Erörterungstermin - Bericht vom 05.01.2006
VGH Kassel: RP muss Einwendern Akteneinsicht gewähren - was nun?
Von: @cf <2006-01-05>

Im neuen Jahr begann die Erörterung mit dem Punkt 8, Natur und Landschaft/Erholung. Fraport wurde vorgehalten, beim Naturschutz mit veralteten Daten zu arbeiten und vorliegende neuere Untersuchungen der Landesregierung nicht einzubeziehen. Am Mittag kam die Nachricht vom Urteil des VGH Kassel: das RP muss den Einwendern auch während des laufenden Verfahrens Akteneinsicht gewähren - was vorher vielfach abgelehnt worden war. Das RP wollte eigentlich gar nicht darauf eingehen, doch für die Anwälte gab es nur noch ein Thema: Akteneinsicht, wann, wie, wo? Die Stimmung war zunehmend gereizt - das RP drückte aufs Tempo und sprang ruppig mit Einwendern um.

Neue Untersuchungen nicht verwendet

Zu Anfang der Erörterung wurden über den Tagesordnungspunkt 8.1, Methodik der Bestandserfassung [geschützter Tiere, Pflanzen und Lebensräume], gesprochen. Das RP stellte die wichtigsten Einwendungen vor, Fraport erläuterte sehr kurz die Gutachten und erklärte gleich die Kritik der Einwender als gegenstandslos: alles sei aufs sorgfältigste und nach den aktuellsten wissenschaftlichen Methoden erarbeitet worden.

Rechtsanwältin Philipp-Gerlach trug für den BUND die generelle Kritik an den Fraport-Gutachten vor. Entgegen den Aussagen von Fraport seien im Wesentlichen Daten aus den Jahren 2000 und 2001 verwendet worden, die heute nicht mehr aktuell seien. Die gleichen Mängel seien bereits beim Raumordnungsverfahren und beim Verfahren zur A380-Werft-Verfahren gerügt worden. Die Bestände seien unzureichend erfasst worden, die Methode der Biotopkartierung der Stadt Frankfurt würde den Kriterien der FFH-Anforderungen nicht standhalten. Bekannt sei - auch der Fraport - dass das Land Hessen im Jahr 2004 eine neue Grunddatenerhebung in den neuen FFH-Gebieten in Auftrag gegeben habe (damit die Landesregierung den Meldepflichten gegenüber der EU nachkommen konnte). Diese neuen Daten seien nicht berücksichtigt. Eine substanzielle Erörterung sei nicht möglich, wenn veraltetes Datenmaterial zu Grunde gelegt würde. Falls auf Grund der in dieses Verfahren eingeführten veralteten Daten entschieden würde, wäre der Planfeststellungsbeschluss rechtswidrig. Fraport müsse nicht nur das unbestritten vorliegende aktuelle Datenmaterial verwenden, sondern auch noch eine aktualisierte Auswirkungsprognose erstellen. Die politische Forderung, die Verfahren durch Ausschluss der fachkundigen Verbände und Bürger zu beschleunigen, sei falsch, die Verzögerungen gingen auf das Konto der bewussten Vorlage unzureichender Daten. Sie stellte den Antrag, die Unterlagen zu ergänzen und mit Öffentlichkeitsbeteiligung neu auszulegen.

Fraport entgegnete, die Daten seien im Zeitpunkt der Erstellung aktuell gewesen, neue Daten seien teilweise später noch berücksichtigt worden. Man könne die Daten nicht ständig aktualisieren, Gegenstand der Erörterung sei der vorliegende Antrag. Interne Diskussionen hätten ergeben, dass die neueren Daten die verwendeten Daten bestätigten. Die geänderte Flächengröße sei unerheblich.

Wie werden neue Untersuchungen berücksichtigt?

Ein Vertreter der Oberen Naturschutzbehörde trug auf Anforderung des RP eine Liste der mittlerweile vorliegenden Gutachten aus der neuesten vom Land Hessen beauftragten Erhebung vor, die nicht in den Planfeststellungsunterlagen enthalten sind. Es handelt sich um die Grunddatenerhebungen für die FFH-Gebiete "Kelsterbacher Wald", "Schwanheimer Wald", "Mark- und Gundwald", "Mönchbruch und Gundwiesen", "Heidelandschaft westlich von Mörfelden-Walldorf" und einen Entwurf einer Grunddatenerhebung zum EU-Vogelschutzgebiet "Mönchbruch und Wälder bei Mörfelden-Walldorf und Groß-Gerau", weiterhin um Untersuchungen zu Fledermäusen (Bechstein-Feldermaus, Großes Mausohr) im Schwanheimer und Kelsterbacher Wald sowie ein hessisches Fachkonzept zur Auswahl von Vogelschutzgebieten nach der Vogelschutzrichtlinie der EU (findet man auf der Homepage des RP unter Aktuelles->Natura 2000). Es wären noch nicht alle Ergebnisse komplett (z.B. die Erhebung für die Untermainschleusen), die von den Einwendern eingereichten Daten würden noch geprüft. Herr Gaentzsch meinte, eventuell müsse hier nachgearbeitet werden. Die Entscheidung darüber sei Sache der Planfeststellungsbehörde.

