RP Darmstadt: Info zu baulichen Schallschutzmaßnahmen
Pressemitteilung vom 26.01.2012
Von: @Regierungsprädidium Darmstadt <2012-01-26>
Haben Sie Anspruch auf bauliche Schallschutzmaßnahmen? Das RP Darmstadt ermöglicht direkten Zugriff auf Informationen durch den Hessenviewer.
Darmstadt (rp) - Mit dem Hessenviewer besteht für die Bürger, die innerhalb der Lärmschutzbereiche rund um den Frankfurter Flughafen wohnen, ab sofort die Möglichkeit, sich selbst darüber zu informieren, ob ihre Immobilie im Lärmschutzbereich liegt und damit Ansprüche auf Erstattung von baulichen Schallschutzmaßnahmen bestehen könnten. Das teilt das Regierungspräsidium Darmstadt mit.
Zu finden sind diese Informationen über einen Link auf der Startseite der Homepage des Regierungspräsidiums unter www.rp-darmstadt.hessen.de (Link "Lärmschutzbereich" rechts, oder Direktlink am Ende verwenden).
Der Hessenviewer wird vom Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation zur Verfügung gestellt und bildet die Lage der Grundstücke sowie die Lärmschutzzonen ab und gibt Auskunft über Art und Zeitpunkt für die Geltendmachung eines möglichen Anspruchs. Über Geodaten online ( www.gds.hessen.de) können auch einzelne Detailkarten mit den Lärmschutzzonen für auswählbare Gebiete als kostenfreies Produkt bezogen werden.
Das Regierungspräsidium weist daraufhin, dass die Informationen des Hessenviewers lediglich eine Informations- und Orientierungshilfe darstellen und nur der unverbindlichen Auskunft dienen.
Tipp:
Eine Anleitung zum Hessenviewer findet man auf der Seite "Baulicher SChallschutz" in der rechten Spalte, etwa in der Mitte. Für die Nutzung muss Popups für die betreffenden Seiten zulassen. Sind Popups geblockt, erscheint beim Aufruf eine Seite mit Hinweisen, was einzustellen ist. .
Die Seite "Bauliche Schallschutzmaßnahmen" beim RPDA wurde seit der Ankündigung erweitert. Bei Bedarf also noch mal genauer ansehen!
Der zweite Versuch zur Novellierung des Fluglärmgesetzes
Infos, Kommentare und Material zu einem Vorhaben, das erneut gescheitert ist
Von: @cf <2005-06-05>
Die Bundesregierung startete in 2004 einen weiteren Versuch zur Novellierung des völlig veralteten Fluglärmgesetzes. Doch der verwässerte Kompromiss, auf den man sich im Mai 2005 schließlich einigte, fiel der vorgezogenen Neuwahl des Bundestags zum Opfer. Mehr»
Bundesregierung beschließt Entwurf für neues Fluglärmgesetz - dritter Anlauf!
Doch so recht ist keiner damit zufrieden
Von: @cf <2006-02-07>
Das Bundeskabinett hat am 1. Februar 2006 den im Mai letzten Jahres wegen der Neuwahl auf Eis gelegten Entwurf für ein neues Fluglärmgesetz erneut beschlossen. Die Luftverkehrswirtschaft hat in diesem Entwurf leider viele Änderungen zu Gunsten der Flughäfen durchgesetzt. Fluglärmbetroffene in der Rhein-Main-Region werden nicht viel davon haben. Mehr»
Gesundheitliche Auswirkungen von Fluglärm
Übersichtsarbeit von Martin Kaltenbach, Christian Maschke, Rainer Klinke; veröffentlicht im Ärzteblatt
<2008-08-04>
Fluglärmbedingte Dauerschallpegel im Wohnumfeld außerhalb von Gebäuden von 60 dB(A) tagsüber und 45 dB(A) in der Nacht sind mit einer Zunahme von arterieller Hypertonie assoziiert, die bei zunehmendem Fluglärmpegel weiter ansteigt. Das zeigt eine Übersichtsarbeit von Martin Kaltenbach, Christian Maschke, Rainer Klinke, veröffentlicht im Ärzteblatt Mehr»
Pressemitteilung des RMI
Zur Stellungnahme der Bundesregierung zum Lärmschutz
<2019-01-16>
In einer Studie wurde untersucht, in welchem Maß sich die Zahl der Flugbewegungen in Europa bei unveränderter Transportleistung reduzieren lässt. Es wird aufgezeigt, dass die erreichbaren Einsparungen außerordentlich hoch sind. Mehr»
BMU: Kosten des neuen Fluglärmgesetzes bleiben deutlich unter den Befürchtungen
Arbeitsgruppe einigt sich auf Kostenabschätzung
Von: @Bundesumweltministerium <2005-02-22>
Die Kosten für die Umsetzung des neuen Fluglärmgesetzes liegen bei etwa 614 Mio. Euro und sind damit geringer als von den Flughäfen befürchtet. Zu diesem Ergebnis kam eine Arbeitsgruppe mit Experten aus allen beteiligten Bereichen. Auf 10-15 Jahre umgelegt, wären dies weniger als 1 Euro pro Flugticket. Mehr»
Bundesregierung einigt sich auf neues Fluglärmgesetz - in Grundzügen
Trittin steckt in einigen Punkten zurück - viele Detailfragen noch offen
Von: @cf <2005-05-21>
Umweltministerium und Verkehrsministerium haben sich offenbar auf ein neues Fluglärmgesetz geeinigt, zumindest in Grundzügen. Angeblich wurde der Entwurf des Umweltministeriums "im Wesentlichen" beibehalten. Details sind bis jetzt noch nicht genannt worden, eventuell sind sie auch noch umstritten. Mehr»