VGH Kassel: Vorläufig keine Nachtflüge am Flughafen Frankfurt am Main
Pressemitteilung 23/2011 vom 11.10.2011
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) <2011-10-11>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat Eilanträge mit dem Ziel der Aussetzung der mit Eröffnung der neuen Landebahn geplanten Nachtflüge zwischen 23 und 5 Uhr am Frankfurter Flughafen genehmigt.
Pressemitteilung 23/2011 vom 11. Oktober 2011
Mit Beschlüssen vom 10. Oktober 2011 hat der 11. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs die aufschiebende Wirkung der Klagen verschiedener Anwohner aus Rüsselsheim und Offenbach gegen den Planfeststellungsbeschluss des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung vom 18. Dezember 2007 insoweit angeordnet, als der Planfeststellungsbeschluss planmäßige Flüge in der Zeit von 23:00 Uhr bis 5:00 Uhr zulässt.
Die Anwohner waren mit ihren im Februar 2008 gestellten Eilanträgen gegen den gesamten Planfeststellungsbeschluss erfolglos geblieben (Beschluss des Senats vom 15. Januar 2009, 11 B 358/08.T u. a.). Ihre Klageverfahren sind durch Beschluss des Senats vom 27. Januar 2008 bis zum rechtskräftigen Abschluss der vorab durchgeführten Musterverfahren (11 C 227/08.T u. a.) ausgesetzt worden.
Der Senat hat die nunmehr mit dem Ziel eines „Nachtflugverbots“ gestellten Eilanträge angesichts der für den 21. Oktober 2011 beabsichtigten Inbetriebnahme der Nordwestbahn und damit auch der in dem Planfeststellungsbeschluss zugelassenen Flüge in der Zeit zwischen 23:00 Uhr und 5:00 Uhr zum Anlass genommen, seinen Beschluss vom 15. Januar 2009 in diesen Punkten von Amts wegen abzuändern. Der Senat hat mit Urteil vom 21. August 2009 (11 C 227/08T u. a.) schon festgestellt, dass die Zulassung der Flüge in der so genannten „Nachtkernzeit“ zwischen 23:00 Uhr und 5:00 Uhr wegen Verstoßes gegen das Abwägungsgebot fehlerhaft sei, den Planfeststellungsbeschluss insoweit aufgehoben und den Antragsgegner zur Neubescheidung im Wege der Planergänzung verpflichtet, und hält an dieser auf mehrere tragende Gründe gestützten Entscheidung fest. Demnach ergibt die in den Eilverfahren zu treffende, eigenständige Ermessensentscheidung, dass die durch den Nachtfluglärm abwägungserheblich betroffenen Antragsteller mit ihren Klagen in diesem Umfang Erfolg hätten. Ihr Aussetzungsinteresse überwiegt infolge dessen das Interesse am Sofortvollzug dieser Regelungen des Planfeststellungsbeschlusses.
Ein Rechtsmittel gegen diese Entscheidungen im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes besteht nicht (11 B 1587/11.T, 11 B 1834/11.T).
Klage von Mörfelden-Walldorf auf Schutz vor Fluglärm gescheitert
Pressemitteilung vom 03.06.2004
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) <2004-06-05>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat auch die Klage von Mörfelden-Walldorf gegen den Ist-Betrieb am Flughafen Frankfurt abgewiesen. Ein Anspruch auf Schallschutz oder Entschädigung wurde ebenfalls abgelehnt. Mehr»
Bundesverwaltungsgericht: Taunus-Flugrouten rechtmäßig
Pressemitteilung Nr. 37/2004 vom 24.6.2004
Von: @Bundesverwaltungsgericht <2004-06-24>
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Festlegung der Taunus-Flugrouten (TABUM) für rechtmäßig erklärt und damit ein anders lautendes Urteil des VGH Kassel aufgehoben. Mehr»
VGH Kassel: Klagen auf Schutz vor Fluglärm erneut gescheitert
Pressemitteilung vom 15. 07. 2004
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof <2004-07-15>
Der VGH Kassel hat wieder einmal eine Klage gegen den aktuellen Flugbetrieb am Frankfurter Flughafen abgelehnt. Die Kläger hatten ein Nachtflugverbot und die Einführung des CDA-Anflugverfahrens gefordert. Auch Entschädigungen oder Schallschutzmaßbahmen wurden vom Gericht abgelehnt. Mehr»
VGH Kassel: Regionalplan Südhessen 2000 ist nichtig
Pressemitteilung 22/2004 vom 30.07.2004
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) <2004-07-30>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat den Regionalplan Südhessen 2000 für nichtig erklärt. Die Landesregierung war nicht berechtigt, den von der Regionalversammlung beschlossenen Plan nachträglich abzuändern. Mehr»
Bundesverwaltungsgericht: Grünes Licht für Flughafen Berlin-Schönefeld
Aber Einschränkung des Nachtflugbetriebs (PM vom 16.03.2006)
Von: @Bundesverwaltungsgericht <2006-03-16>
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Musterklagen gegen den Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld weitgehend abgelehnt. Allerdings muss beim Lärmschutz nachgebessert werden: so wurde weitgehendes Nachtflugverbot von 0-5 Uhr angeordnet und Verbesserungen bei den Außenbereichen gefordert. Standortwahl und Berücksichtigung von Naturschutzbelange sind nach Meinung des Gerichts korrekt. Mehr»
VGH Kassel: Bau der neuen Landebahn steht nichts entgegen
Pressemitteilung 22/2004 vom 15.01.2009
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) <2009-01-15>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat alle Eilanträge gegen den Sofortvollzug des Plans zum Flughafenausbau Frankfurt abgelehnt. Es soll aber keine Flüge in der Kernnacht geben. Mehr»