BUND: Fluglärmgesetz unzureichend - Lärmgebühren gefordert
Pressemitteilung vom 25.05.2005
<2005-05-25>
Berlin: Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hält das heute von der Bundesregierung verabschiedete Gesetz zur Eindämmung des Fluglärms für nicht ausreichend. Positiv sei lediglich, dass es nach jahrelangen Debatten überhaupt einen Minimalschutz für Flughafenanwohner geben solle. Das Gesetz trage jedoch nicht zur realen Lärmminderung bei, sondern sei ein reines Entschädigungsgesetz für lärmgeplagte Menschen.
Die darin enthaltenen Lärmgrenzwerte seien zu hoch und entsprächen nicht den neuesten Erkenntnissen der Lärmforschung. Der BUND hält maximale Lärmwerte von 55 Dezibel am Tage und 45 Dezibel in der Nacht für erforderlich. Die Novellierung des Fluglärmgesetzes sei jedoch ein wichtiger Schritt, um die Anwohner besser vor Fluglärm zu schützen. Dazu müssten allerdings die schärferen Grenzwerte für den Aus- und Neubau von Flughäfen sofort in Kraft treten. Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe habe hier der Flughafenlobby nachgeben und beispielsweise durchgesetzt, dass die Werte für Neubauten erst ab 2010 in Kraft treten. Stolpe wolle die Fluglärmnovelle so zu einem "Lex Frankfurt" machen und den größten deutschen Flughafen von den Auswirkungen des Gesetzes befreien.
Ein weiterer schwerer Mangel des Gesetzes sei, dass es keine Nachtflugverbote erlaube. Es fehle zudem jeder Ansatz für eine aktive Lärmschutzpolitik, die den Fluglärm effektiv begrenzen könne. Das hätte auch einen Innovationsschub für lärmärmere Flugzeuge auslösen können. Zudem dürften die Anwohner von Flughäfen erst nach einer Übergangsfrist von zehn Jahren ihr Recht auf Ruheschutz durchsetzen. Die Festlegung einer derart langen Frist helfe nicht, die bereits bestehenden Gesundheitsrisiken durch Fluglärm zu mindern. Ein schwacher Trost sei, dass die Anwohner in Flughafennähe künftig Anspruch auf den Einbau von Schallschutzfenstern hätten.
Gerhard Timm, BUND-Bundesgeschäftsführer: "In den letzten Jahren haben die Flugbewegungen im Luftraum über Deutschland enorm zugenommen. Die vielen Billigflieger haben diesen Trend noch einmal angeheizt. Flugzeuge starten und landen heute im Minutentakt. Mit dem neuen Fluglärmgesetz wird aber kein einziger Flughafen leiser. Lärmgeplagte Anwohner sollen Schallschutzfenster bekommen, an der Lärmquelle ändert sich jedoch nichts. Hier muss der Gesetzgeber entschieden nachbessern."
Der BUND befürchtet, dass wegen der für den deutschen Luftraum prognostizierten Verdopplung der Flugbewegungen in den kommenden zwei Jahrzehnten die Gesundheitsschäden durch Fluglärm weiter zunehmen. Bereits in der Vergangenheit seien die Lärmpegel an großen deutschen Flughäfen wie in Frankfurt/Main oder in Köln/Bonn stetig gestiegen. Das Lärmproblem werde außerdem durch die Subventionspraxis beim Neu- und Ausbau von Flughäfen und durch die fehlende Besteuerung des Flugbenzins verschärft. Zwar sei heute das einzelne Flugzeug auf Grund des technischen Fortschrittes etwas weniger laut, dies werde jedoch durch die rasante Zunahme des Flugverkehrs konterkariert.
Die darin enthaltenen Lärmgrenzwerte seien zu hoch und entsprächen nicht den neuesten Erkenntnissen der Lärmforschung. Der BUND hält maximale Lärmwerte von 55 Dezibel am Tage und 45 Dezibel in der Nacht für erforderlich. Die Novellierung des Fluglärmgesetzes sei jedoch ein wichtiger Schritt, um die Anwohner besser vor Fluglärm zu schützen. Dazu müssten allerdings die schärferen Grenzwerte für den Aus- und Neubau von Flughäfen sofort in Kraft treten. Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe habe hier der Flughafenlobby nachgeben und beispielsweise durchgesetzt, dass die Werte für Neubauten erst ab 2010 in Kraft treten. Stolpe wolle die Fluglärmnovelle so zu einem "Lex Frankfurt" machen und den größten deutschen Flughafen von den Auswirkungen des Gesetzes befreien.
Ein weiterer schwerer Mangel des Gesetzes sei, dass es keine Nachtflugverbote erlaube. Es fehle zudem jeder Ansatz für eine aktive Lärmschutzpolitik, die den Fluglärm effektiv begrenzen könne. Das hätte auch einen Innovationsschub für lärmärmere Flugzeuge auslösen können. Zudem dürften die Anwohner von Flughäfen erst nach einer Übergangsfrist von zehn Jahren ihr Recht auf Ruheschutz durchsetzen. Die Festlegung einer derart langen Frist helfe nicht, die bereits bestehenden Gesundheitsrisiken durch Fluglärm zu mindern. Ein schwacher Trost sei, dass die Anwohner in Flughafennähe künftig Anspruch auf den Einbau von Schallschutzfenstern hätten.
Gerhard Timm, BUND-Bundesgeschäftsführer: "In den letzten Jahren haben die Flugbewegungen im Luftraum über Deutschland enorm zugenommen. Die vielen Billigflieger haben diesen Trend noch einmal angeheizt. Flugzeuge starten und landen heute im Minutentakt. Mit dem neuen Fluglärmgesetz wird aber kein einziger Flughafen leiser. Lärmgeplagte Anwohner sollen Schallschutzfenster bekommen, an der Lärmquelle ändert sich jedoch nichts. Hier muss der Gesetzgeber entschieden nachbessern."
Der BUND befürchtet, dass wegen der für den deutschen Luftraum prognostizierten Verdopplung der Flugbewegungen in den kommenden zwei Jahrzehnten die Gesundheitsschäden durch Fluglärm weiter zunehmen. Bereits in der Vergangenheit seien die Lärmpegel an großen deutschen Flughäfen wie in Frankfurt/Main oder in Köln/Bonn stetig gestiegen. Das Lärmproblem werde außerdem durch die Subventionspraxis beim Neu- und Ausbau von Flughäfen und durch die fehlende Besteuerung des Flugbenzins verschärft. Zwar sei heute das einzelne Flugzeug auf Grund des technischen Fortschrittes etwas weniger laut, dies werde jedoch durch die rasante Zunahme des Flugverkehrs konterkariert.
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Fluglärmgesetz Fluglärmschutz Novellierung des Fluglärmgesetzes
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