Im Anschluss ergab sich eine Diskussion zwischen RP und Rechtsanwältin Philipp-Gerlach. Während ein RP-Mitarbeiter meinte, die neuen Daten könnten eventuell Auswirkungen haben, sagte Fraport, es gebe keine, und wollte die Diskussion darüber in die einzelnen Punkte verlagern. Philipp-Gerlach bestand darauf, die Frage grundsätzlich zu klären, und bei Bedarf die Erörterung so lange zu unterbrechen, bis die benötigten Fakten vorliegen würden. Versammlungsleiter Gaentzsch wollte das nicht, sondern verwies darauf, es ginge nur darum festzustellen, ob weiterer Aufklärungsbedarf bestehe. Die Planfeststellungsbehörde müsse die aktuellen Daten verwenden: "Wir können hier nichts machen". Ein Privateinwender meinte, wenn die Entscheidung nach den aktuellen Daten zu treffen sei, müssten die Einwender auch die aktuellen Daten vorgelegt bekommen und diskutieren. Herr Gaentzsch bestritt das. Einem anderen Privateinwender, der mit einem Zwischenruf unterstützte, drohte er mit Rauswurf.

Herr Norgall vom BUND, sonst eher ruhig, ärgerte sich massiv über die Vorgehensweise von Fraport und RP: "Sie haben die aktuellen Erkenntnisse nicht eingearbeitet. Es geht ihnen nur um ein flottes Durchziehen des Verfahrens. Das Land übernimmt unter Aufblähung des Landeshaushalts Ermittlungsaufgaben, die der Antragstellerin zuzuordnen sind. Das Land erledigt, was Fraport nicht leisten will oder kann. Wir bekommen dann 10 Ordner nachgereicht und sollen in 14 Tagen Stellung nehmen. Welchen Sinn haben denn die von der Behörde in Auftrag gegebenen Grunddatenerhebungen? Jeder hier im Raum weiß doch, dass es so nicht geht, aber wir tun so als sei alles in Ordnung. Man fragt die Verbände ja gar nicht, weil man deren Sachverstand fürchtet. Ihr Haus ja bei anderer Gelegenheit eingeräumt, dass sie mit der Qualität des von Fraport vorgelegten Materials nicht einverstanden sind (er zitierte hier aus einem Brief des RP). Wir sollten uns auf das konzentrieren, was zu erörtern Sinn macht". Fraport meinte dazu, die Unterlagen seien keineswegs überholt, man habe sich damit auseinander gesetzt.

Nach der Pause meinte Fraport-Gutachter Müller-Pfannenstiel, man habe die Zwischenergebnisse verwendet, um die vorher gemachten Aussagen zu bewerten. Die von Senckenberg verwendeten Methoden seien geprüfter Standard, man habe alles richtig gemacht. Die neuen Erkenntnisse lieferten keinen Anlass, der auf eine grundlegend andere Bewertung schließen lasse. Der BUND widersprach. Niemand habe behauptet, dass Senckenberg nicht richtig gearbeitet habe. Die Daten seien aber nach dem FFH-Recht nicht umfassend, da dieses höhere Maßstäbe setze. Zum Zeitpunkt der Senckenberg-Untersuchung sei dies noch kein Thema gewesen. Es bestehe Konsens, dass Daten die älter als 5 Jahre seien, nicht geeignet wären: "Die Behauptung man habe alles richtig gemacht, reicht nicht".

Ein Verfahrensfehler kommt auf die Behörde zu …

Rechtsanwalt Sellner meinte, hier komme ein Verfahrensfehler auf die Anhörungsbehörde zu, im Laufe der bisherigen Diskussion hätte sich dieser Eindruck sogar noch stabilisiert. Er schilderte nochmals die Vorgänge: Zwischen 2000 und 2002 hatte das Senckenberg-Institut in der Umgebung des Flughafens Untersuchungen zum Thema Naturschutz (Pflanzen, Tiere und ihre Lebensräume) für das Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Im Jahr 2004 wurden dann (auf Druck der EU) der Kelsterbacher Wald, der Schwanheimer Wald, der Mark- und Gundwald und das Gebiet an der Eddersheimer Schleuse / Mönchwaldsee als FFH-Gebiete an die EU gemeldet. Von der hessischen Landesregierung wurde daraufhin eine neue Untersuchung ("Grunddatenerfassung") für die neuen FFH-Gebiete in Auftrag gegeben, weil man sie nun nach anderen Kriterien betrachten musste. Am 30. August 2004 stellte die Anhörungsbehörde die letzten Nachforderungen zu den Planfeststellungsunterlagen an Fraport - die neue Grunddatenerfassung war zu diesem Zeitpunkt bereits begonnen oder zumindest in Auftrag gegeben. Fraport berücksichtigte die neuen Erhebungen jedoch nicht. Im Oktober 2004 bestätigte das RP, dass die von Fraport eingereichten Planfeststellungsunterlagen vollständig seien, im Januar 2005 wurden die Unterlagen ausgelegt. Zu diesem Zeitpunkt war die neue Grunddatenerfassung noch im Gange, teilweise lagen auch schon Ergebnisse vor, was auch die Planfeststellungsbehörde wusste - die neuen Daten wurden aber nicht berücksichtigt.

