Landrat Siehr bedauert VGH-Entscheidung: "Enttäuschung für gesamte Region"
Pressemitteilung vom 28.06.2005
<2005-06-28>
KREIS GROSS-GERAU – Als "enttäuschend für die ganze Region" hat Landrat Enno Siehr die Urteile des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs zu den Klagen mehrerer Kommunen und Verbände gegen den Bau den A380-Wartungshalle am Frankfurter Flughafen bezeichnet.
Mit der Ablehnung der beiden Klagen des Kreises Groß-Gerau würden, so der Landrat, "die wirtschaftlichen Interessen eines Unternehmens eindeutig vor die Interessen der betroffenen Anwohner gestellt" und die Belange von Umwelt und Naturschutz grob missachtet. Unverständlich sei, dass die Kasseler Richter keine Revision zugelassen und somit eine abschließende rechtliche Prüfung verweigert hätten. Als "bemerkenswert" bezeichnete es Siehr, dass die Urteile des Verwaltungsgerichtshofs, soweit dies aus den bis jetzt vorliegenden Veröffentlichungen zu entnehmen sei, voll und ganz auf der Argumentationslinie der Landesregierung liegen.
Der Kreis werde jetzt die Übersendung der vollständigen Urteile abwarten, die Begründungen genau prüfen und dann entscheiden, ob auf dem Wege einer Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine abschließende juristische Klärung gesucht werde. Der Verwaltungsgerichtshof sei jetzt gefordert, die Urteile und Urteilsbegründungen schnellstmöglich auszufertigen, damit der Kreis seinerseits kurzfristig über die Einlegung weiterer Rechtsmittel entscheiden könne.
Mit der Ablehnung der beiden Klagen des Kreises Groß-Gerau würden, so der Landrat, "die wirtschaftlichen Interessen eines Unternehmens eindeutig vor die Interessen der betroffenen Anwohner gestellt" und die Belange von Umwelt und Naturschutz grob missachtet. Unverständlich sei, dass die Kasseler Richter keine Revision zugelassen und somit eine abschließende rechtliche Prüfung verweigert hätten. Als "bemerkenswert" bezeichnete es Siehr, dass die Urteile des Verwaltungsgerichtshofs, soweit dies aus den bis jetzt vorliegenden Veröffentlichungen zu entnehmen sei, voll und ganz auf der Argumentationslinie der Landesregierung liegen.
Der Kreis werde jetzt die Übersendung der vollständigen Urteile abwarten, die Begründungen genau prüfen und dann entscheiden, ob auf dem Wege einer Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine abschließende juristische Klärung gesucht werde. Der Verwaltungsgerichtshof sei jetzt gefordert, die Urteile und Urteilsbegründungen schnellstmöglich auszufertigen, damit der Kreis seinerseits kurzfristig über die Einlegung weiterer Rechtsmittel entscheiden könne.
Themen hierzuAssciated topics:
PFV A380-Werft Kreis GG PMs Klage (vor Gericht) Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH) Gerichtsurteile
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