Aktueller Nachtrag, 16. März 2005:
Die Schonzeit hat begonnen, der Bannwald ist noch da! Bis Anfang September sollte jetzt Ruhe im Wald herrschen.
Der VGH Kassel will im Mai und Juni über alle Klagen in Sachen A380-Werft entscheiden.
Die Rodung von rund 20 Hektar Bannwald für die A380-Wartungshalle wird sehr wahrscheinlich nicht mehr wie geplant in diesem Frühjahr erfolgen. Die Rodung müsste bis Mitte März abgeschlossen sein, denn nach den geltenden Naturschutzvorschriften dürfen zum Schutz brütender Vögel zwischen dem 16. März und Ende August überhaupt keine Bäume gefällt werden. Beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) hält man es jedoch für ausgeschlossen, in den nächsten fünf Wochen eine Entscheidung über die vorliegenden Eilanträge gegen den Planfeststellungs-Beschluss zu treffen. So wird beispielsweise die Stellungnahme der Landesregierung erst zum 15. Februar erwartet, über den weiteren zeitlichen Rahmen hat man wegen der komplexen Materie beim Gericht noch keine genauen Vorstellungen. Fraport hatte zugesagt, mit der Rodung des Waldes zu warten, bis eine Entscheidung des VGH über die Eilanträge zumindest absehbar ist.
Mit dem Bau der A380-Halle könnte dann erst im September, ein halbes Jahr später als geplant, begonnen werden. Fraport sieht die Verzögerung gelassen. Vorstands-Vize Schölch erklärte, Fraport stehe zu der Zusage, nicht mit Rodungsmaßnahmen vollendete Tatsachen zu schaffen, bevor der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel Gelegenheit hatte, die Eilanträge gegen den Plan der Werft ausreichend zu prüfen. "Wir werden akzeptieren, wenn das Gericht im Eilverfahren mehr Zeit für eine sorgfältige Prüfung der Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses benötigt". Schölch erklärte, der Zeitplan für die Inbetriebnahme der Werft im Herbst 2007 werde durch die Verzögerung nicht gefährdet: "Es gibt einen ausreichenden zeitliche Puffer. Der wird zwar enger, aber er reicht."
Rechtlich hat Fraport bereits seit Ende November mit dem Planfeststellungs-Beschluss Baurecht für die Halle. Das Regierungspräsidium (RP) hatte gegen den expliziten Beschluss der Regionalversammlung für den Planfeststellungsbeschluss Sofortvollzug erteilt - wegen der engen Terminplanung beim Bau der Halle. Dagegen waren von mehreren Städten und dem BUND Eilanträge beim VGH Kassel eingereicht worden.
Die GRÜNEN im Landtag sehen die Argumentation des RP jetzt widerlegt. "Der Termindruck, den Fraport bei der Planfeststellung der A380-Werft gemacht hat, war nur dummes Geschwätz, auf das der Regierungspräsident hereinfallen wollte", sagte der parlamentarische Geschäftsführer Frank Kaufmann. Vor diesem Hintergrund müsse nun auch die Fraport-Aussage geprüft werden, dass kein anderer Standort für die Halle möglich sei. Nach Auffassung der Grünen fällt damit die gesamte Begründung des Regierungspräsidiums für den Sofortvollzug in sich zusammen. "Dies zu erkennen, sollte auch dem Verwaltungsgerichtshof leicht fallen; damit sei die aufschiebende Wirkung der Klagen wieder hergestellt." Wichtig für die weiteren Debatten um den Flughafenausbau sei nach diesem Vorgang die Erkenntnis, dass generell die Aussagen von Fraport nicht an den Tatsachen, sondern allein an den Durchsetzungsinteressen orientiert seien, sagte Kaufmann weiter. "Das sollten die Genehmigungsbehörden unbedingt beachten und alles was Fraport vorlegt, besonders kritisch unter die Lupe nehmen."
Der BUND forderte Fraport zur Umplanung der A380-Werft auf. "Wenn die Werfthalle auf dem Flughafengelände errichtet würde, wäre dies für alle Beteiligten die beste Lösung", erklärte Vorstandssprecher Teßmer. Ab dem 31.12.05 stehe die Air Base mit über 150 Hektar dem Flughafen für den Bau der Werfthalle zur Verfügung. Würde die Halle dort errichtet, könnte nach Meinung des BUND der Zeitplan bis zur Auslieferung der Großraumflugzeuge für die Lufthansa eingehalten werden. Nach der Rechtsprechung des VGH-Kassel müsste die Fraport für die Errichtung der A380-Werft auf dem Flughafengelände nur die Baugenehmigung der Stadt Frankfurt beantragen. Durch die Umplanung erhielte das Unternehmen größere Planungssicherheit, weil die aussichtsreiche Klage des BUND dann gegenstandslos würde.
PFV A380-Werft Bannwald Waldvernichtung Eilverfahren Fraport AG Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH)