wurden Schadenssummen in Höhe vom 7.940 DM bzw. 29.793 DM gegenüber der FAG geltend gemacht. Dabei sind ähnliche Vorfälle in Langen und anderen Teilen des Rhein-Main-Gebiets noch nicht mitgerechnet.
Bis heute sind für derartige Schadensfälle keine verbindlichen Regelungen zwischen den Flughäfen und den Luftfahrtgesellschaften getroffen worden. Weder in Hessen noch in anderen Bundesländern oder auf Bundesebene gibt es bis heute eine rechtlich eindeutige Schadensregelung.
Die Gefahr eines Flugzeugabsturzes über der dicht besiedelten Rhein-Main-Region ist jederzeit gegeben. Gerade im Start- und Landeanflug besteht das größte Risiko für ein Flugzeugunglück. Dieses Gefahrenmoment wurde in der aktuellen Diskussion um den Flughafenausbau in Frankfurt ignoriert.
Im vergangenen Jahr ist bei der Notlandung einer indischen Maschine in Frankfurt nur knapp eine ähnliche Katastrophe wie in Paris vermieden worden. Außerdem hat es kurz nacheinander zwei Notlandungen auf der Startbahn 18 West gegeben.
Die vom derzeitigen Flughafenbetrieb ausgehenden Belastungen (Lärm, Schadstoffe, Waldverlust, Flächenversiegelung, Sicherheitsriskien) sind bereits so schwerwiegend, daß jetzt eine deutliche Reduzierung und Minderung notwendig ist. Die Lebens- und Umweltqualität der hier lebenden Menschen ist genau so wichtig wie die wirtschaftliche Entwicklung des Flughafens.
"Für uns sind die Grenzen der Belastbarkeit erreicht, deshalb wenden wir uns gegen einen weiteren Flughafenausbau. Wir brauchen ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr, sowie ein neues Fluglärmgesetz. Ein deutliche Senkung des Schadstoffausstoßes durch den Flugbetrieb und ein integriertes Gesamtverkehrskonzept. Die Sicherheitsgefahren des Flugverkehrs müssen stärker thematisiert und entsprechende Vorsorgemaßnahmen getroffen werden," sagt Dirk Treber abschließend.
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