"Passives Schallschutzprogramm" der Fraport AG läuft nur schleppend an
Erst 1250 Anträge bei Fraport eingegangen
<2003-05-09>
Um die Nachtruhe der Flughafen-Anwohner zukünftig etwas mehr zu schützen, hat der Hessische Minister für Wirtschaft, Verkehr und Landsentwicklung (HMWVL) mit Bescheid vom 26. April 2001 der Fraport AG die Vorgabe gemacht, ein „Passives Schallschutzprogramm“ mit einem Nachtschutzgebiet zu finanzieren.
Durch den Einbau von Schallschutzfenstern, die Dämmung von Rollladenkästen und anderen passiven Schallschutzmaßnahmen soll die derzeit bestehende Lärmbelastung für die Flughafenanwohner unabhängig von einen späteren geplanten Ausbau des Flughafens reduziert werden.
Das Schutzgebiet wird durch eine Kontur begrenzt in der nachts durchschnittlich sechs Fluglärmereignisse mit Maximalpegeln von höchstens 75 dB(A) auftreten. Zusätzlich kommt eine zweite Kontur auf der Basis des so genannten energieäquivalenten Dauerschallpegels von 55 dB(A) zur Anwendung, bei dessen Ermittlung alle nächtlichen Fluglärmereignisse mit ihrer Dauer und Intensität Berücksichtigung finden.
Die dabei gefundene Festlegung für ein Nachtschutzgebiet basiert auf einer Prognose, die gegenüber dem Basisjahr 2000 ein rund zehn Prozent höheres Flugverkehrsaufkommen unterstellt. Dieses „Schutzgebiet“ rund um den Frankfurter Flughafen umfasst etwa 5.000 Gebäude mit ca. 13.000 Wohneinheiten, die von etwa 28.700 Menschen in den Kommunen Büttelborn, Hattersheim-Eddersheim, Flörsheim, Frankfurt-Süd, Ginsheim, Gräfenhausen, Klein-Gerau, Mörfelden, Neu-Isenburg, Offenbach, Raunheim, Rüsselsheim, Worfelden und Zeppelinheim bewohnt werden.
Am 25. November 2002 wurde dieses Nachtschutzgebiet nach einer neuen Berechnung des HMWVL in Teilbereichen ausgeweitet. Es umfasst jetzt etwa 6.700 Gebäude mit ca. 17.500 Wohneinheiten.
Aus einer im Februar 2003 vorgelegten Statistik zur Antragstellung des „Passiven Schallschutzprogramms“ geht hervor, dass der Fraport AG erst 1.250 Anträge aus dem Schutzgebiet vorliegen, wobei 500 aus Raunheim kommen, 180 aus Neu-Isenburg, 134 aus Klein-Gerau und je 102 aus Gräfenhausen und Flörsheim. Die übrigen Anträge auf Schallschutzmassnahmen verteilen sich auf Worfelden (73), Rüsselsheim (67), Mörfelden (16), Offenbach (11), Ginsheim (9), Frankfurt-Süd (6) und Zeppelinheim (4), während aus Büttelborn und Hattersheim-Eddersheim bisher keinerlei Antragstellung erfolgt ist.
Besonders kurios stellt sich die Situation in Raunheim dar. Seit Anfang November 2002 fällt das gesamte Stadtgebiet unter das von der Fraport AG zu finanzierende Schallschutz-programm. Obwohl von Seiten des Flughafenbetreibers eine zügige Bearbeitung der Anträge zugesagt wurde, warten alle Bewohner des erweiterten Gebietes noch immer auf ihre Antragsformulare. Viele Bürger sprechen deshalb fast täglich im Rathaus vor und wollen dort ihre Unterlagen abholen. Die Stadtverwaltung ist jedoch die falsche Adresse, denn die Antragsformulare werden direkt von der Fraport AG an die Anspruchsberechtigten verschickt.
Trotz zahlreicher Beschwerden sind bereits fünf Monate vergangen ohne das die erforderlichen Antragsunterlagen überhaupt vorgelegt wurden.
