1,2 Milliarden Euro Wertminderung durch den Flughafenausbau in Frankfurt?
Ohne Einwendung im Planfeststellungsverfahren kein Entschädigungsanspruch für Wertverlust von Immobilien
<2003-05-09>
Im Januar diesen Jahres gab es die ersten Meldungen: Aus Sparkassenkreisen im Kreis Gross-Gerau verlautete, wenn der Frankfurter Flughafen weiter ausgebaut und der Lärm zunehmen werde, drohten zum Beispiel in Mörfelden-Walldorf Wertminderungen von bis zu 25 Prozent an Häusern und Grundstücken. Dieser Wertverlust bedeute - bei etwa 1.400 Haushalte in Mörfelden-Walldorf - ca. 1,2 Milliarden Euro Wertverlust.
Im Vorwort zum Geschäftsbericht 2001 der Volksbank Mörfelden-Walldorf eG, die seit Mitte 2002 zur Frankfurter Volksbank gehört, heißt es: "Die Diskussion über Nord- und/oder Südbahn hat auf die Volksbank Mörfelden-Walldorf eG und ihre Kunden direkte wirtschaftliche Auswirkungen. Kommt im Norden eine Landbahn, ist verhältnismäßig leicht einzusehen, dass landende Flugzeuge auch wieder starten müssen. Und starten würden sie zu einen nicht unerheblichen Teil über die Startbahn West. Dies würde eine weitere Beeinträchtigung der Wohnqualität mit sinkenden Immobilienpreisen in Mörfelden nach sich ziehen. Kommt eine Südbahn, sind Beleihungen im Norden Walldorfs fast unmöglich, da die Lärmbelastung die Verkaufsmöglichkeiten von Wohnimmobilien drastisch einschränkt."
Als besonders betroffen gilt der Bereich der zukünftigen 60 dB(A)-Isophone. Dieser Siedlungsbereich zieht sich gemäß den von der FRAPORT AG im Raumordnungsverfahren vorgelegten Berechnungen entlang der vielen Flugrouten von Mainz über Wiesbaden im Westen bis nach Hanau im Osten und nach Bad Vilbel in Norden und bis Pfungstadt im Süden.
Ansprüche auf einen Ausgleich für entstehende Wertminderungen müssen in dem für den Spätsommer erwartenden Planfeststellungsverfahren getrennt in persönlichen Einwendungsschreiben innerhalb einer Frist von sechs Wochen dargestellt werden. Wer dies versäumt, verliert seinen Anspruch auf eine Entschädigung.
Dies hat das Landgericht Frankfurt am 27. September 2002 entschieden. Es verwies einen Kläger aus Frankfurt-Oberrad, der vor dem Zivilgericht eine Entschädigung wegen Fluglärms erreichen wollte, vor das Verwaltungsgericht. Begründung: Das Planfeststellungsverfahren regele auch die Frage der Entschädigungen. Zivilrechtliche Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
Der BUND-Hessen weist unter Hinweis auf die Äußerungen aus Kreisen der Banken und Sparkassen daraufhin, dass alle Bürger ohne eine abgegebene Einwendung im Planfeststellungsverfahren keinerlei Ansprüche auf Wertverlustentschädigungen haben.
Mehr dazu: http://www.profutura.net/rovpfv/wertverlust/index.html
Im Vorwort zum Geschäftsbericht 2001 der Volksbank Mörfelden-Walldorf eG, die seit Mitte 2002 zur Frankfurter Volksbank gehört, heißt es: "Die Diskussion über Nord- und/oder Südbahn hat auf die Volksbank Mörfelden-Walldorf eG und ihre Kunden direkte wirtschaftliche Auswirkungen. Kommt im Norden eine Landbahn, ist verhältnismäßig leicht einzusehen, dass landende Flugzeuge auch wieder starten müssen. Und starten würden sie zu einen nicht unerheblichen Teil über die Startbahn West. Dies würde eine weitere Beeinträchtigung der Wohnqualität mit sinkenden Immobilienpreisen in Mörfelden nach sich ziehen. Kommt eine Südbahn, sind Beleihungen im Norden Walldorfs fast unmöglich, da die Lärmbelastung die Verkaufsmöglichkeiten von Wohnimmobilien drastisch einschränkt."
Als besonders betroffen gilt der Bereich der zukünftigen 60 dB(A)-Isophone. Dieser Siedlungsbereich zieht sich gemäß den von der FRAPORT AG im Raumordnungsverfahren vorgelegten Berechnungen entlang der vielen Flugrouten von Mainz über Wiesbaden im Westen bis nach Hanau im Osten und nach Bad Vilbel in Norden und bis Pfungstadt im Süden.
Ansprüche auf einen Ausgleich für entstehende Wertminderungen müssen in dem für den Spätsommer erwartenden Planfeststellungsverfahren getrennt in persönlichen Einwendungsschreiben innerhalb einer Frist von sechs Wochen dargestellt werden. Wer dies versäumt, verliert seinen Anspruch auf eine Entschädigung.
Dies hat das Landgericht Frankfurt am 27. September 2002 entschieden. Es verwies einen Kläger aus Frankfurt-Oberrad, der vor dem Zivilgericht eine Entschädigung wegen Fluglärms erreichen wollte, vor das Verwaltungsgericht. Begründung: Das Planfeststellungsverfahren regele auch die Frage der Entschädigungen. Zivilrechtliche Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
Der BUND-Hessen weist unter Hinweis auf die Äußerungen aus Kreisen der Banken und Sparkassen daraufhin, dass alle Bürger ohne eine abgegebene Einwendung im Planfeststellungsverfahren keinerlei Ansprüche auf Wertverlustentschädigungen haben.
Mehr dazu: http://www.profutura.net/rovpfv/wertverlust/index.html
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Mörfelden-Walldorf Grundeigentum, Grundstücke Wertminderung Wertverluste durch Flugverkehr (Immobilien) PFV FRA-Ausbau Entschädigungs-Anspruch PFV-Einwendungen
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