IGF: VGH übersieht, dass Umwelt- und Gesundheitsschutz von hohem öffentlichen Interesse sind
Pressemitteilung vom 28.06.2005
<2005-06-28>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof beurteilt das öffentliche Interesse hier in der Rhein-Main-Region in seinem Urteil zu den Klagen von mehreren Städten und dem BUND Hessen gegen den Bau der A 380-Werft sehr einseitig zugunsten der zentralen Drehscheibenfunktion des Flughafens, der Schaffung von Arbeitsplätzen und den wirtschaftlichen Interessen der Lufthansa, so der Vorsitzende der Interessengemeinschaft zur Bekämpfung des Fluglärms (IGF), Dirk Treber. Natur- und Umweltschutz, Gesundheit und Lebensqualität der hier lebenden Menschen sind erst in zweiter Linie von Bedeutung. Diese Auffassung kennen die Menschen hier in der Region schon aus der Zeit des Baus der Startbahn 18 West. Diese Haltung in Politik und Wirtschaft hat seit leider weiter fortgesetzt, ein Umdenken ist in unserer Gesellschaft nicht zu erkennen. Der Erhalt es Bannwaldes hat nicht nur für viele Tier- und Pflanzenarten eine hohe Bedeutung, sondern dieses Waldgebiet erfüllt auch eine wichtige Naherholungsfunktion für die hier lebenden und arbeitenden Menschen. Nur wer in einer intakten Umwelt und ohne gesundheitliche Beeinträchtigung leben kann, ist auch in der Lage, gut zu arbeiten und zu wirtschaften.
Das Gerichtsurteil deutet in einem zentralen Punkt bereits an, dass ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Bau der A 380-Werft und dem Planfeststellungsantrag für die Nordwestbahn und das Terminal 3 besteht. Dort heißt es: "Die Belegung dieses Geländes (gemeint ist ein möglicher Alternativstandort auf dem Air-Base-Gelände) mit der A 380-Werft würde die Ausbauplanung und Entwicklungsfähigkeit des Flughafens in einem Maße einschränken, das außer Verhältnis zu der dadurch erreichten Schonung des gemeldeten FFH-Gebietes stehe."
Die Bürger müssen sich trotz des vom Gericht in Auftrag gegebenen Lärmgutachtens darauf einstellen, dass nur geringfügige Nachbesserungen in Sachen Lärmschutz für die Triebwerksprobeläufe erfolgen. Im übrigen ist die Realisierung der A 380-Werft für die Fraport AG, die Lufthansa und die Hessische Landesregierung ein Probelauf den geplanten großen Flughafenausbau. Im September werden nicht nur 20 Hektar Bannwald für die A 380-Werft gerodet, sondern in der Stadthalle in Offenbach beginnt der Erörtungstermin zu, Gesamtflughafenausbau. Für die IGF betont Dirk Treber abschließend: "Für uns sind die Grenzen der Belastbarkeit für die Bürger der Rhein-Main-Region mit dem jetzt bestehenden Frankfurter Flughafen bereits erreicht. Wir wenden uns gegen einen weiteren Flughafenausbau und sind für ein sofortiges Nachtflugverbot von 22.00 bis 06.00 Uhr!"
Das Gerichtsurteil deutet in einem zentralen Punkt bereits an, dass ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Bau der A 380-Werft und dem Planfeststellungsantrag für die Nordwestbahn und das Terminal 3 besteht. Dort heißt es: "Die Belegung dieses Geländes (gemeint ist ein möglicher Alternativstandort auf dem Air-Base-Gelände) mit der A 380-Werft würde die Ausbauplanung und Entwicklungsfähigkeit des Flughafens in einem Maße einschränken, das außer Verhältnis zu der dadurch erreichten Schonung des gemeldeten FFH-Gebietes stehe."
Die Bürger müssen sich trotz des vom Gericht in Auftrag gegebenen Lärmgutachtens darauf einstellen, dass nur geringfügige Nachbesserungen in Sachen Lärmschutz für die Triebwerksprobeläufe erfolgen. Im übrigen ist die Realisierung der A 380-Werft für die Fraport AG, die Lufthansa und die Hessische Landesregierung ein Probelauf den geplanten großen Flughafenausbau. Im September werden nicht nur 20 Hektar Bannwald für die A 380-Werft gerodet, sondern in der Stadthalle in Offenbach beginnt der Erörtungstermin zu, Gesamtflughafenausbau. Für die IGF betont Dirk Treber abschließend: "Für uns sind die Grenzen der Belastbarkeit für die Bürger der Rhein-Main-Region mit dem jetzt bestehenden Frankfurter Flughafen bereits erreicht. Wir wenden uns gegen einen weiteren Flughafenausbau und sind für ein sofortiges Nachtflugverbot von 22.00 bis 06.00 Uhr!"
Themen hierzuAssciated topics:
Gerichtsurteile Klage (vor Gericht) A380 -Werft Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH)
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