Dem Raumordnungsverfahren droht ein schwerer Formfehler
Von: @(BUND Hessen) <2001-10-19>

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat dem Regierungspräsidenten von Darmstadt, Gerold Dieke, mit Schreiben vom 18.10.2001 auf einen drohenden, schweren Formfehler hingewiesen. „Wird dieser Fehler vor der Offenlegung nicht mehr korrigiert, muss das Verfahren später abgebrochen und neu begonnen werden“, teilten die BUNDvorstandssprecher Walter Raiss und Brigitte Martin mit. Hintergrund ist die unzureichende Berücksichtigung des Lärmschutzes schon bei der Abgrenzung der zu beteiligenden Kommunen.

Der BUND begründet seine Auffassung mit einer unzureichenden und falschen Abgrenzung der zu beteiligenden Kommunen am Raumordnungsverfahren. Das Regierungspräsidium hatte mit seinem Schreiben vom 14.02.2001 an Fraport festgelegt, dass die Darstellung einer Zone in der voraussichtlich 55 dB(A) eines Tagesmittelwertes erreicht werden, genügt.

Dieser Wert widerspricht ganz offensichtlich den Erkenntnissen der Lärmwirkungsforschung. Erst am 16. Juni 2001 hatten sich alle namhaften deutschsprachigen Experten zu einem Workshop getroffen und für künftige Genehmigungen neue Lärmgrenzwerte gefordert. In der Resolution, die am Ende der Tagung beschlossen wurde, heißt es:

  • "Bei Fluglärmbelastungen von 55 dB(A) tags und 45 dB(A) nachts wird die Grenze zu erheblichen Belästigungen erreicht.
  • Bei Fluglärmbelastungen von 60 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts sind aus präventiv medizinischer Sicht Gesundheitsbeeinträchtigungen zu erwarten."

Die Lärmwirkungsforscher hatten außerdem festgehalten: "Bei einer Umsetzung in rechtliche Regelungen ist im Fall von neuen oder wesentlich geänderten Flughäfen oder Flugplätzen zu erwarten, dass sich die hier genannten Bereiche nach unten verschieben".

Der vereinigte deutsche Sachverstand der Mediziner und Wirkungsforscher zum Fluglärm hatte damit die Forderungen einer Studie des Umweltbundesamtes aus dem Vorjahr (2000) bestätigt.

"Da alle Sachverständigen der Fluglärmwirkungsforschung eine gemeinsame Meinung vertreten, wird das Regierungspräsidium seine Einzelposition niemals erfolgreich vor Gericht verteidigen können", sind sich die BUNDvorstandssprecher Martin und Raiss sicher.

Peinlich für den Regierungspräsidenten: Fraport hatte im Herbst 2000 mindestens die Herstellung einer Karte mit schärferen Grenzwerten angeboten und wollte immerhin die 45 dB(A)-Linie für die Nachtflüge erstellen. Dies hatte die Behörde in Darmstadt jedoch für nicht notwendig erachtet.

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