BVerwG: Keine Änderung der Nachtflugregelungen am Flughafen Leipzig/Halle
Pressemitteilung vom 28.04.2016
Von: @Bundesverwaltungsgericht <2016-04-28>
Der Freistaat Sachsen ist nicht verpflichtet, die Nachtflugregelungen am Flughafen Leipzig/Halle zu ändern. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.
Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 28.04.2016
Der Freistaat Sachsen ist nicht verpflichtet, die Nachtflugregelungen am Flughafen Leipzig/Halle zu ändern. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.
Der Flughafen Leipzig/Halle wurde auf der Grundlage eines Planfeststellungsbeschlusses aus dem Jahr 2004 mit dem Ziel ausgebaut, ein Drehkreuz für den Frachtverkehr zu entwickeln. Auf Klagen von Anwohnern beanstandete das Bundesverwaltungsgericht einige der Regelungen über den Nachtflugbetrieb (Urteil vom 9. November 2006 - BVerwG 4 A 2001.06 - BVerwGE 127,95). Im Jahr 2007 regelte der Freistaat Sachsen den nächtlichen Flugbetrieb erneut in einem Ergänzungsplanfeststellungsbeschluss. Klagen dagegen wies das Bundesverwaltungsgericht rechtskräftig ab (Urteil vom 24. Juli 2008 - BVerwG 4 A 3001.07 - BVerwGE 131, 316). Eine Verfassungsbeschwerde gegen dieses Urteil blieb ebenso erfolglos wie eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (BVerfG, Beschluss vom 15. Oktober 2009 - 1 BvR 3474/08; EGMR, Entscheidung vom 10. Juni 2014 - 25330/10).
Zu den seinerzeit klagenden Anwohnern gehörte auch der Kläger des heute entschiedenen Verfahrens. Sein Wohngrundstück liegt etwa 11,5 km vom Flughafen entfernt im Nachtschutzgebiet; sein Haus verfügt in den Schlafräumen über Schallschutzfenster sowie Lüftungseinrichtungen.
Im September 2014 beantragte der Kläger die Aufhebung der Regelungen über die Zulässigkeit des Nachtflugbetriebs und berief sich auf aus seiner Sicht veränderte wissenschaftliche Erkenntnisse zu Gesundheitsbeeinträchtigungen durch nächtlichen Fluglärm.
Die gegen die ablehnenden Verwaltungsentscheidungen erhobene Klage blieb erfolglos. Insbesondere kann der Kläger keinen Widerruf der Betriebsregelungen nach § 49 Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) verlangen. Denn ein solcher Widerruf setzt voraus, dass auch nachträgliche Schutzauflagen nach § 75 Abs. 2 S. 2 VwVfG - etwa zum baulichen Schallschutz - die nachteiligen Wirkungen eines Vorhabens nicht beseitigen. An dieser Voraussetzung fehlt es nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts. Den vom Kläger behaupteten veränderten Erkenntnissen zum nächtlichen Fluglärm könnte durch besseren baulichen Schallschutz Rechnung getragen werden. Das Bundesverwaltungsgericht hatte daher nicht zu entscheiden, ob sich die wissenschaftlichen Erkenntnisse tatsächlich seit dem Jahr 2007 in entscheidungserheblicher Weise verändert haben. Nicht Verfahrensgegenstand war ferner die Frage, ob der Schallschutz im Haus des Klägers ausreichend ist.
Der Kläger konnte sein Begehren auch nicht auf andere Vorschriften stützen. Eine Rücknahme nach § 48 Abs. 1 S. 1 VwVfG schied aus, weil nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2008 rechtskräftig feststeht, dass die Regelungen über den Nachtflugbetrieb rechtmäßig sind. Ein Wiederaufgreifen des Planfeststellungsverfahrens nach § 51 VwVfG schließt § 72 Abs. 1 VwVfG aus.
