Raumordnungsverfahren: Terminplan unter Druck
<2001-10-19>
Presseinformation des Bündnis der Bürgerinitiativen gegen den Flughafenausbau:
Wie aus einem heute veröffentlichten Schreiben des BUND an den Darmstädter Regierungspräsidenten hervorgeht, besteht die Möglichkeit, dass das Raumordnungsverfahren zum Flughafenausbau durch eine Reihe schwerwiegender Verfahrensfehler erneut verzögert wird. Es seien insbesondere die neuesten Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung nicht berücksichtigt. Des weiteren betont der BUND, dass die bisher zwischen dem RP und der Fraport vereinbarten Lärmgutachten auf keinen Fall ausreichend seien und fordert den RP auf, zunächst die Erstellung verwertbarer Gutachten zu veranlassen.
Das Bündnis der Bürgerinitiativen gegen den Flughafenausbau (BBI) schliesst sich dieser Auffassung an und betont, dass die Frage der unzureichenden Gutachten schon nach Abschluss der Mediation aufgeworfen wurde: "Damals glaubten der Antragsteller und das Regierungspräsidium noch, man könne mit der Arbeitsplatzkeule alle Gegenargumente erschlagen. Die aktuelle Entwicklung bei der Fraport AG und ihrem wichtigsten Kunden Lufthansa beweist schlagend, welchen Wert die damaligen Parolen von der 'Jobmaschine' in der Wirklichkeit haben!"
Das Strassburger Fluglärm-Urteil und der aktuelle Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis über die schädigenden Wirkungen von Lärm sind wesentliche Kriterien, die der RP in seiner Abwägungsentscheidung gegenüber dem behaupteten Verkehrsbedarf zu berücksichtigen hat. Die bisherigen Bedarfsprognosen haben aber keine Grundlage mehr. Und wenn der RP diesen Erkenntnissen und den Vorgaben des hessischen Landesplanungsgesetzes folgt, dann kann es keinen weiteren Ausbau des Frankfurter Flughafens geben, meint der BBI-Sprecher.
Wie aus einem heute veröffentlichten Schreiben des BUND an den Darmstädter Regierungspräsidenten hervorgeht, besteht die Möglichkeit, dass das Raumordnungsverfahren zum Flughafenausbau durch eine Reihe schwerwiegender Verfahrensfehler erneut verzögert wird. Es seien insbesondere die neuesten Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung nicht berücksichtigt. Des weiteren betont der BUND, dass die bisher zwischen dem RP und der Fraport vereinbarten Lärmgutachten auf keinen Fall ausreichend seien und fordert den RP auf, zunächst die Erstellung verwertbarer Gutachten zu veranlassen.
Das Bündnis der Bürgerinitiativen gegen den Flughafenausbau (BBI) schliesst sich dieser Auffassung an und betont, dass die Frage der unzureichenden Gutachten schon nach Abschluss der Mediation aufgeworfen wurde: "Damals glaubten der Antragsteller und das Regierungspräsidium noch, man könne mit der Arbeitsplatzkeule alle Gegenargumente erschlagen. Die aktuelle Entwicklung bei der Fraport AG und ihrem wichtigsten Kunden Lufthansa beweist schlagend, welchen Wert die damaligen Parolen von der 'Jobmaschine' in der Wirklichkeit haben!"
Das Strassburger Fluglärm-Urteil und der aktuelle Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis über die schädigenden Wirkungen von Lärm sind wesentliche Kriterien, die der RP in seiner Abwägungsentscheidung gegenüber dem behaupteten Verkehrsbedarf zu berücksichtigen hat. Die bisherigen Bedarfsprognosen haben aber keine Grundlage mehr. Und wenn der RP diesen Erkenntnissen und den Vorgaben des hessischen Landesplanungsgesetzes folgt, dann kann es keinen weiteren Ausbau des Frankfurter Flughafens geben, meint der BBI-Sprecher.
Themen hierzuAssciated topics:
Raumordnungsverfahren FRA-Ausbau BBI-PMs
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