Sellner bezeichnete es als "unbegreiflich", wie man trotz dieses Wissens die Unterlagen zum damaligen Zeitpunkt als vollständig bestätigen und das Verfahren eröffnen konnte, obwohl wichtige Informationen noch ausgestanden hätten - dies habe die Behörde gewusst. Dies sei ein ganz offensichtlicher Verfahrensfehler und sei unabhängig davon, welche Auswirkungen der Inhalt der neuen Untersuchungen habe. Es sei nicht sinnvoll, offensichtlich veraltete Unterlagen zu erörtern, die Einwender hätten Anspruch auf aktuelle Daten. Es sei schon schwierig genug für die Einwender, die betrachteten fachlichen Fragen zu beurteilen, sie müssten sich zumindest auf die Aktualität der vorgelegten Daten verlassen können.

Versammlungsleiter Gaentzsch hielt Sellner daraufhin vor, er habe nicht das Recht hier Einwendungen zum Naturschutz zu machen, in der Einwendung der Ticona stehe so etwas nicht. Sellner konstruiere hier einen Grund für einen Verfahrensfehler, was vielleicht später vor Gericht interessant sei, hier solle er sich darauf beschränken, über seine Einwendung zu sprechen. Sellner (und später noch einige andere Anwälte) sah darin einen Versuch, eine Präklusion (Ausschluss von Argumenten, die nicht in der Einwendung erwähnt waren) zu konstruieren, was hier unzulässig sei. Die Ticona habe betroffene Grundstücke und könne deshalb auch Naturschutzbelange geltend machen (hier eine ordnungsgemäße Verträglichkeitsprüfung). Er fragte das RP, warum man die Unterlagen als vollständig erklärt habe, obwohl bekannt gewesen sei, dass eine neue Grunddatenerfassung für die untersuchten Gebiete im Gange war. Ein Vertreter des RP meinte, man sei davon ausgegangen, dass die Unterlagen auch so die Anstoßfunktion erfüllt hätten und die neue Grunddatenerfassung nicht zu diesem Verfahren gehörte. Man müsse darüber sprechen, welche Bedeutungen die Änderungen hätten. Rechtsanwalt Sellner bestand darauf, man dürfe die neuen Untersuchungen nicht ausklammern, weil sie nicht direkt zum Verfahren gehörten. Das Senckenberg-Institut habe in 2002 noch nicht wissen können, dass die von ihnen untersuchten Gebiete später als FFH-Gebiete gemeldet würden. Nach heutigem Erkenntnisstand seien die alten Unterlagen nicht tauglich.

Rechtlich historisch alte Pläne erörtern ?

Rechtsanwalt Fislake unterstützte die Aussagen vom BUND und Rechtsanwalt Sellner. Er erwähnte Fälle aus anderen Verfahren, wo der Vorhabensträger Kritik der Einwender an den Gutachten akzeptiert und sie verbessert oder neu gemacht habe - dies sei durchaus üblich. Hier werde die "autistische Offenbacher Variante" der sonst üblichen Praxis gewählt. "Man könnte hier zu dem Eindruck kommen, ein Planfeststellungsbeschluss aufgrund veralteter Unterlagen sei nicht möglich. Alles muss auf den Tisch, sonst könnte die Abwägung falsch sein. Hier liegen neue Erkenntnisse vor. Wir können zwar rechtlich historisch alte Pläne erörtern, aber die Behörde muss die neuen Erkenntnisse berücksichtigen. Wenn die Behörde sagen würde, wir bleiben trotzdem bei den alten Unterlagen, wäre das gefährlich. Herr Amann hat gesagt, wir bleiben bei den alten Unterlagen. Er ist nicht zu bekehren - machen Sie ruhig so weiter! Sie verzögern damit das Verfahren". Die Untersuchung von Senckenberg an sich sei nicht zu beanstanden, aber der Auftrag sei damals ein anderer gewesen - jetzt gehe es um FFH-Gebiete, und die vorliegenden Untersuchungen seien nicht mehr aktuell. Fislake zitierte dann aus der Kelsterbacher Einwendung einige Fragen zu den Grenzen der Bestandserfassung und einigen Punkten, die nicht berücksichtigt wurden. "Ich bestehe auf eine substanzielle Erörterung. Die übliche Antwort der Fraport genügt mir nicht. Ich will einmal eine brauchbare Antwort", meinte Fislake.

Versammlungsleiter Gaetnzsch meldete sich an dieser Stelle zu Wort und nahm seine Kritik gegenüber Rechtsanwalt Sellner zurück, er habe hier falsche Informationen gehabt. Natürlich gehörten alle Daten auf den Tisch und müssten bei der Abwägung berücksichtigt werden, soweit sei man aber noch nicht. Dies mache später die PFV-Behörde, jetzt sammle man noch Abwägungsmaterial.

