Recht auf ungestörten Schlaf geht vor das Recht auf Nachtflüge!
Sieg der Londoner Fluglärmgegner vor dem Europäischen Gerichtshof
<2001-10-04>
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg hat gestern das Urteil über die Klage von acht Anwohnern des Londoner Flughafen Heathrow gegen die Nachtflüge in Heathrow gefällt. Das Gericht bescheinigt der britischen Regierung, das Menschenrecht der Bürger auf Nachtruhe missachtet zu haben. Die Regierung habe versäumt, "eine faire Balance zwischen der wirtschaftlichen Wohlfahrt des Vereinigten Königreichs und dem effektiven Recht der Kläger auf Respekt für ihre Wohnhäuser, ihre Privatsphäre und ihr Familienleben herzustellen". Den Klägern wurde Schadenersatz und die Erstattung von Rechtskosten in Höhe von 240 000 Mark zugesprochen.
Das Urteil legt zwar nicht direkt bestimmte Massnahmen fest, zwingt aber die britische Regierung zu einer generellen Neubewertung der Nachtflüge. In Heathrow gab es bis jetzt zwischen 23:30 und 6 Uhr 15 Nachtflüge, in Manchester durchschnittlich 28, in Stansted 30 und in Gatwick 40. Das Verkehrsministerium will vorübergehend die Nachtflüge beibehalten, bis eine ministerielle Entscheidung vorliegt. Die Kläger rechnen aber mit dem Ende des Nachtfluglärms "in 12 bis 18 Monaten". Bislang hat die Regierung die Urteile des Gerichtshofs immer umgesetzt.
Fluglärmgegner aus ganz Europa jubelten über das Urteil. Da London noch mit die striktesten Nachtflugbeschränkungen hat, wird das Urteil zu steigendem Druck auf andere Flughäfen führen, an denen es noch mehr Nachtflüge gibt. Der Londoner Rechtsanwalt Paul Bowden: "Jeder andere Flughafen, jede Behörde und jede Regierung in Europa muss auf dieses Urteil reagieren."
Britische Flughäfen und Fluggesellschaften reagierten verärgert. Die Aktien von British Airways und dem Flughafen-Betreiber BAA fielen. Ein BA-Sprecher beteuerte, die Nachtflüge seien "entscheidend für unsere Operationen und für die britische Wirtschaft". Es wird ihnen nicht helfen: die Anti-Fluglärm-Gruppen werden jetzt dafür sorgen, dass die Londoner Bürger endlich ruhig schlafen können.
Auch in Frankfurt werden die Chancen für ein Nachtflugverbots jetzt grösser. Und zwar ganz ohne "Mediationspaket", Dialogforum und dem daran hängenden Flughafenausbau. Die Menschenrechte müssen auch in Hessen vor den wirtschaftlichen Interessen der Luftverkehrsindustrie stehen.
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte können Sie auch als englischsprachiges Word-Dokument (171 kB) einsehen.
Das Urteil legt zwar nicht direkt bestimmte Massnahmen fest, zwingt aber die britische Regierung zu einer generellen Neubewertung der Nachtflüge. In Heathrow gab es bis jetzt zwischen 23:30 und 6 Uhr 15 Nachtflüge, in Manchester durchschnittlich 28, in Stansted 30 und in Gatwick 40. Das Verkehrsministerium will vorübergehend die Nachtflüge beibehalten, bis eine ministerielle Entscheidung vorliegt. Die Kläger rechnen aber mit dem Ende des Nachtfluglärms "in 12 bis 18 Monaten". Bislang hat die Regierung die Urteile des Gerichtshofs immer umgesetzt.
Fluglärmgegner aus ganz Europa jubelten über das Urteil. Da London noch mit die striktesten Nachtflugbeschränkungen hat, wird das Urteil zu steigendem Druck auf andere Flughäfen führen, an denen es noch mehr Nachtflüge gibt. Der Londoner Rechtsanwalt Paul Bowden: "Jeder andere Flughafen, jede Behörde und jede Regierung in Europa muss auf dieses Urteil reagieren."
Britische Flughäfen und Fluggesellschaften reagierten verärgert. Die Aktien von British Airways und dem Flughafen-Betreiber BAA fielen. Ein BA-Sprecher beteuerte, die Nachtflüge seien "entscheidend für unsere Operationen und für die britische Wirtschaft". Es wird ihnen nicht helfen: die Anti-Fluglärm-Gruppen werden jetzt dafür sorgen, dass die Londoner Bürger endlich ruhig schlafen können.
Auch in Frankfurt werden die Chancen für ein Nachtflugverbots jetzt grösser. Und zwar ganz ohne "Mediationspaket", Dialogforum und dem daran hängenden Flughafenausbau. Die Menschenrechte müssen auch in Hessen vor den wirtschaftlichen Interessen der Luftverkehrsindustrie stehen.
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte können Sie auch als englischsprachiges Word-Dokument (171 kB) einsehen.
Themen hierzuAssciated topics:
Fluglärm Nachtflugverbot Juristisches zum FRA-Ausbau Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
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