Der 2. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH Kassel) hat heute eine Klage des BUND gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau des Verkehrslandeplatzes Egelsbach vom 5.4.2002 abgewiesen. Damit wurde die Entscheidung des Gerichts aus dem Eilverfahren im Oktober 2002 bestätigt.
Nach dem Eilverfahren war bereits mit dem Bau begonnen worden. Die um 410 m auf jetzt 1.400 m verlängerte Start-/Landebahn sowie die dazu gehörigen
Rollwege wurden im Sommer 2004 in Betrieb genommen.
Das Gericht sah entgegen der Auffassung des BUND keinen Grund, den Planfeststellungsbeschluss wegen eines Verstoßes gegen das Naturschutzrecht aufzuheben. Das Vorkommen der Fischart Cottus gobio (Groppe/Mühlkoppe) und der Libellenart Cordulegaster boltoni (Zweigestreifte Quelljungfer) in dem Bereich des Hegbachs, der dem Ausbau weichen musste, ist nach Auffassung des Gerichts kein unüberwindliches rechtliches Hindernis. "Sowohl nationales Artenschutzrecht als auch zu beachtendes europäisches Naturschutzrecht lassen Eingriffe in danach geschützte Lebensräume aus Gründen überwiegender Gemeinwohlinteressen zu", begründete das Gericht seine Entscheidung.
Für den BUND ist das Urteil "keine Überraschung." Vorstandsprecherin Brigitte Martin sagte, das Ergebnis habe sich bereits in der mündlichen Verhandlung abgezeichnet.
Mit seiner Klage gegen die Verlängerung der Landebahn hatte der BUND und die Bürgerinitiative gegen den Ausbau des Flugplatzes Egelsbach insbesondere die Erhaltung des geschützten Fischbestandes im Hegbach durchsetzen. Der VGH hatte einen Antrag auf Baustopp des BUND abgelehnt, weil die Richter auf das Schutzkonzept für die Fische im Planfeststellungsbeschluss vertraut hatten. Doch die geplante Umsetzung der Fische misslang. Inzwischen ist die Art ausgestorben, die vom Land zuvor zugesicherte in Schutznahme nach der FFH-Richtlinie der Europäischen Union ist nicht mehr möglich.
BBI-aktuell
Nr. 04 - 03. Mai 2020
Von: @Bündnis der Bürgerinitiativen <2020-05-03>
„Schlimmste Rezession seit Bestehen der Bundesrepublik, Horrorzahlen aus der Agentur für Arbeit, Unternehmen halten keine drei Monate mehr durch“ so lauten die Meldungen in diesen Tagen ... Mehr»
VGH Kassel: Klage von Egelsbach gegen südlichen Gegenanflug erfolglos
Pressemitteilung 39/2013 vom 20.11.2013
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) <2013-11-20>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat heute eine weitere Klage gegen ein vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung festgesetztes Anflugverfahren zum Flughafen Frankfurt Main abgewiesen. Mehr»
Die Pläne
für Erweiterungen des Frankfurter Flughafens: Was hätte die Fraport AG gerne ausgebaut (oder legalisiert) ?
Von: @PFV <2002-06-03>
Klage von Mörfelden-Walldorf auf Schutz vor Fluglärm gescheitert
Pressemitteilung vom 03.06.2004
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) <2004-06-05>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat auch die Klage von Mörfelden-Walldorf gegen den Ist-Betrieb am Flughafen Frankfurt abgewiesen. Ein Anspruch auf Schallschutz oder Entschädigung wurde ebenfalls abgelehnt. Mehr»
Bundesverwaltungsgericht: Taunus-Flugrouten rechtmäßig
Pressemitteilung Nr. 37/2004 vom 24.6.2004
Von: @Bundesverwaltungsgericht <2004-06-24>
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Festlegung der Taunus-Flugrouten (TABUM) für rechtmäßig erklärt und damit ein anders lautendes Urteil des VGH Kassel aufgehoben. Mehr»
VGH Kassel: Klagen auf Schutz vor Fluglärm erneut gescheitert
Pressemitteilung vom 15. 07. 2004
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof <2004-07-15>
Der VGH Kassel hat wieder einmal eine Klage gegen den aktuellen Flugbetrieb am Frankfurter Flughafen abgelehnt. Die Kläger hatten ein Nachtflugverbot und die Einführung des CDA-Anflugverfahrens gefordert. Auch Entschädigungen oder Schallschutzmaßbahmen wurden vom Gericht abgelehnt. Mehr»
VGH Kassel: Regionalplan Südhessen 2000 ist nichtig
Pressemitteilung 22/2004 vom 30.07.2004
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) <2004-07-30>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat den Regionalplan Südhessen 2000 für nichtig erklärt. Die Landesregierung war nicht berechtigt, den von der Regionalversammlung beschlossenen Plan nachträglich abzuändern. Mehr»
Bundesverwaltungsgericht: Grünes Licht für Flughafen Berlin-Schönefeld
Aber Einschränkung des Nachtflugbetriebs (PM vom 16.03.2006)
Von: @Bundesverwaltungsgericht <2006-03-16>
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Musterklagen gegen den Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld weitgehend abgelehnt. Allerdings muss beim Lärmschutz nachgebessert werden: so wurde weitgehendes Nachtflugverbot von 0-5 Uhr angeordnet und Verbesserungen bei den Außenbereichen gefordert. Standortwahl und Berücksichtigung von Naturschutzbelange sind nach Meinung des Gerichts korrekt. Mehr»