Im Rechtsstreit um den Ausbau des Frankfurter Flughafens hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) eine erste Teil-Entscheidung getroffen. Fraport darf im Kelsterbacher Wald "vorbereitende und vorlaufende Arbeiten" für den Ausbau durchführen, die sie für besonders dringlich hält.
Dabei geht es vor allem um "naturschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahmen", zum Beispiel das Versiegeln von Baumhöhlen oder das "Umziehen" geschützter Tiere. Soweit der Eilantrag der Stadt Kelsterbach gegen diese Maßnahmen gerichtet ist, könne er nach der Gerichtsentscheidung keinen Erfolg haben, weil sich die Kommune nicht auf Belange des Naturschutzes berufen kann, sagt das Gericht in seinem Beschluss. Kommunen stehe nicht die Befugnis zu, eine Funktion als Hüter der Natur wahrzunehmen. Die übrigen von Kelsterbach geltend gemachten Interessen seien nicht so von so großem Gewicht, um ihnen Vorrrang vor dem "kraft Gesetzes bestehenden Vollzugsinteresses" von Fraport Vorrang einzuräumen. Der Beschluss ist unanfechtbar und hat das Aktenzeichen: 11 B 254/08
Weiterhin kündigte der VGH an, über die sonstigen Eilanträge noch vor Februar 2009 entscheiden zu wollen, sofern das Land Hessen und Fraport ihre Klageerwiderungen rechtzeitig vorlegen. Das würde bedeuten, dass der Wald noch im Winter 2008/2009 gerodet werden kann, wie es Fraport plant, und könnte durchaus ein (für die Ausbau-Gegner) schlechtes Vorzeichen in Bezug auf die Entscheidung des Gerichts sein.
- Kelsterbach kann erste vorbereitende Arbeiten der Fraport AG nicht verhindern
Pressemitteilung des VGH Kassel vom 3.6.2008)
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sieht in der heutigen Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes (VGH) in Kassel gegen die Stadt Kelsterbach keine Vorentscheidung. Der BUND hat das Gericht zur Verhinderung vollendeter Tatsachen durch die Fraport gebeten, einen so genannten "Hängebeschluss" zu erlassen, der Fraport hindern würde, schon in den nächsten Wochen mit Eingriffen in die geschützten Naturbestände zu beginnen. Der BUND fürchtet irreversible Schäden in den FFH-Gebieten "Kelsterbacher Wald" und "Mark- und Gundwald" durch die von Fraport geplanten Maßnahmen. Er hat daher den VGH Kassel darauf hingewiesen, dass die Duldung der Maßnahmen durch das Gericht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts widersprechen würde. Anders als die Stadt Kelsterbach ist der BUND Hessen ausdrücklich als "Hüter der Natur" im Rechtsverfahren zugelassen.
Die BaumbesetzerInnen im Kelsterbacher Wald bewerteten die Situation dagegen weniger optimistisch. Wenn schon begonnen werde dürfe, die Natur zu zerstören, könne man kaum noch auf eine Entscheidung des Gerichts gegen den Ausbau hoffen, meinte einer von Ihnen gegenüber dem Fernsehen.
Bevor die Arbeiten im Wald wirklich beginnen können, muss noch das RP Darmstadt eine Entscheidung über die von Fraport beantragte "vorgezogene Besitzeinweisung" treffen. Es ist zu erwarten, dass sich das RP der Meinung des VGH Kassel anschließt.
Natur- u. Umweltschutz Fraport AG Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH) PFV Landebahn Nordwest