Ankaufpflicht durch Fraport
Besteht nicht etwa eine Ankaufpflicht durch Fraport weil die Lärmbelastung die Enteignungschwelle üb
Von: @Björn Weber <2011-10-23>
Das Casa Programm stellt einen die Ankaufmöglichkeit zur Verfügung wenn man seine Wohnung vor dem Stichtag des Raumordungsverfahrens 10 Juni 2002 gekauft hat . Es scheint aber eine Art Enteignungschwelle zu geben die bei ca über 60 db liegt , dann ist der Flughafenbetreiber verpflichtet die Wohnung zu kaufen . Im Grundsatz kommt es mir so vor als würde dort immer aber erst das Planfeststellungsverfahren gelten vom Zeitpunkt her . So ist es be Straßen oder zb beim Ausbau für den Berliner Flughafen.

Meine Fragen sind wie folgt .
1 Gilt die Enteignungschwelle für Wohngrundstücke auch für Wohnungen ?
2 Ab wann gilt die Rechtssicherheit ab dem Raumordnungsverfahren oder dem Planfeststellungsverfahren ?.
3 Laut Fluglärmmessung von gestern für Flörsheim liegen wir massiv darüber , ich persönlich wohne sogar in Kernzone 1 .
4. Ist das vielleicht absichtlich falsch dargestellt von der Fraport im Casa Programm weil sonst viel mehr Wohnungen gekauft werden müssen ?

Vielen Dank

Björn Weber

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Grundeigentum, Grundstücke Entschädigung Raumordnungsverfahren FRA-Ausbau

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