>> Raumordnungsverfahren schon wieder hinfällig
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) wirft der Fraport AG eine Täuschung der Öffentlichkeit und der Genehmigungsbehörden vor. Der Einsatz des Riesen-Jumbo A380 erfordert eine völlige Umplanung des Frankfurter Flughafens. Das gerade formal abgeschlossene Raumordnungsverfahren ist nach Ansicht des BUND schon wieder wertlos. „Am Frankfurter Flughafen wird kein Stein auf dem anderen bleiben. Das Gesicht des Flughafens und seine Betriebsabläufe werden sich vollständig ändern“, prognostiziert BUNDvorstandssprecher Walter Raiss.
Nach Medienberichten vom 14.6.2002 will die Fraport den Bau einer Wartungshalle für den Riesen-Jumbo A380 in einem von der Planung der Nordwestlandebahn getrennten Genehmigungsverfahren durchsetzen, das bereits im Herbst diesen Jahres beginnen soll. Damit ist das gerade abgeschlossene Raumordnungsverfahren schon wieder wertlos. Dort wurde die jetzt bekannt gemachte Planung nicht als eigener Planungsfall behandelt. Eine einfache baurechtliche Genehmigung der Wartungshalle ist nicht möglich, da der Einsatz des Riesen-Jumbos auch eine Änderung der Rollwege und des bestehenden Bahnsystems erforderlich macht. Unter Planungsrechtlern ist unstrittig, dass bauliche Veränderungen an Start- und Landebahnen sowie an Abrollwegen die Notwendigkeit einer Planfeststellung auslösen. Erweiterungen und Neubauten von Wartungsanlagen und Terminals sind immer dann planfeststellungspflichtig, wenn sie zu wesentlichen Änderungen des Flughafens, des Flugbetriebs und insbesondere zu Kapazitätserweiterungen führen. Der Einsatz des Riesen-Jumbos mit über 500 Sitzplätzen am Frankfurter Flughafen macht außerdem den Bau eines dritten Terminals erforderlich. Auch dieser muss Bestandteil des nun angekündigten, zweiten Genehmigungsverfahrens werden.
Für den BUND bestätigen die neuen Planungsabsichten von Fraport, dass das Unternehmen die Genehmigungsbehörden und die Öffentlichkeit im gerade abgeschlossene Raumordnungsverfahren über die wahren Planungsabsichten bewusst getäuscht hat, da es zentrale Fragen im Zusammenhang mit dem Einsatz des Riesen-Jumbos nicht behandelt hat. Hierzu gehören die exakte Lage der Wartungshalle, der Ausbaubedarf des Start- und Landebahnsystem, der Rollwegen und der Terminalkapazität, die Verlegung der Okrifteler Straße einschließlich des notwendigen Tunnelneubaus unter der Startbahn 18 West, die Eingriffe in das Grundwasser sowie alle Auswirkungen der Neu- und Umbauten auf Natur und Umwelt. Völlig außen vor blieb im Raumordnungsverfahren das Flugverhalten und die Lärmbelastung, die durch den Einsatz des Riesen-Jumbos ausgelöst wird. Für die tatsächliche Lärmbelastung der Bevölkerung kommt es nämlich weniger darauf an, ob das neue Flugzeug in den standardisierten Verfahren in punkto Lärmerzeugung günstig abschließt. Wichtiger ist das tatsächliche Flugverhalten und die daraus resultierenden Überflughöhen und Flugrouten im Umfeld des Frankfurter Flughafens.
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