Bundesverwaltungsgericht nimmt Revision gegen Regionalplan an
Grandke:"Erfolg gegen die illegale Erweiterung des Flughafens"
<2003-03-21>
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Revisionsantrag der Städte Offenbach und Flörsheim angenommen und das Revisionsverfahren zum Regionalplan Südhessen eröffnet.
Vorausgegangen war ein Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs zu den Klagen der Städte gegen den Landesentwicklungsplan und den Regionalplan vom 16. August 2002. Der VGH hatte damals die Festschreibung des Flughafenausbaus im Landesentwicklungsplan für nichtig erklärt, den Normenkontrollantrag gegen den Regionalplan aber zurück gewiesen und auch keine Revision zugelassen (BverwG 4 BN 60.02). Diese Entscheidung bezüglich des Regionalplans hat das Bundesverwaltungsgericht jetzt aufgehoben.
Der Offenbacher Oberbürgermeister Gerhard Grandke wertet den Gerichtsbeschluss in einer Mitteilung als "wesentlichen Erfolg gegen die illegale Erweiterung des Flughafens". In dem jetzt angenommenen Normenkontrollantrag habe die Stadt dargelegt, daß für Offenbach aus dem Flughafenausbau "unzumutbare Lärmbelastungen" und eine Einschränkung der Planungshoheit folge. Rechtsanwalt Reiner Geulen, der die Stadt bei den Klagen gegen den Flughafenausbau vertritt, kommentierte mögliche Folgen des Revisionsverfahrens: "Sollte die Revision erfolgreich sein, wären der geplanten Flughafenerweiterung die planungsrechtlichen Voraussetzungen entzogen. Vor einem Planfeststellungsverfahren müsste dann neben dem Landesentwicklungsplan auch der Regionalplan Südhessen 2000 neu aufgestellt werden". Geulen sieht gute Aussichten für einen Erfolg: das Bundesverwaltungsgericht hätte die Entscheidung des VGH Kassel wohl kaum aufgehoben, wenn der Rechtsstandpunkt der Stadt Offenbach nicht plausibel wäre, sagte der Rechtsanwalt.
Auch der Flörsheimer Bürgermeister Ulrich Krebs freut sich über die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes: "Nun haben wir endlich die Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit der die Stadt Flörsheim belastenden Regelungen im Regionalplan Südhessen 2000 gerichtlich prüfen zu lassen". Die Zielsetzung des Ausbaus müsste nun auch im Regionalplan gestrichen werden, fordert er. Flörsheim sei im Kampf gegen immer mehr Fluglärm nicht chancenlos. Krebs forderte die Bürger auf, in ihrem Widerstand gegen den Ausbau des Flughafens nicht nachzulassen.
Mit einem Urteil im Revisionsverfahren zum Regionalplan wird im Herbst 2003 gerechnet. Das Urteil zum Landesentwicklungsplan ist dagegen bereits rechtskräftig. Die Hessische Landesregierung hatte zwar zunächst eine Beschwerde dagegen eingereicht, diese aber später zurück gezogen.
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Auch der Flörsheimer Bürgermeister Ulrich Krebs freut sich über die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes: "Nun haben wir endlich die Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit der die Stadt Flörsheim belastenden Regelungen im Regionalplan Südhessen 2000 gerichtlich prüfen zu lassen". Die Zielsetzung des Ausbaus müsste nun auch im Regionalplan gestrichen werden, fordert er. Flörsheim sei im Kampf gegen immer mehr Fluglärm nicht chancenlos. Krebs forderte die Bürger auf, in ihrem Widerstand gegen den Ausbau des Flughafens nicht nachzulassen.
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Rechtsstreit bez. Flughafen FRA Juristisches zum FRA-Ausbau Gerichtsurteile Regionalplan Südhessen Landesentwicklungsplan Hessen (LEP) Bundesverwaltungsgericht Offenbach am Main Hessische Landesregierung
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