KREIS GROSS-GERAU / LANDESHAUPTSTADT MAINZ / STADT HOCHHEIM - Die Erschließung des geplanten Terminals 3 am Frankfurter Flughafen ist nicht gesichert. Zu diesem Ergebnis kommt eine juristische Stellungnahme, die im Auftrag der „Initiative Zukunft Rhein-Main“ (ZRM) und auf Anregung der „Initiative gegen Fluglärm Mainz e.V.“ erarbeitet wurde. Das ZRM-Sprechergremium, Landrat Thomas Will (Kreis Groß-Gerau), Umweltdezernentin Katrin Eder (Stadt Mainz) und Bürgermeisterin Angelika Munck (Stadt Hochheim), fordert die Stadt Frankfurt als zuständige Genehmigungsbehörde auf, dies bei der Bearbeitung des Bauantrags zu berücksichtigen.
Im September 2013, so ZRM, habe die Fraport AG bei der Stadt Frankfurt den Antrag auf Erteilung der Baugenehmigung für das Terminal 3 im Südosten des Flughafengeländes eingereicht. Schon dessen erster Bauabschnitt sei gewaltig: „Hier sollen jährlich 14 Millionen Passagiere abgefertigt werden, das sind pro Tag fast 39.000 Personen!“ Und nicht nur diese Menschen, sondern auch deren Gepäck und andere Materialien müssten sicher und reibungslos zum Terminal – und retour - kommen.
Angelika Munck, Thomas Will und Katrin Eder weisen in diesem Zusammenhang auf einen ehernen Grundsatz des deutschen Baurechts hin: In der Bundesrepublik dürften Bauten nur dann errichtet und betrieben werden, wenn sichergestellt sei, dass der durch sie verursachte Transportbedarf für Personen und Material sicher, stetig und gefahrlos abgewickelt werden könne. „Dieser Grundsatz gilt - vom einfachen Wohnhaus bis zur komplexen Industrieanlage - für jedwede Bauten. Er muss deshalb selbstverständlich auch für den ersten Bauabschnitt des Terminals 3 gültig bleiben!“
Im Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Frankfurter Flughafens aus dem Jahr 2007 werde darauf ausdrücklich Bezug genommen. So habe das Hessische Verkehrsministerium ausdrücklich ein sogenanntes „Passagier-Transfer-System“ (eine etwa sechs Kilometer lange Straßenbahntrasse auf dem Flughafengelände) gefordert, um die Verbindung zwischen dem Flughafenbahnhof im Norden und dem neuen Terminal sicherzustellen. Darüber hinaus fordere der Planfeststellungsbeschluss den Ausbau der Autobahn A5 und den Bau einer Anschlussstelle Zeppelinheim im Osten des Flughafens. Auch ein etwa 1,6 Kilometer langer Tunnel für den Materialtransport sei vorgeschrieben.
Keine dieser drei zentralen Voraussetzungen für den Bau des Terminals 3 sei aber derzeit erfüllt, so Katrin Eder, Angelika Munck und Thomas Will: „Weder gibt es konkrete Planungen für die Straßenbahntrasse, noch ist gesichert, ob der Autobahnausbau und der Transporttunnel jemals gebaut werden: Für den Bau von Terminal 3 fehlen elementare Voraussetzungen, die im Planfeststellungsbeschluss zwingend vorgeschrieben wurden!“
Deshalb bittet ZRM die Stadt Frankfurt, keine Baugenehmigung für ein mangelhaft erschlossenes und damit nicht funktionstüchtiges Terminal zu erteilen: „Eine solche Genehmigung stünde im Gegensatz zum Baurecht sowie zu den Auflagen des Planfeststellungsbeschlusses und wäre damit rechtswidrig!“
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ZRM-Pressemitteilungen Terminal 3 (FRA)