Fraport widersprach der Kritik. Die Untersuchungsräume seien in Ordner 36 dargestellt, die neuen Grunddatenerfassungen habe man nicht berücksichtigt, die anderen von Fislake genannten Punkte schon. Fislake erklärte fürs Protokoll, er sei nicht einverstanden mit den Antworten.

Der erste Krach im neuen Jahr

Danach gab es den ersten handfesten Streit im neuen Jahr - schon wieder trat der gereizte Versammlungsleiter Gaentzsch in ein Fettnäpfchen. Ein Privateinwender stellte einen Antrag zur Geschäftsordnung (Aussetzung der Erörterung wegen Unvollständigkeit der Unterlagen und Wunsch nach Einsicht in die neuen Naturschutz-Untersuchungen) und versuchte dabei, als Einleitung etwas weitschweifig auf seine Einwendung hinzuweisen. Daraufhin wollte Gaentzsch ihn nicht weiter reden lassen, was sich der Einwender nicht gefallen lassen wollte. Es gab einen heftigen und lautstarken Streit (auch bei abgestelltem Mikrofon), in dessen Verlauf Gaentzsch den Einwender rauswerfen wollte und einige andere Privateinwender deshalb unter Protest ausziehen wollten. Vermittlungsversuche von Anwälten zur Entschärfung des Streits halfen nichts, er durfte nicht weiterreden. Anwälte verhinderten durch Privatgespräche den Protest-Auszug. Später gelang offenbar eine Vermittlung, der Einwender durfte den Antrag noch vorbringen.

Neu offen legen und beteiligen

Rechtsanwältin Fridrich trug vor, nach der Rechtssprechung könne man nicht mit den veralteten Unterlagen erörtern. Sie fragte, warum das Land denn neue Untersuchungen in Auftrag gegeben habe, wenn doch die alten Daten ausreichend wären - trotz Geldmangel. Der "Redaktionsschluss" bei der Berücksichtigung neuer Daten werde von Fraport beliebig festgelegt das RP dulde das. Die Kommunen und erst recht die Privateinwender hätten nicht die Stäbe und die Möglichkeiten, die Fraport und das RP hätten. Die vorzeitige Eröffnung des Verfahrens mit unvollständigen Unterlagen und die bei der Menge des Materials viel zu kurze Zeit für Einwendungen sei ein Abschneiden des Rechts der Einwender. Die Beurteilung, die Änderungen sind so unbedeutend, dass man die Einwender nicht erneut beteiligen müsse, sei unhaltbar: "Es ist neu offen zu legen und zu beteiligen, weil nicht nur unbeachtliche Änderungen zu erwarten sind. Schon die erheblichen Unterschiede bei den Flächen sind beachtlich. Die neuen europäischen Vorschriften sind noch strenger. Sie bewerten unterschiedlich: Von uns verlangen sie, dass wir im Detail Stellung nehmen, sonst werden wir abgelehnt, Sie enthalten uns aber die aktuellen Unterlagen vor. Die übliche Einschätzung von Fraport, es hat sich nichts Wesentliches geändert, kann nicht hingenommen werden". Das RP hatte dazu wieder den Standardspruch: "Die Planfeststellungsbehörde muss es entscheiden."

Nach der Pause: wenig Naturschutz, viel Akteneinsicht?

Dann kam die Mittagspause und eine - für alle Beteiligten überraschende - Nachricht über eine aktuelle Entscheidung des VGH Kassel: den Einwenders muss Akteneinsicht in die Verfahrensakten gewährt werden. Rechtsanwalt Baumann, der sich über die ihm mehrfach verweigerte Akteneinsicht furchtbar geärgert hatte, hatte geklagt und gewonnen. Das RP hatte im Laufe des Verfahrens zahlreiche Anträge auf Akteneinsicht mit fadenscheinigen Begründungen abgelehnt, z.B., die Arbeitsbelastung durch die Akteneinsicht während des laufenden Verfahrens sei zu groß, die Akten seien noch nicht abgeschlossen oder verwaltungsintern oder ähnliches. Der VGH Kassel (der 12. Senat mit Richter Zysk!) ließ jedoch von diesen Argumenten nichts gelten. Nach der EU-Richtlinie müsse generell der Zugang zu Umweltinformationen gewährt werden. Die vom Regierungspräsidium geltend gemachten Ausnahmetatbestände lägen nicht vor. Nur persönliche Daten dürften nicht eingesehen werden. Die Anwälte der Einwender haben vor allem Interesse an den Antworten der Fraport auf ihre Einwendungen und den Stellungnahmen und Gutachten von Fachbehörden.

