BUND: "Die Menschen wurden und werden belogen und für dumm verkauft!"
Pressemitteilung vom 15.12.2009
Von: @BUND Hessen <2009-12-16>
Für den BUND hat die Landesregierung mit ihrer Entscheidung zur Revision gegen das Urteil des VGH-Kassel einen dreisten Wortbruch begangen.
Für den Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat die Landesregierung mit ihrer Entscheidung zur Revision gegen das Urteil des VGH-Kassel einen dreisten Wortbruch begangen. BUND Vorstandsmitglied Brigitte Martin: "Die Menschen wurden und werden belogen und für dumm verkauft." Der Umweltverband beklagt ein ganz übles Zusammenspiel zwischen der Lufthansa, der Landes- und der Bundesregierung. "Alle drei haben in der Mediationsrunde gesessen und alle drei hatten im Jahr 2000 versprochen, dass es im Fall des Ausbaus zum Nachtflugverbot zwischen 23 und 5 Uhr kommen werde", bringt BUND- Vorstandssprecherin Brigitte Martin in Erinnerung.
Die Begründung des Hessischen Verkehrsministeriums zur Revision ist für den BUND die Fortsetzung der Täuschung. Statt sich klar und eindeutig für oder gegen das Nachtflugverbot zu bekennen, verschanzt sich der Wirtschaftsminister hinter vermeintlichen Klageabsichten der Kommunen. Bezeichnend ist für den BUND, dass Ministerpräsident Roland Koch sich heute überhaupt nicht zur Entscheidung seines Wirtschaftsministers äußert.
Erneut weist der BUND darauf hin, dass die von Wirtschaftsminister Dieter Posch behauptete Notwendigkeit zur Klärung der grundsätzlichen Rechtsfrage, ob ein Nachtflugverbot bereits aus einem "Grundsatz" und nicht nur aus einem "Ziel" der Raumordnung folgern dürfe, nur vorgeschoben sei, denn alle rechtlichen Fragen werden durch die angekündigte Klage der Lufthansa gegen das VGH-Urteil beim Bundesverwaltungsgericht ("Nichtzulassungsbeschwerde") beantwortet werden.
Einen Widerspruch der jetzigen Entscheidung sieht der BUND auch im Hinblick auf die Versprechen von CDU und FDP vor der Landtagswahl am 15.01.2009. Minister Posch hatte damals erklärt: "Die FDP werde darauf drängen, dass die gerichtliche Entscheidung umgesetzt wird. Politisch ist ein verbesserter Schutz der Nachtruhe immer von der FDP gewollt worden." ( -> Original-Statement)
Und der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion Dr. Christean Wagner hatte versprochen, dass
"die weiteren Gerichtsverfahren genutzt werden, damit es so wenig wie möglich Nachtflüge gebe." ( -> Original-Statement).
Klage von Mörfelden-Walldorf auf Schutz vor Fluglärm gescheitert
Pressemitteilung vom 03.06.2004
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) <2004-06-05>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat auch die Klage von Mörfelden-Walldorf gegen den Ist-Betrieb am Flughafen Frankfurt abgewiesen. Ein Anspruch auf Schallschutz oder Entschädigung wurde ebenfalls abgelehnt. Mehr»
Bundesverwaltungsgericht: Taunus-Flugrouten rechtmäßig
Pressemitteilung Nr. 37/2004 vom 24.6.2004
Von: @Bundesverwaltungsgericht <2004-06-24>
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Festlegung der Taunus-Flugrouten (TABUM) für rechtmäßig erklärt und damit ein anders lautendes Urteil des VGH Kassel aufgehoben. Mehr»
VGH Kassel: Klagen auf Schutz vor Fluglärm erneut gescheitert
Pressemitteilung vom 15. 07. 2004
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof <2004-07-15>
Der VGH Kassel hat wieder einmal eine Klage gegen den aktuellen Flugbetrieb am Frankfurter Flughafen abgelehnt. Die Kläger hatten ein Nachtflugverbot und die Einführung des CDA-Anflugverfahrens gefordert. Auch Entschädigungen oder Schallschutzmaßbahmen wurden vom Gericht abgelehnt. Mehr»
VGH Kassel: Regionalplan Südhessen 2000 ist nichtig
Pressemitteilung 22/2004 vom 30.07.2004
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) <2004-07-30>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat den Regionalplan Südhessen 2000 für nichtig erklärt. Die Landesregierung war nicht berechtigt, den von der Regionalversammlung beschlossenen Plan nachträglich abzuändern. Mehr»
Bundesverwaltungsgericht: Grünes Licht für Flughafen Berlin-Schönefeld
Aber Einschränkung des Nachtflugbetriebs (PM vom 16.03.2006)
Von: @Bundesverwaltungsgericht <2006-03-16>
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Musterklagen gegen den Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld weitgehend abgelehnt. Allerdings muss beim Lärmschutz nachgebessert werden: so wurde weitgehendes Nachtflugverbot von 0-5 Uhr angeordnet und Verbesserungen bei den Außenbereichen gefordert. Standortwahl und Berücksichtigung von Naturschutzbelange sind nach Meinung des Gerichts korrekt. Mehr»
VGH Kassel: Bau der neuen Landebahn steht nichts entgegen
Pressemitteilung 22/2004 vom 15.01.2009
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) <2009-01-15>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat alle Eilanträge gegen den Sofortvollzug des Plans zum Flughafenausbau Frankfurt abgelehnt. Es soll aber keine Flüge in der Kernnacht geben. Mehr»