ZRM: "Billigflugsteig ist nicht genehmigungsfähig"
Pressemitteilung vom 21.11.2017
Von: @Initiative Zukunft Rhein-Main <2017-11-21>
Die Initiative "Zukunft Rhein-Main" (ZRM) kommt nach Auswertung eines entsprechenden Gutachtens zu dem Schluss, dass der Planfest­stellungs­beschluss den von Fraport beantragten Flugsteig G für Billigflieger nicht abdeckt.

KREIS GROSS-GERAU /LANDESHAUPTSTADT MAINZ / STADT NEU-ISENBURG / STADT FLÖRSHEIM AM MAIN – „Der von Fraport beantragte Billigflugsteig ist nicht genehmigungsfähig.“ Dieser Auffassung sind die Sprecher und die Sprecherin der Initiative Zukunft Rhein-Main (ZRM), Neu-Isenburgs Bürgermeister Herbert Hunkel, Landrat Thomas Will (Groß-Gerau), Michael Antenbrink (Bürgermeister von Flörsheim) und Katrin Eder (Beigeordnete der Stadt Mainz).

Damit teilen sie nach Auswertung des von der ZRM beauftragten Gutachtens zur „Zulässigkeit des von der Fraport AG zur Baugenehmigung beantragten Low-Cost-Carrier(LCC)-Flugsteigs im Südosten des Flughafens Frankfurt am Main“ die Auffassung des renommierten Fachanwalts für Baurecht, Dr. Martin Schröder aus München. Die 23 Seiten umfassende Stellungnahme untersucht, ob die zuständige Stadt Frankfurt den beantragten Low-Cost-Flugsteig genehmigen darf oder nicht.

„Die Genehmigung ist demnach zu versagen“, konstatieren die vier ZRM-Sprecher und verweisen auf den Planfeststellungsbeschluss, auf dem diese Einschätzung letztlich fußt. Diesem folgend ist die Nutzung für LCC-Verkehre ausgeschlossen. In den Antragsunterlagen war nie von einer nennenswerten Anzahl von Billigpassagieren die Rede. „Laut Prognosen, auf die sich Fraport sonst so gern stützt, war im Planfeststellungsbeschluss lediglich von einer Zunahme von rund 1,9 Prozent dieses Segments die Rede. Eine signifikante Zunahme des LCC-Verkehrs war für den Ausbaufall also zu keiner Zeit geplant. Der Gedanke liegt daher fern, dass der Planfeststellungsbeschluss die Errichtung eines LCC-Flugsteigs gestattet“, so die ZRM-Sprecher.

Weiter sollte der Ausbau der Stärkung der Hub-Funktion dienen. LCC-Verkehre sind jedoch fast nur Direktflüge und tragen somit nur marginal etwas zum Drehscheibenverkehr bei. Als zuständige Bauaufsichtsbehörde wird die Stadt Frankfurt feststellen müssen, dass der beantragte Flugsteig G von den sogenannten städtebaulichen Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses nicht gedeckt ist, so die ZRM-Auffassung. Schon allein deshalb wäre die Baugenehmigung zu versagen. Die Baubehörde dürfte nur genehmigen, wenn die städtebaulichen Regelungen des Planfeststellungsbeschlusses (PFB) entsprechend abgeändert würden. Hierzu bedürfte es jedoch eines Planänderungsverfahrens, da die funktionale und bauliche Ausrichtung des beantragten Piers wesentlich geändert werden solle.

„Außerdem fehlt hier – wie bei Terminal 3 insgesamt – die verkehrliche Erschließung“, fahren Michael Antenbrink, Katrin Eder, Herbert Hunkel und Thomas Will fort: „Soweit erkennbar, werden die im PFB angeordneten Erschließungsanlagen wie das Passagier-Transfer-System oder der Gepäcktunnel zum geplanten Zeitpunkt der Inbetriebnahme nicht betriebsbereit sein.“

Der Stadt Frankfurt wurde das ZRM-Gutachten von Dr. Schröder mit der Bitte um objektive Wertung dieser Argumente zur Verfügung gestellt.

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