Das RP hat jetzt das Problem, die Akteneinsicht zu organisieren und gleichzeitig den Verfahrensfehler zu reparieren, der durch die bisherige Verweigerung von Akteneinsicht entstanden ist – ein schwieriges Problem. Und so versuchte man am RP-Tisch lieber, das Problem erst einmal zu ignorieren. Man machte in der Rednerliste weiter, als sei nichts geschehen. Rechtsanwalt Diederichsen beschwerte sich über die Verhandlungsleitung von Herrn Gaentzsch und die Diskussion am Vormittag. Die Grunddatenerhebung habe zwar formal nichts mit dem Planfeststellungsverfahren zu tun, sie stelle aber den neuesten Erkenntnisstand dar. Es sei unstreitig, dass die neuen Erkenntnisse in die Entscheidung eingehen würden, dann müsste man sie auch diskutieren dürfen. Diederichsen kritisierte, der Untersuchungsraum sei willkürlich und unzulässig (zu eng) festgelegt. Der eingeschränkte Vergleich nur zwischen den drei Bahnvarianten sei nicht ausreichend. Man müsse fragen, ob auch die als am umweltverträglichsten bezeichnete Nordwestvariante wegen der großen Umweltzerstörung überhaupt umweltverträglich sei: "Ein Ausbau darf nach unserer Meinung hier überhaupt nicht stattfinden". Fraport bestritt dies alles. Der Untersuchungsraum sei nicht zu klein gewählt, weil es weiter draussen gar keine Auswirkungen gebe. Die Bewertung sei korrekt erfolgt. Herr Norgall vom BUND zeigte ein Papier der Landesregierung, in dem Finanzmittel für die neuen Grunddatenerhebungen ausdrücklich mit der Begründung beantragt worden sein, sie seien als ergänzende Unterlage für das laufende Planfeststellungsverfahren notwendig. Dies sei erneut ein Beispiel, wie die Landesregierung Fraport unterstütze. Von "keinem Zusammenhang" mit dem aktuellen Verfahren könne keine Rede sein.

Die nächsten Redner wollten die Akten sehen. Rechtsanwältin Philipp-Gerlach nahm als erste Stellung und erinnerte an alle ihre Anträge auf Akteneinsicht. Sie beschwerte sich, dass man jetzt Einsicht bekomme, wo der Zug in vielen Punkten schon abgefahren sei, Akteneinsicht zu einem früheren Zeitpunkt hätte das Verfahren effektiver gemacht. Wenn sie jetzt Einsicht nehmen würde, könnte sie die nächsten 14 Tage nicht an der Erörterung teilnehmen. Dies sei nicht akzeptabel. Dazu hätten die Naturschutzverbände noch andere Verfahren im Zusammenhang mit dem Ausbau zu bearbeiten, z.B. das Verfahren zur CCT-Werft. Dies alles sei kaum zu schaffen. Sie beantragte, die Erörterung eine Woche auszusetzen, damit der BUND wenigstens die Akten zum Thema Naturschutz einsehen könnte, das jetzt besprochen würde.

Ein Problemberg türmt sich auf, das RP schaut lieber weg

Rechtsanwalt Fislake meinte zur Akteneinsicht, hier türme sich ein Problemberg auf. Er habe schon lange die Stellungnahme der Fraport zur Einwendung der Stadt Kelsterbach einsehen wollen. Wann er, als Einzelkämpfer der praktisch immer da sei, jetzt während des laufenden Verfahrens in die Akten Einsicht nehmen solle? Was solle geschehen, wenn man in den Akten noch erörterungsbedürftige Bereiche zu Punkten finde, die längst abgeschlossen seien? Ob die Bahn einen Sonderzug zwischen Darmstadt und Offenbach einrichten würde, wenn die Einsicht beim RP in Darmstadt stattfinden würde? Ort und Zeit der Einsicht seien ein Problem. Er verlangte eine faire Lösung: "Die Behörde hat wohl auch kein Interesse daran, dass alles über das VGH geht".

Versammlungsleiter Hoepfner meinte einfach, man werde darüber nachdenken, und eröffnete TOP 8.2 (FFH- und Vogelschutzgebiete), Unterpunkt 8.2.1: Einbeziehung zusätzlicher Gebiete. Fraport erklärte, die Auswirkungen des Flughafenausbaus auf die in den untersuchten Gebieten lebenden Arten seien geringfügig. So sei z.B. NOx kein Problem, viele Arten würden auch jetzt schon in Gebieten direkt neben der Autobahn leben. Lärm spiele beim Naturschutz keine Rolle, an ausgewählten Punkten im Vogelschutzgebiet habe man den Lärm bestimmt. Spechte seien gegen Fluglärm unempfindlich, auch Neuntöter würden sich in der Umgebung des Flughafens wohl fühlen. Die Restwaldflächen würden auf Dauer erhalten bleiben, es gebe auch jetzt schon kleinere Wälder als die beim Ausbau entstehenden. Gefährdete Arten würden nicht aussterben. Hirschkäfer und Fledermäuse entwickelten sich gut, das würde die Flächenverluste kompensieren. Die Vogelschutzgebiete würden nicht beeinträchtigt, Vogelschlag könne man durch Vergrämungsmaßnahmen vermeiden. Die Auswirkungen seien insgesamt nicht so groß, dass man die Genehmigung für den Ausbau versagen könne.

