Klage von Offenbach gegen Flugbetrieb endgültig gescheitert
Bundesverwaltungsgericht lehnt Antrag auf Revision ab
<2004-01-14>
<p>Die Klage der Stadt Offenbach gegen den Ist-Zustand am Flughafen Frankfurt ist endgültig gescheitert. Das Bundesverwaltungsgericht lässt keine Revision gegen das Urteil des Hessischen verwaltungsgerichtshofs vom 2. April 2003 zu. Eine Beschwerde der Stadt Offenbach gegen die Nichtzulassung der Revision wurde mit der Begründung abgelehnt, dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof seien bei der Ablehnung der Klage keine formalen Fehler unterlaufen.</p> <p>Der VGH Kassel hatte die Klage der Stadt Offenbach gegen die Rechtmäßigkeit des aktuellen Flugbetrieb in allen Punkten zurückgewiesen. Das Gericht hält durch den Planfeststellungsbeschluss für den Bau der Startbahn 18 West von 1971 sowohl die zusätzlichen Baumaßnahmen am Flughafen als auch die gesteigerte Ausnutzung der Kapazität abgedeckt. Weiterhin hatte das Gericht befunden, ein Anspruch auf Einschränkung der Nachtflüge bestehe nicht. Durch die Gewährung von passiven Schallschutzmaßnahmen in dem ausgewiesenen Nachtschutzgebiet habe das zuständige Ministerium seine Pflicht zum Schutz der Bevölkerung vor gesundheitsgefährdendem Lärm erfüllt. </p> <p>In ähnlicher Weise hat das Verwaltungsgericht auch die ähnlich gelagerten Klagen von Neu-Isenburg und der Städte der Mainschiene abgelehnt und keine Revision zugelassen. Auch diese Klagen dürften sich damit erledigt haben.</p> <p>Für die Offenbacher bleibt jetzt nur noch der Gang zum Bundesverfassungsgericht. Zur Zeit wird geprüft, ob mit diesem Urteil der grundrechtliche Schutz der Gesundheit als auch die Planungshoheit der Stadt Offenbach in einer Weise betroffen sind, dass ein solcher Schritt Erfolgschancen hat. Bis Mitte Februar soll hier eine Entscheidung getroffen werden. <br />
Themen hierzuAssciated topics:
Offenbach am Main Bundesverwaltungsgericht Gerichtsurteile Klage (vor Gericht) Klagen gegen Ist-Zustand FRA Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH)
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