BUND: Flughafen-Erörterung zwischen Frust und Wut
Fachbehörden schweigen (PM vom 11.01.2006)
<2006-01-11>
Im Erörterungstermin zum Flughafenausbau schweigen die Fachbehörden
Der Erörterungstermin zum Ausbau des Frankfurter Flughafens entwickelt sich immer mehr zu einer Alibiveranstaltung. "Bei uns Einwenderinnen herrschen Frust und Wut", sagt Brigitte Martin, Vorstandssprecherin beim hessischen Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Hessen). Die Anhörungsbehörde ist auch eine Woche nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes in Kassel nicht in der Lage, den Betroffen die vom Gericht erzwungene Akteneinsicht zu gewähren. Nach den Erfahrungen der Fachanwältin für Verwaltungsrecht Ursula Philipp-Gerlach, die den BUND vertritt, ist es ein in Deutschland einmaliger Vorgang, dass die Fachbehörden des Landes Hessen einen Erörterungstermin nahezu vollständig boykottieren. Weitere, gravierende Verfahrensverzögerungen im Genehmigungsverfahren sind nach Meinung des BUND klar absehbar, nachdem jetzt bekannt wurde, dass die Obere Naturschutzbehörde bereits im Frühjahr letzten Jahres die Überarbeitung zentraler Genehmigungsunterlagen verlangt hat.
Nach der Rechtslage soll die Anhörungsbehörde, hier das Regierungspräsidium Darmstadt, die Einwendungen und Stellungnahmen zum Planfeststellungsverfahren mit dem Antragsteller, den Einwendern und den Behörden erörtern. Doch beim Erörterungstermin in Offenbach ist das nicht möglich. Die verschiedenen Fachbehörden des Landes Hessen sind bei dem Termin nicht anwesend. Die im Gesetz vorgesehene Erörterung findet de facto nicht statt. Mehrfach hat der Verhandlungsführer und ehemalige Vorsitzende des 4. Senates beim Bundesverwaltungsgericht, Dr. Günter Gaentzsch, die Rechtsbeistände der Kommunen und des BUND darauf hingewiesen, dass er die Fachbehörden nicht zur Teilnahme zwingen könne. Diese Macht hätte allerdings die Landesregierung. Für BUND-Vorstandssprecherin Brigitte Martin ist es deshalb ein Skandal, dass die Landesregierung ihre Fachbehörden nicht zur Teilnahme am Erörterungstermin des angeblich größten Investitionsvorhaben Deutschlands verpflichtet. "Man fragt sich automatisch, ist das Dummheit oder Teil einer Vertuschungsabsicht", verdeutlicht Martin die Spannbreite der Diskussion.
Für BUND Rechtsanwältin Philipp-Gerlach ist das Vorgehen des Regierungspräsidiums zur Akteneinsicht inakzeptabel: "Mehr als anderthalb Tage Diskussion über die Modalitäten der Akteneinsicht und wir wissen immer noch nicht, wie und wann uns das vom Gericht zugesprochene Recht gewährt wird." Dabei wäre die Lösung ganz einfach: Der Erörterungstermin müsste unterbrochen und die Akten müssten auf Antrag jedem Betroffenen ab sofort zur Einsicht offen stehen. Doch diese klare Lösung will man nicht gewähren, weil damit offensichtlich würde, dass das Land schon wieder bei einem Rechtsfehler "erwischt" wurde und weitere Verfahrenverzögerungen nun unvermeidlich sind. In der Praxis läuft es auf eine Wiederholung des Erörterungstermins hinaus, vermutet die Fachanwältin, die sich derzeit erfolgreich dagegen wehrt, dass der BUND an vier von fünf Tagen in der Woche die umfangreichen Behördenakten zeitgleich zur täglichen, beinah zehnstündigen Erörterung studieren soll.
Der Erörterungstermin zum Ausbau des Frankfurter Flughafens entwickelt sich immer mehr zu einer Alibiveranstaltung. "Bei uns Einwenderinnen herrschen Frust und Wut", sagt Brigitte Martin, Vorstandssprecherin beim hessischen Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Hessen). Die Anhörungsbehörde ist auch eine Woche nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes in Kassel nicht in der Lage, den Betroffen die vom Gericht erzwungene Akteneinsicht zu gewähren. Nach den Erfahrungen der Fachanwältin für Verwaltungsrecht Ursula Philipp-Gerlach, die den BUND vertritt, ist es ein in Deutschland einmaliger Vorgang, dass die Fachbehörden des Landes Hessen einen Erörterungstermin nahezu vollständig boykottieren. Weitere, gravierende Verfahrensverzögerungen im Genehmigungsverfahren sind nach Meinung des BUND klar absehbar, nachdem jetzt bekannt wurde, dass die Obere Naturschutzbehörde bereits im Frühjahr letzten Jahres die Überarbeitung zentraler Genehmigungsunterlagen verlangt hat.
Nach der Rechtslage soll die Anhörungsbehörde, hier das Regierungspräsidium Darmstadt, die Einwendungen und Stellungnahmen zum Planfeststellungsverfahren mit dem Antragsteller, den Einwendern und den Behörden erörtern. Doch beim Erörterungstermin in Offenbach ist das nicht möglich. Die verschiedenen Fachbehörden des Landes Hessen sind bei dem Termin nicht anwesend. Die im Gesetz vorgesehene Erörterung findet de facto nicht statt. Mehrfach hat der Verhandlungsführer und ehemalige Vorsitzende des 4. Senates beim Bundesverwaltungsgericht, Dr. Günter Gaentzsch, die Rechtsbeistände der Kommunen und des BUND darauf hingewiesen, dass er die Fachbehörden nicht zur Teilnahme zwingen könne. Diese Macht hätte allerdings die Landesregierung. Für BUND-Vorstandssprecherin Brigitte Martin ist es deshalb ein Skandal, dass die Landesregierung ihre Fachbehörden nicht zur Teilnahme am Erörterungstermin des angeblich größten Investitionsvorhaben Deutschlands verpflichtet. "Man fragt sich automatisch, ist das Dummheit oder Teil einer Vertuschungsabsicht", verdeutlicht Martin die Spannbreite der Diskussion.
Für BUND Rechtsanwältin Philipp-Gerlach ist das Vorgehen des Regierungspräsidiums zur Akteneinsicht inakzeptabel: "Mehr als anderthalb Tage Diskussion über die Modalitäten der Akteneinsicht und wir wissen immer noch nicht, wie und wann uns das vom Gericht zugesprochene Recht gewährt wird." Dabei wäre die Lösung ganz einfach: Der Erörterungstermin müsste unterbrochen und die Akten müssten auf Antrag jedem Betroffenen ab sofort zur Einsicht offen stehen. Doch diese klare Lösung will man nicht gewähren, weil damit offensichtlich würde, dass das Land schon wieder bei einem Rechtsfehler "erwischt" wurde und weitere Verfahrenverzögerungen nun unvermeidlich sind. In der Praxis läuft es auf eine Wiederholung des Erörterungstermins hinaus, vermutet die Fachanwältin, die sich derzeit erfolgreich dagegen wehrt, dass der BUND an vier von fünf Tagen in der Woche die umfangreichen Behördenakten zeitgleich zur täglichen, beinah zehnstündigen Erörterung studieren soll.
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