VGH-Urteil zu Taunus-Abflugrouten nicht rechtskräftig
Luftfahrt-Bundesamt und DFS wollen Revision
<2003-04-28>
Zu früh gefreut - das Luftfahrtbundesamt (als Beklagte) und die DFS wollen die beiden Urteile des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs über die Taunus-Abflugrouten nun doch nicht akzeptieren. Ziemlich zum Ende der Einspruchsfrist hat man beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegt. Dies geschah weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit: erst etliche Tage später entschloss sich die DFS zu einer Pressemitteilung. Und diese wurde von den meisten Zeitungen übersehen.
Der VGH Kassel hatte am 11. Februar die Routen zum virtuellen Funkfeuer "Tabum" für weitgehend nicht rechtens erklärt - und (wie schon gewohnt) Revision nicht zugelassen. Das Gericht hatte dem Luftfahrt-Bundesamt aber eine Übergangsfrist von einem Vierteljahr eingeräumt, während der die Routen weiter benutzt werden können.
Nach Aussagen von Luftfahrt-Bundesamt und DFS sollen vornehmlich "die Feststellungen des Gerichts zu den Fluglärmwerten angegriffen werden, ab denen zwingend eine Abwägung zwischen betrieblichen Belangen und Lärmschutzinteressen vorzunehmen ist, und zu dem Grad der Betroffenheit, ab dem eine Rechtsverletzung vorliegen kann". Wegen der grundsätzlichen Bedeutung dieser Fragestellung, die der Gesetzgeber bisher offen gelassen hat, solle eine Klärung durch das Bundesverwaltungsgericht herbeigeführt werden.
Die DFS erklärte, sie habe ihr Simulationsprogramm Niros, mit dem man "lärmoptimale" Flugrouten berechnen kann, inzwischen aufgebohrt, um damit bei der Überprüfung der Flugrouten die Auflagen des Gerichts berücksichtigen zu können. So soll jetzt ein Höhenmodell berücksichtigt werden, und die Statistik über die Bevölkerungsdichte wurde aktualisiert. DFS-Sprecher Axel Raab schloß bei der Überprüfung der Routen Änderungen nicht aus, der Spielraum sei aber gering.
Allgemein war erwartet worden, dass die DFS mit dem modifizierten NIROS-Programm die Lärmbelastung durch die Flugrouten neu berechnen und dann die alten Routen - eventuell geringfügig verändert - erneut als optimal verkünden würde, diesmal gerichtsfest begründet. Doch offensichtlich waren der DFS die Urteile doch zu brisant um sie zu akzeptieren. Haben die internen Neuberechnungen womöglich ergeben, dass man die Taunus-Routen doch mehr ändern müsste als erwartet? Will man ausloten, wie weit man bei der eigenmächtigen Festlegung der Flugrouten ohne Anhörung der Betroffenen in Zukunft noch gehen kann?
Genaues ist nicht bekannt. Im Taunus wird es also auf jeden Fall noch eine Zeit lang laut bleiben. Wenn das Bundesverwaltungsgericht die Revision zulässt, gibt es aber durchaus die Hoffnung, dass das endgültige Urteil besser ausfällt als das jetzige. Die Kasseler Richter sind ja bekanntlich nicht gerade Vorreiter in Sachen Lärmschutz.
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Bundesverwaltungsgericht Gerichtsurteile TABUM Luftfahrtbundesamt Deutsche Flugsicherung (DFS) Flugrouten Fluglärm Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH)
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