BVerwG 4 A 2.15 - Urteil vom 28. April 2016
Bundesverwaltungsgericht: Taunus-Flugrouten rechtmäßig
Pressemitteilung Nr. 37/2004 vom 24.6.2004
Von: @Bundesverwaltungsgericht <2004-06-24>
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Festlegung der Taunus-Flugrouten (TABUM) für rechtmäßig erklärt und damit ein anders lautendes Urteil des VGH Kassel aufgehoben. Mehr»
A380-Werft: BVG entscheidet Anfang September
Fraport will mit Bannwaldrodung nicht vor dem 12.9. beginnen
Von: @cf <2005-08-18>
Fraport hat angekündigt, dass die Rodung des Bannwaldes für die A380-Werft nicht vor dem 12. September beginnen soll. Das Bundesverwaltungsgericht will bis dahin entscheiden, ob die Halle im Bannwald gebaut werden darf Mehr»
Baustopp für Großflughafen Berlin-Schönefeld
Bundesverwaltungsgericht hebt Sofortvollzug für Planfeststellungsbeschluss auf
Von: @cf <2005-04-15>
Das Bundesverwaltungsgericht den Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld bis zur Entscheidung über die anstehenden Klagen gestoppt. Der geplante Eröffnungstermin in 2010 dürfte sich damit weiter verzögern. Die verantwortlichen Politiker zeigen sich weiterhin unbeeindruckt Mehr»
BVerwG: Kein vorläufiger Baustopp für den Ausbau des Flughafens Leipzig/Halle
Pressemitteilung vom 20.05.2005
Von: @Bundesverwaltungsgericht <2005-05-20>
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Eilanträge gegen den Ausbau des Flughafens Leipzig/Halle abgelehnt. Das "öffentliche Interesse" an dem Ausbau des Flughafens - unter anderem wegen der erwarteten Arbeitsplätze - sei so groß, dass die Anwohner den nächtlichen Fluglärm dulden und mit passivem Schallschutz zufrieden sein müssten. Mehr»
Bundesverwaltungsgericht: Grünes Licht für Flughafen Berlin-Schönefeld
Aber Einschränkung des Nachtflugbetriebs (PM vom 16.03.2006)
Von: @Bundesverwaltungsgericht <2006-03-16>
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Musterklagen gegen den Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld weitgehend abgelehnt. Allerdings muss beim Lärmschutz nachgebessert werden: so wurde weitgehendes Nachtflugverbot von 0-5 Uhr angeordnet und Verbesserungen bei den Außenbereichen gefordert. Standortwahl und Berücksichtigung von Naturschutzbelange sind nach Meinung des Gerichts korrekt. Mehr»
BVerwG: Flughafen Leipzig/Halle kann ausgebaut werden
Pressemitteilung vom 09.11.2006
Von: @Bundesverwaltungsgericht <2006-11-09>
Der Flughafen Leipzig/Halle kann zu einem internationalen Drehkreuz für den Frachtexpressverkehr ausgebaut werden. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in einem Musterverfahren die Klagen von fünf Anwohnern gegen den Planfeststellungsbeschluss... Mehr»
Anwohnerklagen gegen Nachtflugregelungen für Flughafen Leipzig/Halle erfolglos
Frachtflüge, Passagierflüge und Militärflüge zulässig (PM vom 21.02.2008)
Von: @Bunderverwaltungsgericht <2008-07-24>
Das Bundesverwaltungsgericht hat heute die Klagen von Anwohnern gegen die Nachtflugregelungen für den Flughafen Leipzig/Halle abgewiesen. Danach sind Passagierflüge in den Nacht-Randzeiten, Frachtflüge und Militarflüge die ganze Nacht zulässig. Mehr»
Klagen gegen Nachtflüge am Flughafen Leipzig gescheitert
Schlechtes Vorzeichen für das "Franfurter Nachtflugverbot" ?
Von: @cf <2008-07-25>
Am Flughafen Leipzig kann nachts weiterhin geflogen werden wie bisher. Das Bundesverwaltungsgericht lehnte die Klagen von Anwohnern auf Einschränkungen des Nachtflugbetriebs rundweg ab Mehr»