VGH Kassel: Werftbau am Frankfurter Flughafen gestattet
Der Verwaltungsgerichtshof des Landes Hessen in Kassel hat die Klage des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) gegen die Genehmigung eines neuen Werftbereichs auf dem Gelände des Frankfurter Flughafens abgewiesen. Die Errichtung der Werft sei keine Erweiterung des Flughafens im rechtlichen Sinn. Deshalb habe auch kein Planfeststellungsverfahren anstatt des Plangenehmigungsverfahrens durchgeführt werden müssen, so die Richter (Urteil vom 01.06.2004, Az.: 2 A 3239/03).
BUND verlangt Planfeststellungsverfahren
Der BUND hatte sich von dem Urteil eine Verweisung auf das Planfeststellungsverfahren erhofft, weil er dann vom Land Hessen hätte beteiligen werden müssen. Vor dem VGH hatte der Verein geltend gemacht, von dem Vorhaben seien erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen auf naturschutzrechtlich besonders wertvolle und unter Schutz gestellte Gebiete im Süden des Flughafens zu erwarten. Deshalb müsse eine Umweltverträglichkeitsprüfung unter Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden.
Tatsächliche Betrachtung bleibt außer Acht
Die Richter folgten dem nicht. Bei der Auslegung des Begriffs «Erweiterung eines Flughafens», auf den allein es für die Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens ankomme, bleibe eine rein tatsächliche Betrachtungsweise außer Acht. Vielmehr komme es auf eine rechtliche Interpretation des Begriffs «Erweiterung»» an. Eine rechtliche Erweiterung des Flughafengeländes sei jedoch nicht erfolgt. Von der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens mit Beteiligung der Öffentlichkeit habe das Land Hessen deshalb absehen dürfen.
Bebauung auf 72.000 Quadratmetern
Im November 2003 hatte das Land dem Flughafenbetreiber die Errichtung einer Werft im Süden des Flughafens genehmigt. Auf einer Fläche von insgesamt 72.000 Quadratmetern sollen eine neue Werfthalle sowie dazu gehörige Wartungsflächen und ein neuer Zurollweg als Anbindung an das bestehende Start- und Landebahnsystem gebaut werden. Die Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.
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beck-aktuell-Redaktion, Verlag C. H. Beck, 1. Juni 2004.
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