Klagen gegen Lärm an Frankfurter Flughafen erneut gescheitert
VGH (Az.: 12 A 1118/01 und 12 A 1521/01)
<2004-06-03>
Klagen gegen Lärm an Frankfurter Flughafen erneut gescheitert
Auch nach einem Wechsel der Zuständigkeiten beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof bleiben Lärmschutz-Klagen gegen den Flughafen Frankfurt am Main erfolglos. Der nunmehr zuständige zwölfte VGH-Senat wies die Klagen einer Nachbargemeinde und eines privaten Grundstückseigentümers am 03.06.2004 ab. Die Kläger hätten weder einen Anspruch auf Einschränkung des Flugbetriebs noch auf passive Schallschutzmaßnahmen oder Entschädigungen, so die Richter (Az.: 12 A 1118/01 und 12 A 1521/01).
Flugbetrieb rechtmäßig
Zur Begründung verwies der VGH auf einen Planfeststellungsbeschluss des Hessischen Wirtschaftsministeriums von 1971. Der derzeitige Flugbetrieb am Frankfurter Flughafen sei von diesem Beschluss gedeckt und müsse daher auch nicht eingeschränkt werden. Die Kläger hatten ein Nachtflugverbot durchsetzen wollen.
Keine Ansprüche für Anlieger
Entschädigungszahlungen oder passive Schallschutzmaßnahmen kämen ebensowenig in Betracht, so der VGH. Diese seien im Planfeststellungsbeschluss nicht vorgesehen. Eine Ergänzung desselben käme jedoch nur in Frage, wenn der Fluglärm eine sonst nicht abwendbare Gefahr für die Gesundheit der Bewohner oder der Benutzer kommunaler Anlagen bedeute oder wenn städtische Einrichtungen überhaupt nicht mehr bestimmungsgemäß genutzt werden könnten. Eine solche Beeinträchtigung sei nicht feststellbar.
Klagen bereits früher erfolglos
Bereits in den vergangenen Jahren hatte es wiederholt Klagen gegen den Frankfurter Flughafen gegeben. Zahlreiche Gemeinden und Grundstückseigner in der Umgebung sehen ihre Belange durch den stetig wachsenden Flugbetrieb unzumutbar beeinträchtigt. Wie jetzt beim zwölften waren die Klagen aber auch vor dem bislang zuständigen zweiten VGH-Senat erfolglos geblieben.
http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?sessionid=39B9B56F8BD445EE9A70F99813483826&docid=119715&docClass=NEWS&from=hp.10
beck-aktuell-Redaktion, Verlag C. H. Beck, 3. Juni 2004.
Auch nach einem Wechsel der Zuständigkeiten beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof bleiben Lärmschutz-Klagen gegen den Flughafen Frankfurt am Main erfolglos. Der nunmehr zuständige zwölfte VGH-Senat wies die Klagen einer Nachbargemeinde und eines privaten Grundstückseigentümers am 03.06.2004 ab. Die Kläger hätten weder einen Anspruch auf Einschränkung des Flugbetriebs noch auf passive Schallschutzmaßnahmen oder Entschädigungen, so die Richter (Az.: 12 A 1118/01 und 12 A 1521/01).
Flugbetrieb rechtmäßig
Zur Begründung verwies der VGH auf einen Planfeststellungsbeschluss des Hessischen Wirtschaftsministeriums von 1971. Der derzeitige Flugbetrieb am Frankfurter Flughafen sei von diesem Beschluss gedeckt und müsse daher auch nicht eingeschränkt werden. Die Kläger hatten ein Nachtflugverbot durchsetzen wollen.
Keine Ansprüche für Anlieger
Entschädigungszahlungen oder passive Schallschutzmaßnahmen kämen ebensowenig in Betracht, so der VGH. Diese seien im Planfeststellungsbeschluss nicht vorgesehen. Eine Ergänzung desselben käme jedoch nur in Frage, wenn der Fluglärm eine sonst nicht abwendbare Gefahr für die Gesundheit der Bewohner oder der Benutzer kommunaler Anlagen bedeute oder wenn städtische Einrichtungen überhaupt nicht mehr bestimmungsgemäß genutzt werden könnten. Eine solche Beeinträchtigung sei nicht feststellbar.
Klagen bereits früher erfolglos
Bereits in den vergangenen Jahren hatte es wiederholt Klagen gegen den Frankfurter Flughafen gegeben. Zahlreiche Gemeinden und Grundstückseigner in der Umgebung sehen ihre Belange durch den stetig wachsenden Flugbetrieb unzumutbar beeinträchtigt. Wie jetzt beim zwölften waren die Klagen aber auch vor dem bislang zuständigen zweiten VGH-Senat erfolglos geblieben.
http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?sessionid=39B9B56F8BD445EE9A70F99813483826&docid=119715&docClass=NEWS&from=hp.10
beck-aktuell-Redaktion, Verlag C. H. Beck, 3. Juni 2004.
Themen hierzuAssciated topics:
Lärmbelastung Fluglärm Lärm-Grenzwerte Störungen durch Lärm Fluglärmschutz Entschädigung Lärmschutz Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH)
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