Ein Bürger Raunheims, der sich direkt an den Frankfurter Flughafen gewendet hatte, erhielt sogar die Auskunft, er sei überhaupt nicht antragsberechtigt. Dann kam doch noch die Zusage, die Unterlagen würden innerhalb der nächsten vier Wochen verschickt. Es bleibt abzuwarten, ob diese Zusage eingehalten wird.
Durch den Einbau von Schallschutzfenstern, die Dämmung von Rollladenkästen und anderen passiven Schallschutzmaßnahmen soll die derzeit bestehende Lärmbelastung für die Flughafenanwohner unabhängig von einen späteren geplanten Ausbau des Flughafens reduziert werden.
Das Schutzgebiet wird durch eine Kontur begrenzt in der nachts durchschnittlich sechs Fluglärmereignisse mit Maximalpegeln von höchstens 75 dB(A) auftreten. Zusätzlich kommt eine zweite Kontur auf der Basis des so genannten energieäquivalenten Dauerschallpegels von 55 dB(A) zur Anwendung, bei dessen Ermittlung alle nächtlichen Fluglärmereignisse mit ihrer Dauer und Intensität Berücksichtigung finden.
Die dabei gefundene Festlegung für ein Nachtschutzgebiet basiert auf einer Prognose, die gegenüber dem Basisjahr 2000 ein rund zehn Prozent höheres Flugverkehrsaufkommen unterstellt. Dieses „Schutzgebiet“ rund um den Frankfurter Flughafen umfasst etwa 5.000 Gebäude mit ca. 13.000 Wohneinheiten, die von etwa 28.700 Menschen in den Kommunen Büttelborn, Hattersheim-Eddersheim, Flörsheim, Frankfurt-Süd, Ginsheim, Gräfenhausen, Klein-Gerau, Mörfelden, Neu-Isenburg, Offenbach, Raunheim, Rüsselsheim, Worfelden und Zeppelinheim bewohnt werden.
Am 25. November 2002 wurde dieses Nachtschutzgebiet nach einer neuen Berechnung des HMWVL in Teilbereichen ausgeweitet. Es umfasst jetzt etwa 6.700 Gebäude mit ca. 17.500 Wohneinheiten.
Aus einer im Februar 2003 vorgelegten Statistik zur Antragstellung des „Passiven Schallschutzprogramms“ geht hervor, dass der Fraport AG erst 1.250 Anträge aus dem Schutzgebiet vorliegen, wobei 500 aus Raunheim kommen, 180 aus Neu-Isenburg, 134 aus Klein-Gerau und je 102 aus Gräfenhausen und Flörsheim. Die übrigen Anträge auf Schallschutzmassnahmen verteilen sich auf Worfelden (73), Rüsselsheim (67), Mörfelden (16), Offenbach (11), Ginsheim (9), Frankfurt-Süd (6) und Zeppelinheim (4), während aus Büttelborn und Hattersheim-Eddersheim bisher keinerlei Antragstellung erfolgt ist.
Besonders kurios stellt sich die Situation in Raunheim dar. Seit Anfang November 2002 fällt das gesamte Stadtgebiet unter das von der Fraport AG zu finanzierende Schallschutz-programm. Obwohl von Seiten des Flughafenbetreibers eine zügige Bearbeitung der Anträge zugesagt wurde, warten alle Bewohner des erweiterten Gebietes noch immer auf ihre Antragsformulare. Viele Bürger sprechen deshalb fast täglich im Rathaus vor und wollen dort ihre Unterlagen abholen. Die Stadtverwaltung ist jedoch die falsche Adresse, denn die Antragsformulare werden direkt von der Fraport AG an die Anspruchsberechtigten verschickt.
Trotz zahlreicher Beschwerden sind bereits fünf Monate vergangen ohne das die erforderlichen Antragsunterlagen überhaupt vorgelegt wurden.
Ein Bürger Raunheims, der sich direkt an den Frankfurter Flughafen gewendet hatte, erhielt sogar die Auskunft, er sei überhaupt nicht antragsberechtigt. Dann kam doch noch die Zusage, die Unterlagen würden innerhalb der nächsten vier Wochen verschickt. Es bleibt abzuwarten, ob diese Zusage eingehalten wird.
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Lärmschutz Lärmbelastung Fluglärm der bestehenden Flugplatznutzung Fluglärmschutz Wirtschaftsministerium, hessisches Fraport AG
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