Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) wird unmittelbar nach Zustellung des Planfeststellungsbeschlusses Klage gegen den Bau der A380-Werft am Frankfurter Flughafen erheben und die sofortige Vollziehbarkeit der Rodungs- und Baugenehmigung durch einen Eilantrag außer Kraft setzen lassen bis das Verfahren in der Hauptsache entschieden ist. Der Umweltverband rechnet sich wegen der zahlreichen Rechtsverletzungen sehr gute Erfolgsaussichten aus.
Gegen die Genehmigung der A380-Werft, mit der nach den Antragsunterlagen der Fraport AG keine Arbeitsplätze geschaffen werden, sprechen u. a. folgende Gründe:
- Das Genehmigungsverfahren wurde rechtswidrig vom Gesamtausbau abgetrennt.
- Es bestehen sogar Alternativstandorte innerhalb des Flughafenzauns.
- Für das privatnütztige Vorhaben gilt kein Gemeinwohl.
- Bannwald darf nur für gemeinnützige Vorhaben gerodet werden.
- Das nationale und das europäische Naturschutzrecht stehen der Genehmigung in vielen Punkten entgegen.
Die A380-Werft, für deren Errichtung auch eine Verlegung der Okrifteler Straße notwendig ist, wird die Bestände des Hirschkäfers, der Bechsteinfledermaus und des in Hessen sehr seltenen Lebensraumtyps "Alte Eichen auf Sandboden" schädigen. Die Arten und der Lebensraum genießen einen besonders hohen Schutz, weil sie Teil des FFH-Gebietes "Mark- und Gundwald zwischen Walldorf und Rüsselsheim" sind. Zahlreiche weitere geschützte Tierarten, wie die Zauneidechse oder die Fledermausart "Kleiner Abendsegler", würden ebenfalls geschädigt. Unzulässig sind nach Meinung des BUND auch die drohenden Beeinträchtigungen für die Vogelwelt, die im Mark- und Gundwald nach der EU-Vogelschutzrichtlinie geschützt ist.
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