ZRM : Flugroutenplanung wirft grundsätzliche Fragen auf
Pressemitteilung vom 18.02.2011
Von: @Initiative Zukunft Rhein-Main <2011-02-18>
Die Initiative Zukunft Rhein-Main fordert erneut für die Festlegung von Flugrouten Verfahren mit öffentlicher Beteiligung und fordert alle vom Fluglärm betroffenen Kommunen auf, sich solidarisch für eine wirksame Verringerung der Fluglärmbelastung einzusetzen.
KREIS GROSS-GERAU / STADT MAINZ / STADT HOCHHEIM - Zum Teil gravierende Abweichungen von der Ausbauplanung des Frankfurter Flughafens sieht die Initiative Zukunft Rhein-Main (ZRM) in den kürzlich von der Deutschen Flugsicherung (DFS) vorgestellten Abflugvarianten. Einzelne Varianten unterschieden sich stark von den Planfeststellungsunterlagen und würden bei ihrer Realisierung Lärmbelastungen schaffen, die im Genehmigungsverfahren nicht erkennbar waren, erklärten die Sprecher der Initiative, Landrat Thomas Will (Kreis Groß-Gerau), Oberbürgermeister Jens Beutel (Stadt Mainz) und Bürgermeisterin Angelika Munck (Stadt Hochheim): "Damit wird auch deutlich, dass weit mehr Menschen als bisher angenommen von den negativen Auswirkungen des Flughafenausbaus betroffen sein werden!"
Die Art und Weise, wie die DFS zunächst in Berlin-Schönefeld und nun auch in Frankfurt neue Flugrouten einführe, werfe grundsätzlich die Frage nach der Legitimität eines solchen Verfahrens auf: "Während relativ geringfügige Änderungen der kommunalen Bauleitplanung oft aufwendige Bebauungsplanverfahren mit öffentlicher Beteiligung erforderten, findet bei der Flugroutenplanung trotz vieltausendfacher Lärmbetroffenheiten keinerlei öffentliche Beteiligung statt", kritisieren Beutel, Munck und Will. Die Fluglärmkommission könne zwar eine Stellungnahme abgeben, letztendlich entscheide aber die DFS und ihre Aufsichtsbehörde, das Bundesamt für Flugsicherung, völlig autonom.
Nach Auffassung der ZRM kann es nicht angehen, dass gerade mit den örtlichen Lärmbelastungen die wichtigsten Auswirkungen des Flughafenausbaus nicht der Planfeststellung unterliegen: "Entweder sind die Flugrouten im Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau verbindlich festzuschreiben oder in einem separaten Verwaltungsverfahren mit öffentlicher Beteiligung zu genehmigen." Die Frage des Verfahrens stelle sich ebenso bei den aktiven Schallschutzmaßnahmen, die das "Forum Flughafen und Region" im letzten Jahr vorgestellt hat, soweit sich hierdurch Änderungen der Lärmbetroffenheit ergeben.
Die ZRM, so das Sprechergremium, halte auch weiterhin an der bewährten Strategie der Solidarität und des Schulterschlusses in den Reihen der Anrainerkommunen im Umfeld des Flughafens fest. Deshalb werde man sich nicht an einer wie auch immer gearteten Variantendiskussion beteiligen. Angelika Munck, Thomas Will und Jens Beutel: "Der Lärmteppich, der sich nach dem Flughafenausbau verstärkt über der Region ausbreitet, wird schließlich nicht durch die Verlegung einzelner Flugrouten verkleinert!" Auch aufwändige Gegengutachten zeigten nur Möglichkeiten auf, wie die Belastungen anderweitig verlagert werden könnten, lösten das Problem jedoch nicht. Nur die gemeinsame Durchsetzung eines konsequenten Nachtflugverbots zwischen 22 Uhr und 6 Uhr, eine spürbare Begrenzung der Flüge in den Tagesrandzeiten zwischen 6 Uhr und 8 Uhr sowie zwischen 20 Uhr und 22 Uhr und eine Deckelung der Gesamtzahl der jährlichen Flugbewegungen seien geeignete Instrumente, um die Belastung der Rhein-Main-Region mit Fluglärm zu minimieren. "Alle von Fluglärm betroffenen Kommunen der Region - über Ländergrenzen hinweg – sind aufgefordert, zusammen mit der ZRM für diese Ziele einzutreten", so die ZRM-Sprecher abschließend.
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