Vogelschutzgebiete in Rheinland-Pfalz

Ein Vertreter des NABU Rheinland-Pfalz forderte die Ausweitung des Untersuchungsraums auch auf Naturschutzgebiete in Rheinland-Pfalz. Westlich der Stadt Mainz gebe es auch Vogelschutzgebiete von hohem Rang: den Inselrhein zwischen Bingen und Ingelheim (Feuchtgebiet) und das Dünengebiet um Ingelheim mit Streuobstgebieten. Diese Vogelschutzgebiete würden seit 2001 stark von landenden Flugzeugen (in etwa 1000 m Höhe) überflogen. Es sei von Vogelkennern beobachtet worden, dass Wiedehopf und Heidelerche seither ein ausgeprägtes Schreck- und Meideverhalten durch Überflüge zeigten. Er fragte, ob die Anhörungsbehörde entsprechende Hinweise habe. Es müsse hier zumindest eine FFH-Vorprüfung stattfinden. Das RP sagte dazu, es liege eine Stellungnahme des rheinland-pfälzischen Umweltministeriums vor, in dem dieses Problem erwähnt sei. Man werde untersuchen, ob diese Gebiete berücksichtigt werden müssten, und das im Anhörungsbericht festhalten. Fraport kommentierte, die geäußerten Befürchtungen des NABU seien völlig abwegig. Da schon bei 120 m Überflughöhe im Bereich der Untermainschleusen nicht mit Auswirkungen zu rechnen sei, sei das erst Recht nicht bei den wesentlich höheren Überflügen jenseits des Rheins zu befürchten. Beobachtungen von Vogelkundlern reichten nicht, es müssten schon Gutachten über Beeinträchtigungen von anderen Flughäfen vorliegen.

Verfahren aussetzen, Akten lesen!

Rechtsanwältin Philipp-Gerlach hatte inzwischen den Text des Urteils des VGH bekommen. Sie verlangte die Aussetzung des Verfahrens, damit die Akten eingesehen werden könnten, oder zumindest die sofortige Überlassung der zum TOP 8 vorliegenden Behördenakten in Kopie. Eine solche Akteneinsicht sei notwendig, um einer Einschränkung der Rechtsposition der Einwender vorzubeugen. Zum Thema der Beeinträchtigung von Vogelschutzgebieten in Rheinland-Pfalz ergänzte sie, man habe diese Informationen (unter anderem durch die fehlende Akteneinsicht) erst jetzt gerade bekommen, man könne hier auf keinen Fall Präklusion geltend machen. Fraport könne gar keine Kenntnisse haben, die die Beobachtungen widerlegten, es sei für Untersuchungen noch gar keine Zeit gewesen. Man werde jetzt die vorliegenden Stellungnahmen prüfen. Eine Aussage allein aufgrund der Entfernung vom Flughafen sei nicht zulässig. Auch in Hessen müssten Auswirkungen auf Wiedehopf und Heidelerche untersucht werden.

Rechtsanwalt Sellner beschwerte sich, die Entscheidung des VGH habe entscheidenden Einfluss auf das Verfahren. Auch seine Anträge auf Akteneinsicht seien schon mehrfach abgelehnt worden. Das Verfahren sei auch bisher schon durchzogen von einer Reihe falscher Entscheidungen der Anhörungsbehörde. Man könne nicht einfach weiter diskutieren, als wäre nichts geschehen. Statt dessen wolle man diskutieren, wie die Akteneinsicht gemacht werden soll, es sei schnelle Handlung erforderlich. Versammlungsleiter Hoepfner gab zu, man sehe, dass Reparaturbedarf da sei, man denke über das Problem nach und werde so schnell wie möglich eine Lösung finden. Sellner stellte den Antrag auf sofortige Überlassung aller relevanten Akten aller befassten Landes- und Bundesbehörden, so dass man sie zum laufenden TOP noch auswerten könne. Er wies darauf hin, dass er auch alle Unterlagen zur Sicherheitsproblematik einsehen wolle. Er habe das alles schon frühzeitig beantragt und es sei immer abgelehnt worden.

Keine unverzügliche, sondern eine sofortige Entscheidung

Ab jetzt war der Naturschutz trotz aller Bemühungen des RP nach Einhaltung der Tagesordnung kein Thema mehr - es ging nur noch um die Akteneinsicht. Rechtsanwalt Fislake schloss sich den vorliegenden Anträgen an. Er wies darauf hin, dass jetzt noch Aspekte ans Tageslicht kommen könnten, die wegen der verweigerten Akteneinsicht bisher gar nicht bekannt waren. Er wisse im Moment nicht, was er dem RP in dieser komplizierten Situation raten würde. Allein die "Massenlogistik" sei schwierig. Er könne erst sinnvoll weiter erörtern, wenn er die Akteneinsicht genommen habe. Das Recht auf Einsicht würde allerdings nur dann etwas nützen, wenn man es auch wahrnehmen könne. Deshalb müsse der Termin jetzt für mindestens eine Woche ausgesetzt werden: "Es ist keine unverzügliche Entscheidung, sondern eine sofortige Entscheidung erforderlich". Er werde jetzt nicht weiter inhaltlich erörtern, bis er die Akten eingesehen habe. Versammlungsleiter Hoepfner meinte resigniert, es würden jetzt wohl noch mehr solche Anträge kommen.

Rechtsanwalt Diederichsen bemerkte dazu bissig: "Sie zeigen Einfühlungsvermögen in die Seele eines Rechtsanwalts. Wir sitzen hier auf Kohlen, wir wollen die Akten sehen". Er beantragte sofortige Einsicht für alle seine Mandanten und vorläufige Aussetzung der Erörterung, bei Bedarf auch teilweise Wiederholung der Erörterung. Die anderen Anwälte und Kommunalvertreter schlossen sich an. Herr Faulenbach da Costa wünschte zunächst "allen Anwesenden ein gutes neues Jahr, allen Einwendern dazu ein erfolgreiches Jahr", bevor er seinen Antrag stellte. Rechtsanwalt Baumann, der den Erfolg erstritten hatte, könne leider wegen Krankheit nicht teilnehmen, bedauerte er, er vertrete ihn deshalb heute.

Das Zwischenergebnis

Wegen der Flut der Anträge gab es dann eine halbe Stunde Pause, damit das RP beraten konnte. Danach wurde eine Zwischenentscheidung verkündet: Aus dem Beschluss des VGH ergebe sich, dass die Erkenntnisse aus den Stellungnahmen der Behörden [Anmerkung: also nicht die Stellungnahme von Fraport] von den Einwendern herangezogen werden könnten. Eine Erörterung der Einwendungen sei aber auch ohne Akten nicht ausgeschlossen. Man werde sicherstellen, dass niemand, der Akteneinsicht genommen habe und deshalb seine Einwendung konkretisieren wolle, daran gehindert würde. Wie man das machen werde, solle am Abend beraten werden. Jetzt wolle man erst einmal die Erörterung fortsetzen.

Rechtsanwalt Fislake sagte, er sei von der Entscheidung überrascht. Die Abarbeitung der Tagesordnung werde dadurch erschwert: er könne ja nach "Durchdringung und Verarbeitung des Streitstoffs in den Akten" irgendwann noch einen Beitrag zu schon abgeschlossenen Themen bringen wollen. Ob man jetzt unter Vorbehalt erörtern solle? Er beklagte den Aufbau eines massiven Zeitdrucks. Er werde jedenfalls heute nicht weiter zur Tagesordnung erörtern. Er lehne es auch ab, hinten im kleinen Aufenthaltsraum zu sitzen und die Akten zu studieren und gleichzeitig der Lautsprecherübertragung der Erörterung zu lauschen.

Kelsterbach tritt in den Streik

Danach beantragten die Einwender eine Pause zur Beratung - dieser Antrag wurde sofort angenommen [oh Wunder - das ist ein äußerst seltenes Ereignis!]. Nach der Pause trug Rechtsanwalt Fislake die Entscheidung vor: Morgen werde man hören, wie die Akteneinsicht organisiert werden solle. Kelsterbach werde nicht weiter erörtern, bevor man die Akten eingesehen habe, selbst dann nicht, wenn das RP in der Zwischenzeit den Termin weiter vorantreiben würde. "Wenn Sie meinen, man könne ohne Akten erörtern, in Ordnung. Wer will, mag tun, aber die Stadt Kelsterbach tut das nicht". Eine parallele Einsicht und Teilnahme sei nicht machbar. Auch andere Anwälte lehnten es ab, weiter zu erörtern, bevor sie wenigstens zu den aktuell diskutierten Punkten die Akten eingesehen hätten.

Rechtsanwalt Diederichsen kritisierte die Interpretation des Umfangs der Akteneinsicht durch das RP. Er interpretiere den Beschluss anders, und zitierte von Seite 10: "... dass die Betroffenen, die zur Erhebung von Einwendungen befugt sind, bei der Begründung und Erörterung dieser Einwendungen auf das bei der Planfeststellungsbehörde, der Anhörungsbehörde oder sonstigen Behörden vorhandene Material über Umweltdaten zurückgreifen können. Inhaltlich erstreckt sich dieser Anspruch auf alle Umweltinformationen, auch wenn sich die Antragsteller im Planfeststellungsverfahren nur auf immissionsschutzrechtliche Belange berufen können". Die eben verkündete Entscheidung trotzdem wie bisher weiter zu erörtern, hielt Diederichsen für fehlerhaft. Herr Gaentzsch meinte, alles was erörtert werden müsse, solle auch erörtert werden, eventuell auch später im April. Rechtsanwalt Fislake und andere ärgerte das: diese Vorgehensweise sei eine Verschwendung von Steuergeldern. Die Kommunen müssten eine Menge Geld für ihre Anwälte ausgeben, das Vorgehen sei höchst ineffizient.

Noch 42 Minuten ...

