RP Darmstadt: Info zu baulichen Schallschutzmaßnahmen
Pressemitteilung vom 26.01.2012
Von: @Regierungsprädidium Darmstadt <2012-01-26>
Haben Sie Anspruch auf bauliche Schallschutzmaßnahmen? Das RP Darmstadt ermöglicht direkten Zugriff auf Informationen durch den Hessenviewer.

Darmstadt (rp) - Mit dem Hessenviewer besteht für die Bürger, die innerhalb der Lärmschutzbereiche rund um den Frankfurter Flughafen wohnen, ab sofort die Möglichkeit, sich selbst darüber zu informieren, ob ihre Immobilie im Lärmschutzbereich liegt und damit Ansprüche auf Erstattung von baulichen Schallschutzmaßnahmen bestehen könnten. Das teilt das Regierungspräsidium Darmstadt mit.

Zu finden sind diese Informationen über einen Link auf der Startseite der Homepage des Regierungspräsidiums unter www.rp-darmstadt.hessen.de (Link "Lärmschutzbereich" rechts, oder Direktlink am Ende verwenden).

Der Hessenviewer wird vom Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation zur Verfügung gestellt und bildet die Lage der Grundstücke sowie die Lärmschutzzonen ab und gibt Auskunft über Art und Zeitpunkt für die Geltendmachung eines möglichen Anspruchs. Über Geodaten online ( www.gds.hessen.de) können auch einzelne Detailkarten mit den Lärmschutzzonen für auswählbare Gebiete als kostenfreies Produkt bezogen werden.

Das Regierungspräsidium weist daraufhin, dass die Informationen des Hessenviewers lediglich eine Informations- und Orientierungshilfe darstellen und nur der unverbindlichen Auskunft dienen.

Tipp:

Eine Anleitung zum Hessenviewer findet man auf der Seite "Baulicher SChallschutz" in der rechten Spalte, etwa in der Mitte. Für die Nutzung muss Popups für die betreffenden Seiten zulassen. Sind Popups geblockt, erscheint beim Aufruf eine Seite mit Hinweisen, was einzustellen ist. .

Die Seite "Bauliche Schallschutzmaßnahmen" beim RPDA wurde seit der Ankündigung erweitert. Bei Bedarf also noch mal genauer ansehen!

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