Eigentlich wollten alle Anwälte an diesem Tag nicht mehr inhaltlich erörtern und nach Hause gehen, aber das RP bestand darauf, die Sitzung bis zum Ende durchzuhalten. Rechtsanwalt Sellner meinte, es ginge hier nicht nur um die verbleibenden 42 Minuten. "Wenn Sie morgen verkünden, wir erörtern ohne Akteneinsicht weiter und eröffnen dann am Ende noch einmal das Feld", meinte er in Richtung RP, "dann verschwenden sie viel Zeit und kommen nicht an ihr Ziel, möglichst schnell das PFV zu beenden. Wir haben von Anfang an die Akteneinsicht gefordert, schon um Waffengleichheit zu haben. Nun steht sie uns zu. Wir brauchen mindestens die Stellungnahme der Fraport und der Behörden. Wenn ich mich in Kenntnis dieser Unterlagen vorbereiten kann, kann ich ganz anders vortragen. Sie sollten nicht verlangen, dass wir quasi künstlich auf niedrigem Niveau verhandeln und hinterher dürfen wir aufstocken. Die Einwender sollen ab sofort mit Kenntnis der Akten hier erörtern können. Nach der Entscheidung des VGH könnten wir selbst unsere Rechtsposition aufgeben wenn wir hier einfach so weiter machen wie bisher".

Herr Heuser vom Bündnis der Bürgerinitiativen, der 4000 Privateinwender vertritt, stellte den Antrag, das RP möge sich überlegen, wie man diesen Privateinwendern die Akteneinsicht ermöglichen wolle. Nur Rechtsanwalt Diederichsen wollte nett zum RP sein und stritt sich mit dem Fraport-Gutachter noch ein paar Minuten um einige, wenn auch weniger bedeutsame, inhaltliche Punkte. Um 18:46 hatte die Qual endlich ein Ende. Die Sitzung wurde bis morgen vertagt.

Wie wird es weitergehen? Hat das RP womöglich hinzugelernt und wird eine faire Lösung finden? Oder müssen die Einwender schon die nächste Klage vorbereiten? Lesen Sie morgen den zweiten Teil unseres Fortsetzungsromans: Bericht vom 06.01.2006

Sprüche des Tages:

  • "Ich wünsche allen Anwesenden ein gutes neues Jahr, allen Einwendern dazu ein erfolgreiches Jahr."
    Herr Faulenbach da Costa zum neuen Jahr
  • "Die übliche Antwort der Fraport genügt mir nicht. Ich will einmal eine brauchbare Antwort!
    Rechtsanwalt Fislake zur Beantwortung seiner Fragen zum Naturschutz
  • "Es ist keine unverzügliche Entscheidung, sondern eine sofortige Entscheidung erforderlich".
    Rechtsanwalt Fislake zum Verfahren über die Akteneinsicht
  • "Sie zeigen Einfühlungsvermögen in die Seele eines Rechtsanwalts. Wir sitzen hier auf Kohlen, wir wollen die Akten sehen".
    Rechtsanwalt Diederichsen zur Vermutung von Sitzungsleiter Hoepfner, es würden jetzt wohl einige Anträge auf Unterbrechung zwecks Akteneinsicht kommen


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Erörterungstermin Regierungspräsidium Darmstadt Verfahrensfehler Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH)

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Erörterungstermin - Bericht vom 23.09.2005
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Von: @cf <2005-09-23>
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Erörterungstermin: Bericht vom 29.09.2005
ZRM-Gutachter: viel weniger Arbeitsplätze durch Ausbau
Von: @cf <2005-09-29>
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Erörterungstermin - Bericht vom 26.09.2005
Luftverkehrsprognose: viele Forderungen nach neuem Gutachten
Von: @cf <2005-09-26>
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PFV Landebahn: Berichte vom Erörterungstermin
Was ist beim Erörterungstermin passiert?
Von: @cf
Der Erörterungstermin zum Flughafenausbau lief vom 12. September 2005 bis zum 27. März 2006 in der Stadthalle Offenbach. Was hat sich bei der Erörterung ereignet? Hier sind Berichte und Kommentare zu den Sitzungen zusammengefasst.   Mehr»
Erörterungstermin - Bericht vom 06.10.2005
Kapazität und Variantenauswahl: viele rechtliche Fragen
Von: @cf <2005-10-06>
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Erörterungstermin - Bericht vom 04.10.2005 (Teil 2)
ZRM Gutachten zeigt: Ausbau macht 900 000 Flugbewegungen möglich
Von: @cf <2005-10-04>
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Erörterungstermin - Bericht vom 04.10.2005 (Teil 1)
ZRM Gutachten zeigt: Ausbau macht 900 000 Flugbewegungen möglich
Von: @cf <2005-10-04>
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Erörterungstermin - Bericht vom 13.10.2005
Terminal 3, Einkaufszentrum und Frachtflächen - nötig oder nicht?
Von: @cf <2005-10-13>
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Erörterungstermin - Bericht vom 20.10.2005
Weitere Diskussionen des landseitigen Verkehrs
Von: @cf <2005-10-20>
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Erörterungstermin - Bericht vom 18.10.2005
Der landseitige Verkehr - Prognosen und Grundlagen
Von: @cf <2005-10-18>
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Erörterungstermin - Bericht vom 21.10.2005
Weitere Diskussionen des landseitigen Verkehrs
Von: @cf <2005-10-21>
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